ID.3 Fahrradträger / AHK

  • aber das das Codieren eine SFD Freischaltung erforderlich macht und diese gemäss OBDeleven "offiziell" beim VW-Server angefragt und erteilt wird, müsste sie eigentlich komplett vergleichbar zur Händlerfreischaltung sein !

    Nein das sind verschiedene Dinge.

    SFD Freischaltung dient zum Öffnen der Steuergeräte selbst, damit die Anpassungen/Codierungen überhaupt erst akzeptieren.


    Das was hier zum Tragen kommt: Im Online-Fahrzeugdatenträger bei VW stehen alle Ausstattungen des Fahrzeugs drin. Diese Liste wird zur Berechnung der Software, Codierung und Anpassung genutzt.

    Und Anpassungen an diesem Fahrzeugdatenträger gehen nur per Akrivierungsdokumenten und SWAPs.


    Ergo: Sind zwei verschiedene paar Schuhe. Ohne offizielles Aktivierungsdokument für die Fahrradträger Vorrichtung gibt es beim Update garantiert Probleme. Da muss das aus der Verbauliste im Fahrzeug raus und ggf. das Steuergerät sogar stromlos gemacht werden.

    Freundliche Grüße Simon

  • Nein das sind verschiedene Dinge.

    Ich weiss nicht:

    es gibt unterschiedliche "Level" für die SFD-Freischaltung.

    Eigentlich sollte der Level, der eine Codierungsänderung ermöglicht, auch die Änderung in der VW-Datenbank ermöglichen.


    In der Werkstatt geht es ja auch.

    Wir müssen immer davon ausgehen, dass VW die SFD zum "Schutz" der georderten Ausstattung eingeführt hat. Letztendlich zum Schutz vor externen Eingriffen, was OBDeleven genau macht:


    OBDeleven ermöglich es jetzt "jedem" diesen Schutz aufzuheben, kann aber nicht dafür sorgen, dass eine geänderte Codierung nicht zu einem Fehler in der Verbauliste/Steuergeräte-Beschreibung führt.


    Daher die "Idee", dass man nur einen Dienst verbiegt, der eigentlich hierfür nicht gedacht war..

    Denn im Grunde umgehen sie das, wofür SFD u.A. eingeführt wurde.


    Welche Daten bei der Tokenanfrage mitgesendet werden, ist AFAIK nach aussen auch nicht bekannt.

    Man liest nur, dass mit der Tokenanfrage Mitprotokolliert wird, wer, an welchem Fahrzeug, für was, eine Aufhebung des Schutzes beantragt.

    Also müsste VW bei einer OBDeleven SFD-Anfrage eigentlich "wissen", dass explizit ein Fahrzeug umcodiert wird.



    Ein interessantes Thema...

  • Nein. Vor allem holt sich das Update-Skript eine Info auf dem Server,

    Wir reden an diesem Punkt an einander vorbei:

    Ich bin beim Codieren und nicht bei Software-Update.


    Und dass ein SoftwareUpdate ebenfalls eine SFD Freischaltung aufs hohen Level benötigt, sollte auch klar sein. Aber auch in diese Richtung geht mein Einwand nicht !


    Wenn die Werkstatt ohne Freischaltdokument die AHK einfach codiert -

    Was meinst du jetzt genau mit "Freischaltdokument" ?



    Ich beziehe mir gerade nur auf die, über die SFD geschütze, Umparametrisierung eines Steuergerätes, die nach dem o.g. Zitaten/Aussagen die VW-Werkstatt incl. der Anpassung der für das Fahrzeug hinterlegten Codierung/Softwaren ändern kann.


    OBDeleven kann exakt den letzteren Schritt augenscheinlich nicht, obwohl beschrieben wird, dass man eine offizielle Tokenanfrage bei VW macht, also gleiche Wege, die VW-Werkstatt nimmt (?!).


    Wenn diese offiziell ist, sollte sie den gleichen, kompletten Umfang haben, wie die Änderung in einer VW-Werkstatt.

    Hat sie aber nicht, was zu den o.g. Problemem führt.


    Dies interessiert mich halt....

  • Jochen_145 Hier eine (ausführliche) Zusammenfassung:


    • Codierung = Setzen von einzelnen Bits (An/Aus) bzw. einfachen Werten in einem einzelnen Steuergerät
      • Beispiel: "02310611040280" -> "12310611040280" in Steuergerät 8107 (Antenne)
      • Braucht ggf. SFD Freischaltung - je nach Steuergerät
    • Adaption = Setzen von Adaptionskanälen in einem einzelnen Steuergerät
      • Beispiel: Adaptionskanal "ENG253276-ENG260929-ZV_Autolock-ZV_autolock_autounlock_hmi"
        in Steuergerät 19 von "not active" auf "adjustable"
      • Braucht ggf. SFD Freischaltung - je nach Steuergerät
    • Paramtrisierung = Setzen von Parametern für ein einzelnes Steuergerät
      • Das geht nur über mehr oder minder offizielle VW Diagnose-Hardware. Da ist man schon sehr tief drin.
      • Braucht ggf. SFD Freischaltung - je nach Steuergerät
    • SFD Freischaltung = Öffnen eines Steuergeräts, damit dieses Steuergerät Änderung an seiner Codierung/Anpassung/Paramtrisierung überhaupt zulässt
      • Nicht jedes Steuergerät braucht SFD
      • Wenn SFD nicht freigeschaltet wird und eine Änderung vorgenommen werden soll -> Steuergerät unterbindet die Änderung mit einem Fehler
    • Freischaltdokument / SWAP = Das ist ein Code zur Freischaltung einer Fahrzeugfunktion - diese bekommt man ausschließlich von VW
      • gibt es z.B. für die Nachrüstung/Freischaltung von "ACC", "Fahrradträger-Vorrichtung" und theoretisch noch vielen weiteren Dingen.
      • Müssen über eine spezielle Funktion im Steuergerät 19 (Diagnose-Gateway / ICAS1) eingegeben werden.
      • Hierbei werden idR. PR-Nummern für das Fahrzeug auf den VW Servern für das Fahrzeug hinterlegt (Anpassung der Ausstattungsliste des Fahrzeugs)
      • Aus der Gesamtheit aller PR-Nummern kann dann über den Diagnosetester und das SVM (Software Versions Management auf dem VW-Server) für jedes Steuergerät die Codierung/Anpassung/Parametrisierung neu berechnet werden.
      • Nach der Freischaltung wird idR. über das SVM die korrekte Codierung/Anpassung/Parametrisierung auf dem VW Server berechnet und über den DIagnoseadapter in der Werkstatt dann auf die jeweiligen Steuergeräte aufgespielt.


    Und um es nochmal klar zu machen:

    • Eine SFD Freischaltung hat KEINE Rückdokumentation zu VW zur Folge.
    • Eine Anpassung der PR-Nummern (ergo der Fahrzeugausstattung) auf den VW Servern kann NUR über Freischaltdokumente / SWAP durchgeführt werden. Das geht NICHT per OBD11.
    • Man kann per OBD11 alle nötigen Anpassungen/Codierungen etc. anpassen die für die Nachrüstung einer Fahrradträger-Vorrichtung nötig sind. Jedoch ist bei VW dann immer noch die PR Nummer mit dem Inhalt "Ohne Fahrradträger-Vorrichtung" hinterlegt. Und dann bekommt man bei Updates entsprechend Fehler, weil plötzlich ein Steuergerät im Auto ist, was laut Ausstattung nicht da sein dürfte. Und wie gesagt: Diese Ausstattung auf dem VW Server kann nicht per OBD11 angepasst werden.



    Jetzt nochmal zwei Szenarien bezüglich Freischaltung Fahrradträger-Vorrichtung.


    Szenario 1: Freischaltung Fahrradträger-Vorrichtung über offizielles VW-Nachrüst-Kit + Aktivierungsdokument (in Lieferumfang enthalten).

    1. Nachrüstung Vorrichtung + Steuergerät + Kabelbaum
    2. Freischaltung & Rückdokumentation zu VW über enthaltenes Aktivierungsdokument/Freischaltdokument.
      Hier erhalten dann einige Steuergeräte eine neue Codierung & Anpassung entsprechend der berechneten Werte vom VW Server.
    3. Bei Updates (z.B. 2.4 per Werkstatt oder 3.0 über OTA) gibt es keine Probleme, da die VW Server jetzt ja durch die Freischaltung+Rückdokumentation wissen, dass das Steuergerät vorhanden ist. Nach den Updates funktioniert die Fahrradträger Vorrichtung weiterhin ohne Probleme.


    Szenario 2: Fahrradträger-Vorrichtung von Drittanbieter (kufatec etc.)

    1. Nachrüstung Vorrichtung + Steuergerät + Kabelbaum
    2. Codierung & Anpassung einiger Steuergeräte über ein Dongle / OBD11
    3. Bei Updates kann es zu Problemen kommen. Denn der VW Server macht nun zwei Dinge:
      1. Er erkennt ein Steuergerät, was laut PR-Nummern (Ausstattung des Fahrzeugs) nicht vorhanden ist -> weil ja keine Rückdokumentation stattfindet.
      2. Er berechnet für einige Steuergeräte falsche Codierungen & Anpassungen, da er nicht weiß, dass die Fahrradträger Vorrichtung installiert ist (denn: Codierung & Anpassung wird aus den PR-Nummern berechnet)


    Fazit:

    • Per OBD11 etc. erfolgt keine Rückdokumentation zu VW (Setzen der PR-Nummern auf VW Servern) - auch wenn eine SFD Freischaltung erfolgt.
    • Eine Aktualisierung der PR-Nummern (Ausstattung des Fahrzeugs auf VW Servern) erfolgt ausschließlich per Freischaltdokument.
    • Ohne Aktualisierung der PR-Nummern (Ausstattung des Fahrzeugs auf VW Servern) kommt es bei Updates ggf. zu Problemen:
      • Falsche Codierung & Anpassung -> ggf. müssen Codierung & Anpassung nach Update erneut durchgeführt werden
      • Abbruch beim Software Update

    Freundliche Grüße Simon

  • Vielen Dank für deine ausführliche Beschreibung :thumbup:


    Sie sagt aber nicht wirklich etwas neues, zu dem was ich weiss/beschreiben habe.


    Am End bleibt:

    OBDeleven führt nicht den vollständigen Prozess incl. der Rückdokumentation der Anpassung an den Server durch, der aber im Rahmen der Codierung notwendig ist und von der VW-Werkstätten erfolgt.


    Genau dieser eigentlich notwendige Schritt provoziert die Frage, in wiefern die OBDeleven SFD Freischaltung wirklich so "offiziell" ist, wenn die für zukünftige Updateprozesse notwendige Rückdokumentierung nicht erfolgt.


    Wie geschrieben wurde die SFD u.A. genau dafür eingeführt, dass halt nicht "jeder" ein Steuergerät umcodieren kann. Diese Funktion soll Hersteller-intern genutzt werden, um kostenpflichte Funktion im Nachgang dauerhaft oder on-demant aktiviert /deaktiviert werden können.

    OBDeleven kann es jetzt aber doch, aber nicht vollständig, obwohl die SFD "offiziell" angefragt werden und jeder Zugriff auf den VW-Servern entsprechend dokumentiert werden ?!


    Das ist meine "interessante Frage"...

  • OBDeleven führt nicht den vollständigen Prozess incl. der Rückdokumentation der Anpassung an den Server durch, der aber im Rahmen der Codierung notwendig ist und von der VW-Werkstätten erfolgt.


    Genau dieser eigentlich notwendige Schritt provoziert die Frage, in wiefern die OBDeleven SFD Freischaltung wirklich so "offiziell" ist, wenn die für zukünftige Updateprozesse notwendige Rückdokumentierung nicht erfolgt.

    Entschuldige, dass ich es mal so knallhart schreibe: Du hast entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, was siduenho oder ich geschrieben habe. Um es noch einmal zu betonen: Die Aufhebung von SFD hat mit der Rückdokumentierung absolut gar nichts zu tun. Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge.


    Und eigentlich sollten wir es hier auch gut sein lassen, es geht in diesem Thread um die AHK und nicht um OBD11 oder SFD.

  • Doch genau dass habe ich gelesen und verstanden !

    Ihr versteht das eigentliche Problem nicht:


    Wenn der Codierungs-Prozess verlangt, dass eine Umcodierung Rückdokumentiert werden muss, damit das nächste Software-Update funktioniert, warum wird dieser Prozess von OBDeleven nicht eingehalten, obwohl man schreibt, das man "offiziell" entsprechende Token bei VW anfragt und bekommt.


    Also, warum kann ich dann den Prozess nicht komplett abbilden und Rückdokumentieren ?!

    Jede VW-Werkstatt und Entwickler mit entsprechner "Erlaubnis" kann es.


    DAS ist die interessante Frage....

  • ... die du in einem OBDeleven-Forum stellen solltest, weil in DIESEM THREAD Off-Topic.

    ID.3 Pro Performance 150 kW Business @ 2.4 / Stonewashed Blue Metallic / East Derry 18" / Garantieerweiterung 5 Jahre / 100.000 km

  • /Off-topic, Rückfahrkamera/

    Eine Frage dazu

    Habt ihr vielleicht Infos bzgl. Rückfahrkamera Nachrüstpaketen (Freischaltung per OBD11 Doungle) ?

    Läuft das 2.4 Update hier problemlos durch?

    Wenn ich richtige Infos habe, gibts keine zusätzliche Steuergeräte für die Kameranachrüstung, einfach nur Codierung.

    Danke im Voraus!

  • Läuft das 2.4 Update hier problemlos durch?

    Nein läuft es nicht. Steuergerät mindestens stromlos schalten, erst dann läuft das Update auf 2.4.

    Das 2.4 Update läuft nur mit offiziellen Nachrüstungen von VW + Aktivierungsdokumenten.

    Freundliche Grüße Simon

  • Hmm, ja, Software 2.4 ist drauf.


    Aber als sie das Steuergerät wieder an den Bus gelassen haben gab es wohl Fehlermeldungen ohne Ende...


    Also wieder ab und Ticket an VW


    Aber Travel Assist sagte auf der Heimfahrt: "steht nicht zur Verfügung" (aber Sonne kam von hintern, also keine Blendung)


    Also nix TA, nix Fahrradträger...


    Hoffentlich fängt sich der TA nach einer Nacht in der dunklen kühlen Tiefgarage.

  • Tim81 Lass mich raten: Du hast die AHK über einen Drittanbieter nachgerüstet?


    Dann musst du jetzt einfach nur die Softwareaktivierung erneut machen (also die von dem Drittanbieter). Dann sind die Fehlermeldungen weg, TA funktioniert wieder und die AHK klappt dann auch.


    Idr. sind ja bei den Nachrüstungen solche Dongles dabei. Der muss erneut benutzt werden.


    Hintergrund: Beim Update durch VW wurde die Konfigration aller Steuergeräte ja auf den offiziellen Stand gebracht. Bei diesem gibt es für dein Fahrzeug ja keine AHK (hast du ja nicht über das offizielle VW Nachrüst-Paket gemacht). Und da bei dir jetzt die AHK wieder aktiv geworden ist steigt die Frontkamera aus. Und damit Front Assist, Travel Assist und ich glaue auch ACC.

    Freundliche Grüße Simon

  • Und nach dem Update auf 3.0 wieder

    Und nach dem Update auf 3.1 wieder...


    Sollte dann besser ein Kodierenabo abschließen 😉

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