Balkonkraftwerke könnten salonfähig werden

  • eine Schkosteckdose darf mit 3680W belastet werden, ist ja mit 16A abgesichert.


    Und nun fließt der Strom mit maximal 800W andersherum in die Steckdose und plötzlich benötigt man eine spezielle Steckdose. Und das sagt die Stromlobby. Ein Schelm wer da böses denkt

    Da gebe ich dir sogar recht.

    Aber eines sollte man dazu sagen. Ein Balkonkraftwerk sollte eine direkt an der Verteilung angeschlossene Steckdose haben. und in der Verteilung einen Leitungsschutzschalter 16 A.


    Ansonsten kommen so Superrechner, wie E-FAN66 aus dem Loch, die dann Killerleistungen aufrufen, die auf der Leitung (Adern) sein können.

    Im Extrem die aufgerufenen 3680 W für einen Heizlüfter plus die 800 W Einspeisung.

    Dafür ist eben eine normale 1,5 mm2 Mantelleitung nicht gemacht.

    Die wird dann schon mal warm, wenn man damit seine Wohnung heizt.


    Aber nochmal an E-FAN66 ein Hinweis, wann ein Leitungsschutzschalter auslöst.

    Leitungsschutzschalter – Wikipedia


    Die Auslösekurve und die Auslösezeiten solltest du dir mal ansehen. Die sind nicht umsonst so träge gewählt.

    Auslösekurve.JPG

    :!: Bei allen Posts immer an die Compliance Regeln deines Arbeitgebers denken :!:

  • Das war nicht mein Beispiel, erst lesen dann kommentieren.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

  • Wer sagt denn, dass ein Schuko Stecker das nicht sein kann? Dazu steht in der Norm nichts drin.

    Solche Fragen stellen und dann eine Empfehlung für BKW aussprechen nur weil ein paar Angaben wegfallen, ist eigentlich real Satire. Aber man muss auch mal loslassen können, somit bin ich raus.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

  • Wer sagt denn, dass ein Schuko Stecker das nicht sein kann? Dazu steht in der Norm nichts drin.

    Der VDE hat mittlerweile explizit gesagt, dass er den SchuKo für Balkonkraftwerke für geeignet hält. Für eine gewisse Obergrenze der Leistung und der sofortigen Selbstabschaltung der Wechselrichter bei Erkennung der Leitungstrennung. Klar wünschen die sich eine weitere Absicherung - aber die haben wohl auch selbst erkannt, dass das Unfug ist und auch, dass man für diese Winz-Aufträge erst gar keinen Elektriker bekommt.


    Insofern weiß ich gar nicht, weshalb hier manche Leute noch weiter diskutieren müssen.

  • Obergrenze der Leistung (800 Watt) und der sofortigen Selbstabschaltung der Wechselrichter bei Erkennung der Leitungstrennung.

    ....


    Insofern weiß ich gar nicht, weshalb hier manche Leute noch weiter diskutieren müssen.

    a) eigentlich sind diese Primärvorgaben, für die Verwendung von Schukostecker und -Dose, vom VDE klar ausgesprochen worden.


    b) ich auch nicht.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Solche Fragen stellen und dann eine Empfehlung für BKW aussprechen nur weil ein paar Angaben wegfallen, ist eigentlich real Satire. Aber man muss auch mal loslassen können, somit bin ich raus.

    Dann habe ich jetzt gewonnen?

    :)


    Und bitte Dinge nicht vermischen, die nichts miteinander zu tun haben!

    Ich habe nur gesagt, dass der Verzicht der Netze BW auf eine eigene und umständlich Anmeldung in der Kombination der reduzierten Eingeben im MaStR die Anmeldung im Netzgebiet der Netze BW sehr einfach macht.

    Verbunden mit der Hoffnung, dass andere Netzbetreiber nachziehen.


    Die Diskussion über den Schuko Stecker ist ein ganz anderes Themengebiet (Das ich auch nicht aufgebracht habe).

    Da fehlt mir immer noch das Dokument, in dem das Verbot des Schuko Steckers niedergelegt ist.


    Und der Satz: "Solche Fragen stellen und dann eine Empfehlung für BKW aussprechen nur weil ein paar Angaben wegfallen" ist leider wieder purer Populismus. Denn: Was hat meine Empfehlung ein Balkonkraftwerk aufzubauen mit der unterstellten technischen Unfähigkeit bei Schuko Steckern zu tun?

    Einmal editiert, zuletzt von wasawasa ()

  • Da fehlt mir immer noch das Dokument, in dem das Verbot des Schuko Steckers niedergelegt ist.

    Zitat

    4. Duldung des Schutzkontaktsteckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 W

    Grundsätzlich bevorzugt der VDE die Installation durch das Fachhandwerk, da nur so die Möglichkeit besteht, die Installation auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Um die flächendeckende Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen zu ermöglichen, spricht sich der VDE dafür aus, den Schutzkontaktstecker für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 W zu dulden.

    wurde schon zweimal gepostet, lesen musst du selber.

    VDE schlägt einfachere Regeln für Balkonkraftwerke vor
    Expertinnen und Experten des VDE haben ein Positionspapier erarbeitet, um Installation und Betrieb von Mini-PV-Anlagen deutlich zu erleichtern.…
    www.vde.com

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  • Schuko ist verboten, wird aber geduldet um das Marktstammdatenregister zu füllen braucht es keine besonderen Fähigkeiten, es gibt im Netz dazu auch noch fertige Vorlagen, einfach runter tippen, die einzige Transferleistung, das du z. B. bei Name, deinen Namen eingeben sollst, sollte machbar sein. Man kann sich natürlich auch anstellen und ein riesen Problem daraus machen. Wie gesagt deine Aussage ist Nonsens, wenn eine marginale Anpassung, der Startschuss für die Installation eines BKW sein soll, der Flickenteppich das es der eine Netzanbieter so macht und der andere nicht, erleichtert das Ganze ungemein, wenn man schon am Eintragen im Marktstammdatenregister scheitert.

    Schuko ist nicht verboten.Da es keine Gesetzgebung für Schuko gibt kannst du sie jederzeit in deinem eigenen Stromnetz (Wohnung Haus)nutzen.Beachten sollte mann die Versicherungsbedingungen.Vorraussetzung ist immer die Leistung des Wechselrichters.Bei 600 Watt Dauerleistung ist der Schuko save.

  • Habe gerade festgestellt, dass einige Stadtwerke erkannt haben, dass es einfacher ist, wenn sie sich nur die Daten vom MaStR holen und keinen eigenen Anmeldeprozess managen. Einen eigenen Prozess zu hosten bringt nichts, außer Arbeit und Ärger.


    Z.B. in Kiel


    Balkonkraftwerk aufbauen, ins MaStR eintragen und gut ist.

    Sofern man einen vernünftigen Vermieter oder eine vernünftige Eigentümergemeinschaft hat.


    Oder z.B. bei Travenetz

    Da sind wieder die 800W ein Thema.

    Habe für die Bequemlichkeit einen Screenshot gemacht.


    pasted-from-clipboard.png

  • Nun bin ich verwirrt.

    Ich habe beim Netzbetreiber angerufen.

    Aussage: Ja man kann 800W registrieren.


    Dann habe ich mir die Bedienungsanleitung vom neuen MaStR Prozess durchgelesen.

    Und was steht da drin?


    Zitat von Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke

    Beachten Sie, dass bei der Registrierung der Leistung die im MaStR vorgesehenen Grenzwerte für ein Balkonkraftwerk nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen aktuell bei 2.000 Watt für die Gesamtleistung und 800 Watt für die Wechselrichterleistung

    Das erinnert mich ein bisschen an Schabowski: "Nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich."


    Ich kann mir nur vorstellen, dass das wieder so eine Nummer wie beim Schuko Stecker ist.

    Die EU hat die 800W schon erlaubt. Der VDE empfiehlt aber in der AR-N 4105-2018:11 die 600W.


    Ich warte einfach mal noch 2 Jahre, bis die mit dem Gesetz durch sind. :P.

  • Der VDE empfiehlt aber in der AR-N 4105-2018:11 die 600W.

    Der VDE billigt gem. Pressemitteilung VDE, 800 Watt für Schukostecker.

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  • Die VDE-Vorgaben sind außerdem nicht verbindlich. Das ist nur ein Interessenverbund.

    Die meisten VDE Vorschriften sind mittlerweile DIN und DIN EN Vorschriften. Des Weiteren gilt:

    Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen.

    Vorgenanntes gilt übrigens auch für VDE Richtlinien.


    Übrigens: Die Prüf- und Zertifizierungs- Richtline für sogenannte Balkonkraftwerke, wird als EN erarbeitet, damit die Kriterien europaweit Gültigkeit haben.

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  • Der VDE billigt gem. Pressemitteilung VDE, 800 Watt für Schukostecker.

    Ich würde hier grob zwischen Gesetzen, Normen und Absichtserklärungen unterscheiden (mit der Verbindlichkeit in dieser Reihenfolge).

    Die Absichtserklärung hat es noch in keine Norm geschafft und die Normänderungen werden beim VDE heftig diskutiert.

    Wobei man als Normalbürger nicht mal eine Leuchte aufhängen sollte (laut VDE).


    Ich wollte mit meinem Post nur ausdrücken, dass ich verwirrt bin.

    Ich hätte nicht erwartet, dass im MaStR ein 800W Balkonkraftwerk mit einer DC Leistung von 2000W eintragen kann.

    Aber ok, die VDE-Norm sagt ja nur, dass bei "Steckerfertigen Erzeugungsanlagen" unter 600W eine vereinfachte Anmeldung möglich ist.

    Wenn jetzt der Netzbetreiber sagt: Mach ich auch bis 800W. Scheinbar darf er das.


    Ein bisschen Klarheit würde mir aber schon gefallen.

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