Das weiß ich, ja. Ändert aber nichts an der Aussage von VW dass man nur von ihnen genehmigte Träger verwenden darf. Auch wenn es sich dabei offensichtlich um den gleichen Hersteller handelt würde ich damit, genauso wie eben mit meinem eigenen gegen die Vorgabe von VW verstoßen.
Entweder das Risiko eingehen, oder
alten Träger verkaufen und neuen VW-Träger kaufen...
An einem bestimmten Punkt der Diskussion mit meinem VW Händler hat dieser auch gefragt warum ich nicht einfach die zwei e-Bikes auf die 55 kg Kupplung schnalle? Die hält das bestimmt auch aus... Er musste dann aber selbst zugeben wenn dann eines der Fahrräder runterfällt und einen Unfall verursacht könnte es ein Problem sein, dass da nur 55 kg drauf steht...
Ob das bei zwei definitiv baugleichen Trägern auch der Fall ist frage ich mich aber.
Könntest dir ja von Uebler bestätigen lassen dass Dein Träger mit VW-Träger xy baugleich ist?