Beiträge von DetkasID.4

    Ist aber der Pure Performance....Screenshot_20211218-120245_GMX Mail.jpg

    Screenshot_20211218-120245_GMX Mail.jpg

    Hurra, Hurra, der ID4 ist da.... Scha- lalla- lala- la, Scha- lalla- lala- la... VW... ID. (Finde das hat Hit- Potenzial) 8o .


    Abholung für die Pure Performance Nacktschnecke meiner Frau in Wolfsburg auf den 28.11 terminiert. Bestellt Anfang März, dann laaaaange Zeit nichts, vor einer Woche dann die FIN, Strichzeichnung, paar Tage drauf wieder Bild, Fertigungsablauf Mosel.


    Ich bin hier raus: wünsche jedem anderen hier einen ID unter dem Weihnachtsbaum.

    Zur Kreuzigung?

    Alles sehr merkwürdig. Ich habe meinen ID.4 seit einem Monat, er ist Mangangrau/Schwarz und in der App in Honiggelb... Und im Portal habe ich eine Strichzeichnung. Sollte ich den Wagen im Portal löschen und neu anlegen? Sollte ich die App deinstallieren und neu installieren? Ich traue mich noch nicht so recht...

    Na, nicht das dann auf einmal der ID.4 weg ist aus der Garage 8o .



    Um was konstruktives einzubringen: FIN, Strichzeichnung, Zugriff auf's Bordbuch deit heute morgen :)

    Hallo DetkasID.4,

    verstehe Deinen Unmut. Es ist heutzutage echt nervig sich zwischen validen und imaginären Fakten zu orientieren.

    In diesem Fall gibt es allerdings tatsächlich "Quellen" auf die sich

    T-Rack möglicherweise bezieht.

    ...

    Hey, das ist auch alles nachvollziehbar was T-Rack beschrieben hat. Bis auf den einen Punkt dass eine unbestimmte Frist anscheinend nicht zur Mitte eines Monats abläuft...

    Welche Erfahrungen mit Rückfahrkameras stehen deinem Eindruck der im ID.4 verbauten gegenüber?


    Mir ist sie bei den Probefahrten während dem einparken in der Tiefgarage, im Vergleich zu meiner im Golf7 verbauten, nicht sonderlich negativ im Gedächtnis haften geblieben.

    Ich lehne mich ganz und gar nicht "derart" aus dem Fenster - mit Verlaub, diese Aussage ist eine Frechheit!

    Was erwartest Du?

    Du beziehst Dich auf meinen Post, in dem ich lediglich meinen ganz persönlichen Fall dargelegt habe, in der Hoffnung, dem einen oder anderen hier im Forum einen Tipp zu geben, wie man verfahren könnte. Ist das nicht auch der Sinn dieses Forums?

    Was Du dann mit meinem Tipp machst, bleibt allein Dir überlassen,

    Da jeder Fall individuell zu betrachten ist, habe ich Dir empfohlen, Deine persönliche Situation durch eine Rechtsberatung


    6 Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins (wenn kein genauer Liefertag angegeben ist - z.B. nur Oktober - gilt Mitte des Monats als unverbindlicher Termin) kannst Du den Händler in Verzug setzten verbunden mit der Aufforderung, das Fahrzeug nunmehr nach einer Nachfrist von 14 Tagen zu liefern.

    Danach kannst Du Schadenersatz in Höhe von 5% des Kaufpreises geltend machen.

    Ich erlaube mir hier nochmal deinen ursprünglichen Post aufzuführen, auf den sich meine Aussage größtenteils bezieht: hier betrachtest du den Fall doch sehr pauschal und nicht etwa eben individuell- nach allen mir inzwischen vorliegenden Informationen aber auch in einem wesentlichen Punkt falsch. Ich erlaube mir dich auch erneut um eine Quelle zu bitten, die deine Behauptung legitimiert, dass die Mitte des Monats der Beginn der sechswöchigen "Verzugsberechnung" darstellt, insofern es sich um einen unbestimmten Liefertermin handelt.


    Wenn es eine persönliche Erfahrung ist die du gemacht hast, was ich ja gar nicht in Abrede stellen möchte, dann wäre es durchaus von Vorteil, dies dem Leser auch von Anfang an klar kenntlich zu machen und nicht zu suggerieren, dass es sich um geltendes Recht handelt.


    In deiner ersten Antwort auf meine Nachfrage weichst du nicht von deinem Standpunkt ab, sondern verweist explizit auf deine "Erinnerung" an die geltende Rechtssprechung. Der Hinweis darauf es vorsichtshalber mit der Rechtsabteilung des ADAC zu klären weicht die Aussage lediglich etwas auf.


    Das Problem an dem ich mich wirklich stoße ist folgendes:

    Angenommen ein User hier befolgt deinen "Tipp" unter genannten Gegebenheiten und mahnt zum circa 30. November (also rund 6 Wochen nach Mitte Oktober) an- und nehmen wir einfach mal eine Sekunde an dass du Käse geschriebenhast- dann kann es schlimmsten Fall passieren, dass diese Mahnung schlichtweg unwirksam ist.

    Davon Abgesehen das 235 auf der Hinterachse scheiße aussehen gehe ich lieber auf Nummer sicher. Und außerdem hat VW keine andere Bereifung damals angeboten.

    Ich habe mich bewusst gegen 255er Reifen im Winter auf der Hinterachse bei Heckantrieb entschieden, da gehe ich wiederrum dann lieber auf Nummer sicher.

    Die Optik ist mir da erstmal zweitrangig. So unterschiedlich sind halt die Prioritäten.


    Der ADAC dazu:


    Screenshot_20211015-021025_Chrome.jpg

    Ich meine, so ist die Rechtsprechung. Vielleicht checkst Du das sicherheitshalber mit einer Nachfrage z.B. bei der ADAC Rechtsabteilung ab.

    Ich finde deine Aussagen unglücklich.

    Hast du eine Quelle für dein gewähltes Beispiel bezüglich "Mitte des Monats"?


    Natürlich sollte man ein Internetforum nicht als Ersatz für eine Rechtsberatung sehen, aber wenn man sich derart "aus dem Fenster lehnt" wie du, dann sollte es auch ein wenig Substanz haben.

    Im Konfigurator werden aber auch unterschiedliche Reifen auf hinter und vorder Achse aufgeführt bei der 19“ Hamar


    und in meinem Angebot von unserem Händler waren bei der Leon auch unterschiedliche Reifengrößen


    Ich habe mich für eine Autec in schwarz mit Pirelli Scorpion Reifen entschieden ( auch unterschiedliche Größen)

    Tatsächlich geht unter bestimmten Umständen wohl beides, bei den von mir bestellten Felgen jedenfalls (Screenshot). Die Loen wurden mir z.B. beim Händler mit der gleichen Bereifung v/h angeboten.

    Screenshot_20211013-224622_Samsung Notes.jpg

    6 Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins (wenn kein genauer Liefertag angegeben ist - z.B. nur Oktober - gilt Mitte des Monats als unverbindlicher Termin) kannst Du den Händler in Verzug setzten verbunden mit der Aufforderung, das Fahrzeug nunmehr nach einer Nachfrist von 14 Tagen zu liefern.

    Danach kannst Du Schadenersatz in Höhe von 5% des Kaufpreises geltend machen.

    Ernstgemeinte Frage: Gilt denn bei "unverbindlicher Liefertermin in Q3" (wie bei mir) dann auch die Mitte des Quartals und damit der ca. 15. August? Die 6 Wochen- Frist wäre dann ja mit überschreiten des dritten Quartals sofort erreicht...