Ich hoffe auch einfach, dass wir uns mit dem AH/ VW in Sachen Ersatzmobilität gütlich einigen und ich nicht mit Verzugsschreiben eine neue Schärfe in die Situation bringen muss, ...
Ich werde sie denke ich so oder so in Verzug setzen. Bin nicht sicher, ob das Voraussetzung für Schadenersatzforderungen ist.
Denn wenn ich mit meinem aktuellen betagten Auto nun Probleme bekomme, dann soll bitte VW die Instandsetzung übernehmen.
Hätten sie rechtzeitig geliefert, hätte ich diese Kosten nicht. Aber kA ob das so durchsetzbar ist.