Alles anzeigenAlso ich finde das Vorgehen von Basti101 (sinngemäß: erst mal Abwarten wie es läuft und den Freundlichen machen lassen) in dem Fall sehr angemessen. Einen Gutachter - nach eigener Wahl und z.B. auf Vorschlag des Freundlichen - einzuschalten, wäre ebenfalls angemessen.
Ich sehe aber keinen Grund, hier schon sofort einen Anwalt einzuschalten, wenn sich noch nicht mal Probleme andeuten. Solange sich die Gegenseite - incl. gegnerischer Versicherung - nicht querstellt, muss man nicht gleich Zusatzkosten verursachen.
Just my 5 cent ....
Ergänzung - auch zum Kommentar von TRAIN_SG
Eigener Gutachter: Definitiv ja.
Aber einen Rechtsanwalt kann man auch noch einschalten, wenn sich ein Problem ergibt.
Wichtig wäre dann nur, dies auch unverzülich zu tun, um Formfehler zu vermeiden.
sehe ich anders. Bei uns lief das so: Kontaktaufnahme mit VW, die uns einen Gutachter und Rechtsanwalt vermittelt haben. Die hundert Briefe zur Schadensabwicklung und Kostenminderungsdiskussionen mit der gegnerischen Versicherung hätte ich nicht führen wollen und können. Einfach die Ansprüche an den Rechtsanwalt abtreten und abwickeln lassen.