Bei meinem ID4 SW 4.0 muss ich bei jeder Fahrt den Warnton für Geschwindigkeitsüberschreitung ausschalten und die Einstellung wird nicht behalten.
Wie kann man das dauerhaft auf "ohne Ton" umstellen.
Warnton Geschwindigkeitsüberschreitung muss nach jedem Start neue Ausschalten?
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- ID.4
- volker70
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken). Dort findet man vieles zum VW ID. -
Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Insofern kann das nicht dauerhaft abgestellt werden.
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Das ist super nervig. Hatte ich beim ID.7 auch und mich anfangs gefragt ob ich ein Read Only Benutzerprofil hatte. Wenn die Karten zu 100% die richtigen Geschwindigkeiten hätten wäre das weniger nervige aber wenn wo 20 anstatt 80 steht, schöner Moment.
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Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Insofern kann das nicht dauerhaft abgestellt werden.
Da schimpfen viele drüber, auch in anderen Fahrzeugen Ionic,..... . Die machen das auch.
Ich will nicht hoffen, daß mit einem SW update, das plötzlich auch ältere Fahrzeuge machen
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Aber selbst wo es 100% stimmt ist es nervend. Wenn die Warnung wenigstens nur optisch käme oder erst bei einer Überschreitung von 5-10kmh (oder 10%). Aber wer bitteschön kann denn exakt 30 oder 50 fahren? Wenn ich in der Stadt 52 fahre, dann ist das m.E. voll im rechtlichen Rahmen, aber die Warnung bimmelt schon. Bin gestern mit TA gefahren, der ist bei eingestellten 50 den Berg runter immer 51-53 gefahren. Würde es dann da auch warnen?
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Kann man dann irgendwo wenigsten die Lautstärke anpassen?
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Ich befürchte, dass das alles nur via Codierung gehen wird (wenn überhaupt) und man sich dann bestenfalls in einer rechtlichen Grauzone befindet (ähnlich wie bei aktivierten Rückleuchten bei TFL, was ich aus Sicherheitsgründen sehr sinnvoll finde).
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Kann man dann irgendwo wenigsten die Lautstärke anpassen?
nope aber du kannst es nach jedem einsteigen wieder deaktivieren aber das ist leider nicht nur ein klick sondern mehrere
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Und auch die Anzahl der 'Klicks' zum Abschalten ist vorgeschrieben...
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Und auch die Anzahl der 'Klicks' zum Abschalten ist vorgeschrieben...
hast du grad den text parat oder ein link auf die UNECE seite? hab mal was gelesen das die deaktivierung gleich viel klicks haben darf wie das aktivieren, die regeln sachen dort...
EU to make speed limiters and data recorders mandatory by 2024The European Union is set to implement the installation of data recorders and speed limiters standard on new cars by 2024. Motorbikes are not affected just yet.uk.motor1.comThat said, ISA can be disabled, but is designed to automatically reactivate on every startup.
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gabs nicht diese "min. 2 Klicks" Regel?
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Das Wesentliche sollte in https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32019R2144 stehen. Details könnten auch in verlinkten weiteren Dokumenten stehen.
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Das intelligente Geschwindigkeitsassistenzsystem (Intelligent Speed Assistance; ISA) soll Fahrzeuge an der Überschreitung einer festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzung hindern. ISA müssen dem Fahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitung Rückmeldung geben. Damit soll die Zahl der Unfälle und Verkehrstoten auf europäischen Straßen weiter sinken.
Die Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge der Klassen M und N ab dem 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für alle Neufahrzeuge mit ISA ausgestattet sein müssen. Am 12. November 2021 wurde die EU-Verordnung offiziell verabschiedet.
Artikel 6
Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme für alle Kraftfahrzeugklassen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit den folgenden hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein:
a)
intelligenter Geschwindigkeitsassistent
b)
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
c)
Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
d)
hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
e)
Notbremslicht
f)
Rückfahrassistent und
g)
ereignisbezogene Datenaufzeichnung.
(2) Intelligente Geschwindigkeitsassistenten müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a)
Es muss möglich sein, dass der Fahrer über den Beschleunigungsregler oder über gezielte, angemessene und wirksame Rückmeldungen darauf aufmerksam gemacht wird, dass die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten wird.
b)
Es muss möglich sein, das System abzuschalten; es dürfen weiterhin Informationen zur Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben werden, und nach jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs muss sich der intelligente Geschwindigkeitsassistent im normalen Betriebsmodus befinden.
c)
Die gezielten und angemessenen Rückmeldungen beruhen auf Informationen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen, die durch die Beobachtung von Straßenschildern und Signalen, aufgrund von Infrastruktursignalen oder Daten elektronischer Karten oder beidem gewonnen und im Fahrzeug bereitgestellt werden.
d)
Die Möglichkeit des Fahrers, die vom System angeforderte Fahrzeuggeschwindigkeit zu überschreiten, darf nicht beeinträchtigt werden.
e)
Die Leistungsanforderungen müssen so konfiguriert sein, dass die Fehlerquote im realen Fahrbetrieb bei null liegt oder möglichst niedrig ist.
(3) Die Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers sowie die hochentwickelten Warnsysteme bei nachlassender Konzentration des Fahrers müssen so konzipiert sein, dass nur die Daten kontinuierlich aufgezeichnet und vorgehalten werden, die im Hinblick auf die Zwecke der Sammlung oder anderweitigen Verarbeitung im Rahmen des geschlossenen Systems notwendig sind. Ferner dürfen diese Daten zu keiner Zeit Dritten zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt werden, und sie sind unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen. Die Systeme müssen ferner dergestalt sein, dass es nicht zu Überschneidungen kommt, und der Fahrer darf nicht separat und gleichzeitig oder auf verwirrende Weise zum Handeln aufgefordert werden, wenn eine Handlung beide Systeme auslöst.
Auszug aus der EU-Norm:
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Das Wesentliche sollte in https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32019R2144 stehen. Details könnten auch in verlinkten weiteren Dokumenten stehen.
Yess hier ist es:
Regulation - 2019/2144 - EN - EUR-Lex
3.2.1.
Der Fahrzeugführer muss die Möglichkeit haben, den ISA entweder vollständig (d. h. die SLIF und die SLWF bzw. die SLIF und die SCF) oder teilweise (d. h. die SLWF oder die SCF) manuell zu deaktivieren.Der Hersteller kann den ISA so konzipieren, dass der Fahrzeugführer die Möglichkeit hat, die SLWF manuell und teilweise zu deaktivieren,
a)
damit eine visuelle, aber keine akustische oder haptische Warnung aktiviert wird oder
b)
um eine einzelne Instanz der akustischen oder haptischen Warnung der SLWF abzuschalten (z. B. Stummschalter).
Es gelten entsprechend die Bedingungen gemäß den Nummern 3.2.1.1, 3.2.1.2 und 3.2.1.3.
3.2.1.1.
Der ISA muss bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs wieder in den Normalbetrieb versetzt werden. Die automatische Reaktivierung des ISA kann vom Öffnen der Fahrertür abhängig gemacht werden.
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Na schaun wir mal, wie lange dieses Gesetz übersteht.
Die Kundenbeanstandungen sind jetzt schon hoch.
Persönlich gefiel mir besser, wenn man das Fahrzeug bei der vorgeschriebenen Geschwindigkeit limitiert hätte. Schneller fahren wäre dann mit Kickdown möglich.
Das ist zwar auch nervig, wenn man das fährt, aber man hat kein Krach im Auto. Meine Frau erschrickt immer, wenn Sie ein Gong hört.
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