Hallo
Alles anzeigenDas ist was anderes, weil:
Es ist nicht anzunehmen, dass alle Bewohner gleichzeitig etwa 8 Stunden lang die Haare föhnen.
Schon mal was von Gleichzeitigkeitsfaktor gehört?
Anders gesagt:
Niemand kann also verbieten, dass Du in der TG die Steckdose nutzt, um Dich zu föhnen oder Dein Auto mit dem Staubsauger zu putzen.
Aber das Laden mit 10 A Dauerbelastung über viele Stunden ohne Absicherung durch ein Lastmanagement kann eben schon verboten werden
Hallo,
natürlich kann der Eigentümer eine Steckdose die Benutzung einschränken und dies vertraglich festlegen. Gehört mir die Steckdose aber selber, inkl. der Zuleitung bis zum Wohnungsverteiler und gibt es keinen Beschluß der WEG über Einschränkungen, kann mir niemand die Benutzung einschränken. Mir kann auch niemand verbieten in der Wohnung mit einem 2000W Heizlüfter die Zimmer zu heizen und diesen den ganzen Tag laufen zu lassen.
Auch kann niemand hier eine Brandgefährdung als Grund anführen, da die Steckdose nicht überlastet wird.
Das Problem liegt eher darin, dass wenn alle Teilnehmer gleichzeitig laden und alle Steckdosen auf der selben Phase liegen, der Hauptstrang überlastet wird und die Sicherung fliegt ( dafür ist die da). Dann wird sich eine WEG zusammensetzen und sich ein Lösung ausdenken müssen. Aber auch hier gilt Einstimmigkeit.
Gruß Tmax