Verwalter verbietet Laden über Ladeziegel in Tiefgarage

  • Als Initiator habe ich jetzt zusammen mit einem ortsansässigen Elektrobetrieb die Installation von 11 Ladestationen in einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen, davon viele Ferienwohnungen, beendet. Ich habe mich seit etwa 2 Jahren mit der Materie beschäftigt. Man muß Überzeugungsarbeit leisten, aber es ist keine Raketenwissenschaft.


    Grundsätzlich muß man zunächst die Eigentümer, die sich nicht beteiligen wollen, überzeugen, dass für sie keine Kosten oder Nachteile entstehen. Das geht eigentlich nur, indem man einen entsprechenden Beschlussantrag für die Eigentümerversammlung stellt, in dem festgeschrieben ist, das Kosten nur für Teilnehmer entstehen und nicht für die Gemeinschaft. Zudem müssen die Eigentümer natürlich wissen, dass im Allgemeinen spätestens mit der dritten Wallbox die Leistungskapazität des Stromnetztes erschöpft und daher ein Lastmanagement erforderlich ist, an das sich dann alle anschließen müssen, die später dazu kommen. Und es muss einen (oder mehrere) geben, die das federführend in die Hand nehmen.


    Ich habe nach langen Recherchen und Vergleichen das Lastmanagement von EAutolader ausgewählt und vorgeschlagen, was dann auch angeschafft wurde.


    Insgesamt inkl. Lastmanagement, Baukostenzuschuss, Wallbox und kompletter Installation sind den Eigentümern jeweils ca. 2500 € an Kosten entstanden. Laufende Kosten entstehen keine, wenn man von der Stromzählergebühr (gesonderter Stromzähler mit Rundsteuerempfänger) einmal absieht, weil das System kein Backend und damit auch keine "Betreuungskosten" erfordert.


    Zudem können wir bei einem beliebigen Anbieter einen Ladestromtarif buchen (wenn man denn genommen wird) und sind nicht an einen Betreiber gebunden.

    So zahlen wir insgesamt (schon nach der Erhöhung zum 1.1.23) einen Grundpreis von 77,73/Jahr (für alle zusammen, also durch 11 geteilt) und 27,16 Cent/kwh (brutto).


    Wenn jemand hinzu kommen möchte (das LM kann bis zu 120 Wallboxen steuern), beteiligt er sich anteilig an den Erstellungskosten. Damit bekommen die bisherigen Teilnehmer einen Teil der Grundinvestion zurück, so dass es mit jedem weiteren Teilnehmer für alle billiger wird.


    Erfahrungen mit dem Lastmanagement stehen noch aus, weil außer mit erst zwei Eigentümer von Ferienwohnungen ein E-Auto fahren und deshalb das Lastmanagement noch nicht getestet weren konnte. Es können immer drei Fahrzeuge gleichzeitig laden, aber das ist in den letzten Wochen noch nicht vorgekommen, auch weil jetzt aufgrund der Jahreszeit noch nicht so viele Feriengäste dort sind.


    Ziel war auch, mit der Installation der Wallboxen die Attraktivität der Ferienwohnungen zu erhöhen und den Feriengästen, die hoffentlich vermehrt mit dem E-Auto anreisen, eine bequeme Lademöglichkeit in der Tiefgarage zu bieten, zumal die örtlichen Lademöglichkeiten sehr beschränkt sind. Wenn ein Gast laden möchte, bekommt er für 15 € für die Dauer seines Aufenthalts eine "Ladeflat", d.h. er kann laden, soviel er möchte.


    An den Moderator: Ich weiß nicht genau, ob ich hier die Links nennen darf, falls sich jemand das mal online ansehen möchte. Falls verboten, bitte dann löschen


    Lastmanagement: EAutolader

    Ferienwohnungsanlage: Haus Tannenblick in Oberhof


    Ich bin natürlich gerne bereit, andere an meinen Erfahrungen teilhaben zu lassen; dann einfach anschreiben.

    VW ID.4 Pro Performance1st Max (weiß), bestellt 13.10.2020, Abholung in WOB am 23.4.21

    Software: 3.2 (Werkstatt) seit dem 11.5.23

  • Ziel war auch, mit der Installation der Wallboxen die Attraktivität der Ferienwohnungen zu erhöhen und den Feriengästen, die hoffentlich vermehrt mit dem E-Auto anreisen, eine bequeme Lademöglichkeit in der Tiefgarage zu bieten, zumal die örtlichen Lademöglichkeiten sehr beschränkt sind. Wenn ein Gast laden möchte, bekommt er für 15 € für die Dauer seines Aufenthalts eine "Ladeflat", d.h. er kann laden, soviel er möchte.

    Das ist vorbildlich, ich hoffe Du findest viele Nachahmer. Vielen Dank.

  • Als Initiator habe ich jetzt zusammen mit einem ortsansässigen Elektrobetrieb die Installation von 11 Ladestationen in einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen, davon viele Ferienwohnungen, beendet. Ich habe mich seit etwa 2 Jahren mit der Materie beschäftigt. Man muß Überzeugungsarbeit leisten, aber es ist keine Raketenwissenschaft.

    Ähnliches bei mir:


    Tiefgarage mit öffentlichem Bereich (ca. 130 Stellplätze, 2 öffentliche Ladepunkte (AC 22 kW)) und privatem Bereich (ca. 70 Stellplätze) für die Bewohner der 3 über der Garage liegenden Häuser. Diese privaten Stellplätze sind direkt den Wohnungen zugeordnet. Die 3 Häuser bilden (wirtschaftlich separate) Teil-WEGs.


    Planung und Realisierung für das Haus wo ich wohne (11 WE) hat mich auch gut 1,5 Jahre gekostet:

    • Eigentümerbeschluss aller beteiligter Teil-WEGs mit Vorgaben: 11 kW, abschliessbare Wallbox, Steckdose (also ohne fest installiertem Kabel), möglichst einheitliches Wallboxmodell zwecks Lastmanagement.
    • Realisierung durch ortsansässigen Elektrofachbetrieb von 11 Anschlüssen am jeweiligen Stellplatz (bzw. Stellplätzen) der Wohnung mit je 11 kW.
    • Anders als bei Frank : Es liegen nicht alle Wallboxen auf einem separaten Anschluss, stattdessen Verkabelung bis zu jedem der 11 Wohnungs-Stromzähler. (Liegen aber gesammelt in einem Technikraum in der TG.)
    • LAN-Kabel von den Stellplätzen bis in den Technikraum, von dort gibt es ein 'Reserve'-LAN-Kabel bis in jede einzelne Wohnung.
    • Leistung des gesamten Hausanschlusses (für alle 11 WE) wurde auf 150 kW erhöht (Baukostenzuschuss an Netzbetreiber).
    • Installation von 6 Wallboxen.
    • Aktuell kein Lastmanagement nötig, kann aber bei Bedarf nachgerüstet werden, falls die restlichen 5 Wallboxen nachgerüstet werden.

    Kosten für Planung, Verkabelung (incl. LAN), FI-Schutzschalter, LS-Schalter (Sicherungen), Baukostenzuschuss an Netzbetreiber lagen bei < 1.000 EUR/WE. Installation der Wallbox dann (auf Wunsch) on top.

    ID.3 Pro Perf., Mangangrau, Vollausst. außer Sports., DCC, WP, AHK

    – Bestellt: 01/06/21 (AF3xxx)

    – Wechsel MJ: MJ 22 -> MJ 22.5 -> MJ 23 (09/07/2022)

    – Ersatzmob. von 01/22 bis 12/22 (VW Polo R-Line)

    – FIN seit 22/11/2022

    – Lieferung: 11/21 |01/23 | 08/12/22


    ID.3 Pro Perf., Gletscherweiß, Vollausst. außer Sports., DCC, WP, AHK

    – Bestellt: 30/05/22 | AB von VW: 11/06/22 (AL7xxx)

    – Wechsel MJ: MJ 22.5 -> MJ 23 -> MJ 23.5 (04/11/22)

    – FIN seit 18/04/2023

    – Lieferung: Q1/23 | 12/05/23

  • Es gibt noch 2 Eigentümer, die auch über die Schukosteckdose laden wollen.

    Wir können eine Wallbox installieren lassen, das ist schon geklärt, aber nur von enercity.

    Die rufen aber 5000 Euro für die Box auf und wollen 70 Cent und monatlich 12 Euro für die Abrechnung.

    Gut, ich glaube du hast hier den Grund gefunden:

    Die Hausverwalter haben einen Exklusiv-Vertrag mit enercity geschlossen und wollen dich dazu nötigen, auch eine Box von denen zu kaufen - entweder, weil die Provision bekommen und/oder weil sie einen Exklusiv-Vertrag haben.


    Aber: Je nach Eigentumsverhältnisse ist das unwirksam.

    Wie auch immer: Wenn du schon eine Steckdose da hast, wird es sehr, sehr eng für den Verwalter das zu beschränken.


    An deiner Stelle würde ich mit Verweis auf die Gesetzeslage das Laden ankündigen - wenn das Laden durch die Wallbox erlaubt wäre, liegen ja keine grundsätzlichen Gründe in der Art der Tiefgarage gegen das Laden dort vor.


    Sprich doch mal mit einem Anwalt oder dem Mieterschutzbund.

  • Vielen Dank an Frank und brackmann: Das sind Erfahrungen aus dem wahren Leben.

    Auch die Vorgehensweise ist super.


    Werde im Vorfeld mit den Versicherungen / Feuerwehr sprechen.

    Auch das keine Kosten auf Eigentümer zukommen, die eben keine Schukosteckdose wollen.


    Werde einen Fachbetrieb beauftragen, und einen Kostenvoranschlag einholen.

    Dann weis auch jeder Eigentümer welche Kosten auf ihn zukommen, wenn er eine Schukosteckdose installieren möchte.

    Wenn sich dann viele dazu entschließen, dann wird es eben auch günstiger.


    Den Fachbetrieb werde ich auch fragen, ob mir eine schriftliche Zusage geben kann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, problemlos mit dem Ladeklotz geladen werden kann.


    eingemaischt: Verwalter, Enercity und Bauträger kommen aus Hannover..... ;)

    Da könnte schon was dran sein, aber ich möchte da nichts unterstellen und versuche es bei der nächsten Eigentümerversammlung, wahrscheinlich im Februar 2023, im "Guten" zu lösen.


    Argumente habe ich jetzt genügend.... :thumbup:

    ID 4 GTX


    Bestellung vom 02.11.2021

    Stonewashed Blue Metallic/Schwarz


    Design-Paket "Plus" Komfortpaket "Plus" Sportpaket "Plus" Infotainment-Paket "Plus" Assistenzpaket "Plus"


    Wärmepumpe zur Reichweitenoptimierung

    Anhängevorrichtung anklappbar, mit elektrischer Entriegelung

    4 Stahl-Winterräder 8 J x 19(zusätzlich), AirStop


    Am 12.07.2022 in der Autostadt abgeholt..... :thumbup:


  • Vielen Dank an Frank und brackmann: Das sind Erfahrungen aus dem wahren Leben.

    Auch die Vorgehensweise ist super.


    Werde im Vorfeld mit den Versicherungen / Feuerwehr sprechen.

    Auch das keine Kosten auf Eigentümer zukommen, die eben keine Schukosteckdose wollen.

    Ich dachte da wäre schon eine Dose?
    An deiner Stelle würde ich weder mit der Feuerwehr, noch mit den Versicherungen reden. Insbesondere, wenn da schon eine Dose ist.

    Da könnte schon was dran sein, aber ich möchte da nichts unterstellen und versuche es bei der nächsten Eigentümerversammlung, wahrscheinlich im Februar 2023, im "Guten" zu lösen.

    Nunja, "Das Laden ist grundsätzlich verboten, außer man nutzt eine Box für 5.000€ und muss den Strom über unseren Partner beziehen" ist ja schon ziemlich eindeutig.


    Wenn du (Mit)eigentümer und nicht nur Mieter bist, würde ich einfach laden - und hätte auch am Anfang gar nicht nachgefragt. Dazu hast du einfach das das grundsätzliche Recht. Und wenn die's verbieten wollen, brauchen sie einen konkreten Grund. "Brandschuzgründe" sind kein konkreter Grund, wenn die Steckdose nach Stand der Technik gesetzt ist und dein Ladeziegel nur 2-2,2kW macht.

  • Hallo,

    also ist hier eigentlich alles schon gesagt, trotzdem ein paar Anmerkungen:

    Technisch und rechtlich kann dir niemand verbieten an deiner eigenen ( eigene Leitung an deinem Haupt-/Wohnungszähler) Steckdose zu laden. 10A Dauerbelastung ist an normaler Haushaltssteckdose zulässig.

    Auch die Hauseigentümerversammlung kann dies nicht verbieten, da Beschlüsse hier immer einstimmig gefällt werden müssen. Bist du Mieter, muss die Beschränkung im Mietvertrag stehen. Ist dies nicht der Fall, müsste der Vermieter eine Mietvertragsänderung herbeiführen, schwierig, sein Problem.

    Es gibt manchmal technische Beschränkungen, z.B. wenn die Steckdose aus einer Stichleitung gespeist wird und dein Zähler direkt an der Steckdose sitzt. Hier sind meist die Hauptzuleitungen mit 25A gesichert und mehrere Abnehmer hängen dran. Dann wird vertraglich im Allgemeinen eine Dauerbelastung ( z.B. zum E-Auto laden) verboten, weil wenn drei Abnehmer laden, fliegt die Hauptsicherung.

    Gruß Tmax.

    Einmal editiert, zuletzt von Tmax ()

  • Werde im Vorfeld mit den Versicherungen / Feuerwehr sprechen.

    Bzgl. der beiden genannten Ladepunkte (je 22 kW AC) im öffentlichen Teil der Tiefgarage hatte ein Miteigentümer seinerzeit bei der Versicherung angefragt, ob die Wohngebäudeversicherung (deckt Feuer mit ab) von den Ladepunkten weiß und ob dann ggf. die Police (und damit auch der Preis) angepasst werden muss. ... Haben von der Versicherung schriftlich, dass es keinen Unterschied macht und das mitversichert sei.

    ID.3 Pro Perf., Mangangrau, Vollausst. außer Sports., DCC, WP, AHK

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    – Lieferung: 11/21 |01/23 | 08/12/22


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    – FIN seit 18/04/2023

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  • Wenn du (Mit)eigentümer und nicht nur Mieter bist, würde ich einfach laden - und hätte auch am Anfang gar nicht nachgefragt. Dazu hast du einfach das das grundsätzliche Recht. Und wenn die's verbieten wollen, brauchen sie einen konkreten Grund. "Brandschuzgründe" sind kein konkreter Grund, wenn die Steckdose nach Stand der Technik gesetzt ist und dein Ladeziegel nur 2-2,2kW macht.

    Technisch und rechtlich kann dir niemand verbieten an deiner eigenen ( eigene Leitung an deinem Haupt-/Wohnungszähler) Steckdose zu laden. 10A Dauerbelastung ist an normaler Haushaltssteckdose zulässig.

    Auch die Hauseigentümerversammlung kann dies nicht verbieten, da Beschlüsse hier immer einstimmig gefällt werden müssen.

    Ich glaube, ihr verkennt die Rechtslage.

    Dieses "Recht: ich kann mit meiner Steckdose machen was ich will" gibts so nicht, wenn es um das Laden von Elektroautos in einer Gemeinschaftsanlage geht. Die Beschlüsse der WEG und die daraus abgeleiteten Verträge sind meines Wissens bindend.

    Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen Pro Performance.

  • Ich glaube, ihr verkennt die Rechtslage.

    Dieses "Recht: ich kann mit meiner Steckdose machen was ich will" gibts so nicht, wenn es um das Laden von Elektroautos in einer Gemeinschaftsanlage geht. Die Beschlüsse der WEG und die daraus abgeleiteten Verträge sind meines Wissens bindend.

    D.h. ich könnte in der WEG auch bestimmen, dass niemand einen Fön im Badezimmer betreiben darf?

    Bitte noch einmal meinen Post genau lesen: Wenn es untersagt werden soll, braucht es konkrete Gründe - z.B. eine Unterauslegung der Anbindung. Einfach "Brandschutz" rufen funktioniert nicht. Und warum ein Ladepunkt eben nicht einfach untersagt werden darf, steht im weiter oben im Thread.

  • D.h. ich könnte in der WEG auch bestimmen, dass niemand einen Fön im Badezimmer betreiben darf?

    Könnte es sein, dass du Vorgaben für Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnung vermischt?

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • D.h. ich könnte in der WEG auch bestimmen, dass niemand einen Fön im Badezimmer betreiben darf?

    Das ist was anderes, weil:

    Es ist nicht anzunehmen, dass alle Bewohner gleichzeitig etwa 8 Stunden lang die Haare föhnen.

    Schon mal was von Gleichzeitigkeitsfaktor gehört?


    Anders gesagt:

    Niemand kann also verbieten, dass Du in der TG die Steckdose nutzt, um Dich zu föhnen oder Dein Auto mit dem Staubsauger zu putzen.

    Aber das Laden mit 10 A Dauerbelastung über viele Stunden ohne Absicherung durch ein Lastmanagement kann eben schon verboten werden.

    Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen Pro Performance.

  • Könnte es sein, dass du Vorgaben für Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnung vermischt?

    Wohlgemerkt: Die Steckdose läuft hier über den Zähler und Verteilung des Wohnungseigentümers und ist nicht Teil des Gemeinschaftseigentums. So gesehen kann man durchaus argumentieren, dass die sich in _nichts_ von den Steckdosen in der Wohnung unterscheidet.

    Es wurde nicht geschrieben, ob der Stellplatz an sich auch "gekauft" wurde oder nur gemietet wurde, ich gehe aber von ersterem aus.

    Wenn man sich in der Garage über einen teuren Anbieter eine Wallbox bestellen kann, sprecht auch in der Garage grundsätzlich nichts gegen das Laden.


    Was meiner Ansicht nach passiert sein wird: Jemand hat den Verwalter angelogen und dem erzählt, dass es überall in solchen Garagen Brände gibt, bei denen keine Versicherung zahle. Nur mit deren Wallbox sei das anders. Und so, da der Verwalter keinen Bock auf Arbeit hat, wird die Meinung übernommen und weiter verbreitet.

  • Wenn man sich in der Garage über einen teuren Anbieter eine Wallbox bestellen kann, sprecht auch in der Garage grundsätzlich nichts gegen das Laden.

    Auch das ist so pauschal nicht richtig.

    Es geht dabei doch immer um das Lastmanagement, und es ist auch explizit im Gesetzt erwähnt, dass das zur Bedingung gemacht werden kann, wenn nicht genug Anschlussleistung für alle Stellplätze vorhanden ist, was eigentlich immer zutrifft.

    Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen Pro Performance.

  • Auch das ist so pauschal nicht richtig.

    Es geht dabei doch immer um das Lastmanagement, und es ist auch explizit im Gesetzt erwähnt, dass das zur Bedingung gemacht werden kann, wenn nicht genug Anschlussleistung für alle Stellplätze vorhanden ist, was eigentlich immer zutrifft.

    1) Das wurde aber nicht als Grund des Verbotes hier genannt.


    2) Wohlgemerkt: Die Steckdose läuft hier über den Zähler und Verteilung des Wohnungseigentümers und ist nicht Teil des Gemeinschaftseigentums.

    3) Es geht hier nicht um eine 11kW Wallbox, sondern um 2kW über Schuko. Bei 11kW verstehe ich deine Bedenken total - und das ist auch der Grund, warum man nicht allen Mietern wild Wallboxen installieren lassen kann. Aber 2kW? Come on. Und selbst dann kann man es ja so lange erlauben, wie noch Reserven da sind.

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