Habe inzwischen eine Polizistin zum thema befragt, die sich erkundigt hat:
Tagfahrlicht an den vorderen fahrzeugecken darf max. 25 cm nach innen reichen bzw. breit sein.
Das das gilt zeigt ganz klar die tatsache, dass sich die hersteller aller serienfahrzeuge daran halten.
Wenn man ein fahrzeug mit weiter nach innen reichenden vorderen tagfahrlicht sehen sollte, wurde dieses vorschriftswidrig umgebaut/nachgerüstet.
Bin jetzt nach dieser info froh, von vorne herein den umschalter (an bei fahrbereitschaft (ehemals zündung) - aus - an wie serienmässig verschalten durch koppelung mit der hinteren kennzeichenbeleuchtung) eingebaut zu haben.