Ich lehne mich ganz und gar nicht "derart" aus dem Fenster - mit Verlaub, diese Aussage ist eine Frechheit!
Was erwartest Du?
Du beziehst Dich auf meinen Post, in dem ich lediglich meinen ganz persönlichen Fall dargelegt habe, in der Hoffnung, dem einen oder anderen hier im Forum einen Tipp zu geben, wie man verfahren könnte. Ist das nicht auch der Sinn dieses Forums?
Was Du dann mit meinem Tipp machst, bleibt allein Dir überlassen,
Da jeder Fall individuell zu betrachten ist, habe ich Dir empfohlen, Deine persönliche Situation durch eine Rechtsberatung
6 Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins (wenn kein genauer Liefertag angegeben ist - z.B. nur Oktober - gilt Mitte des Monats als unverbindlicher Termin) kannst Du den Händler in Verzug setzten verbunden mit der Aufforderung, das Fahrzeug nunmehr nach einer Nachfrist von 14 Tagen zu liefern.
Danach kannst Du Schadenersatz in Höhe von 5% des Kaufpreises geltend machen.
Ich erlaube mir hier nochmal deinen ursprünglichen Post aufzuführen, auf den sich meine Aussage größtenteils bezieht: hier betrachtest du den Fall doch sehr pauschal und nicht etwa eben individuell- nach allen mir inzwischen vorliegenden Informationen aber auch in einem wesentlichen Punkt falsch. Ich erlaube mir dich auch erneut um eine Quelle zu bitten, die deine Behauptung legitimiert, dass die Mitte des Monats der Beginn der sechswöchigen "Verzugsberechnung" darstellt, insofern es sich um einen unbestimmten Liefertermin handelt.
Wenn es eine persönliche Erfahrung ist die du gemacht hast, was ich ja gar nicht in Abrede stellen möchte, dann wäre es durchaus von Vorteil, dies dem Leser auch von Anfang an klar kenntlich zu machen und nicht zu suggerieren, dass es sich um geltendes Recht handelt.
In deiner ersten Antwort auf meine Nachfrage weichst du nicht von deinem Standpunkt ab, sondern verweist explizit auf deine "Erinnerung" an die geltende Rechtssprechung. Der Hinweis darauf es vorsichtshalber mit der Rechtsabteilung des ADAC zu klären weicht die Aussage lediglich etwas auf.
Das Problem an dem ich mich wirklich stoße ist folgendes:
Angenommen ein User hier befolgt deinen "Tipp" unter genannten Gegebenheiten und mahnt zum circa 30. November (also rund 6 Wochen nach Mitte Oktober) an- und nehmen wir einfach mal eine Sekunde an dass du Käse geschriebenhast- dann kann es schlimmsten Fall passieren, dass diese Mahnung schlichtweg unwirksam ist.