Netzdienliches Laden: Verpflichtende Regelbarkeit

  • Also hat sich die Versorgerwirtschaft mal wieder durchgesetzt.

    Persönlich halte ich diese Regelungen für überflüssig, da die überhaupt nichts mit der Netzstabilität zu tun haben.

    Die Regelungen lenken vielmehr davon ab, daß die Energiewirtschaft (Versorger) die letzten 30 Jahre ihre Abnehmer nicht mit der verkauften Leistung versorgen.

    Beispiel Einfamilienhaus:

    Anschluss der vom Versorger verkauft wird 40A Leistung. Das entspricht einer 27 kW Anschlussleistung.

    Das wird im Haus selten einer brauchen, selbst mit Wärmepumpe oder 11 kW Wallbox.


    Aber die Leitungen und Transformatoren vor dem Anschluss können diese Leistung nicht liefern!

    Klares Versäumnis der Versorger!

    Die haben etwas verkauft und können es nicht liefern.

    :!: Bei allen Posts immer an die Compliance Regeln deines Arbeitgebers denken :!:

  • Es ist unmöglich alles immer auf die Maximalleistung auszulegen. Das war auch schon vor mehr als 30 Jahren so weil es einfach nicht wirtschaftlich abbildbar ist.

    Wenn die Mamas zuhause im ganzen Startgebiet zwischen 12 und 13 Uhr essen kochen knipsen die Stadtwerke mir jeden Tag die Heizung aus. Merkt kein Mensch wenn man es nicht weiß.

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  • Mh, ich frage mich noch, wie das in das Praxis in Spezialfällen funktioniert, wenn sich der VNB jetzt nicht mehr wegen mangelnder Netzkapazität ablehnen kann, aber die Leistung vom Hausanschluss nicht ausreichend und ein Lastmanagement gefordert wird und die Wallbox zudem noch hinsichtlich der Netzdienlichkeit steuerbar sein muss.


    Und der Spezialfall zum Spezialfall (der aber in Mehrfamilienhäusern häufiger auftreten könnte): Wie sieht's aus, wenn es schon eine Wallbox gibt, die vor Gesetzesänderung eingebaut wurde und nachträglich kommen weitere hinzu, und alle WB müssen an ein Lastmanagement? Wie ist dann die Priorität der Steuerung?

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  • ...

    Persönlich halte ich diese Regelungen für überflüssig, da die überhaupt nichts mit der Netzstabilität zu tun haben.

    Die Regelungen lenken vielmehr davon ab, daß die Energiewirtschaft (Versorger) die letzten 30 Jahre ihre Abnehmer nicht mit der verkauften Leistung versorgen.

    ...

    Beschäftige Dich mal mit den Themen "Gleichzeitigkeitsfaktor" und "Dimensionierung von Hausanschlüssen für Mehrfamilienhäuser".

    Dieselben technischen Grundlagen gelten analog auch für die Verteilnetze in Wohnsiedlungen etc.

    Ist alles im Internet zu ergoogeln.

    Danach siehst Du, dass Dein Vorwurf nicht zutrifft.


    Beschäftige Dich mal mit den Themen "Gleichzeitigkeitsfaktor" und "Dimensionierung von Hausanschlüssen für Mehrfamilienhäuser".

    Dieselben technischen Grundlagen gelten analog auch für die nächsthähere Ebene der Verteilnetze in Wohnsiedlungen etc.

    Ist alles im Internet zu ergoogeln.

    Danach siehst Du, dass Dein Vorwurf nicht zutrifft.



    Beschäftige Dich mal mit den Themen "Gleichzeitigkeitsfaktor" und "Dimensionierung von Hausanschlüssen für Mehrfamilienhäuser".

    Dieselben technischen Grundlagen gelten analog auch für die nächsthöhere Ebene der Verteilnetze in Wohnsiedlungen etc.

    Ist alles im Internet zu ergoogeln.

    Danach siehst Du, dass Dein Vorwurf nicht zutrifft.


    sorrx, da ist was schiefgelaufen, wollte den vorherigen Beitrag eigentlich nur editieren ... was momentan offenbar nicht geht ...

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

    3 Mal editiert, zuletzt von Elektroniker () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Elektroniker mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Beschäftige Dich mal mit den Themen "Gleichzeitigkeitsfaktor"

    :) Das mache ich seit 40 Jahren Ingenieurs leben.

    Und seit 20 Jahren erzähle ich den Energie Versorger, dass Sie sich auf die Elektromobilität vorbereiten müssen.

    Geerntet habe ich Häme, übele Nachrede, Inkompetenz und abwinken.

    Sei es drum.


    Aber was wirklich den Verbraucher Ärgern sollte, ist dass er die gekaufte Leistungsfähigkeit seines Hausanschlusses nicht abrufen kann!

    Wenn du deine Internetschnelligkeit, die du gekauft hast nicht abrufen kannst, machst du was?

    Natürlich dich beschweren!


    Mit obigen genannten Gesetzt kannst du dich jetzt nicht mehr beschweren. Der Fisch ist putzt!

    :P

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  • Kann man das auch für Anlagen, die vor dem 1.1.24 in Betrieb genommen wurden, beantragen?

    160€ weniger Netzentgelte pro Jahr wäre mir eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wert zumal ich bereits einen eigenen Stromzähler für die Wallbox habe.

  • Aber was wirklich den Verbraucher Ärgern sollte, ist dass er die gekaufte Leistungsfähigkeit seines Hausanschlusses nicht abrufen kann!

    Doch, kann er.

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Kann man das auch für Anlagen, die vor dem 1.1.24 in Betrieb genommen wurden, beantragen?

    160€ weniger Netzentgelte pro Jahr wäre mir eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wert zumal ich bereits einen eigenen Stromzähler für die Wallbox habe.

    ich habe es so verstanden: Wenn du vor dem 1.1.24 bereits eine steuerbare Verbrauchseinrichtung hattest, kannst du unter Beibehaltung der bisherigen Steuerungsmöglichkeit freiwillig in die neue Regelung wechseln. Bin 31.12.25 muss dann in die neue Steuerung gewechselt werden. Ein Rückwechselmöglichkeit gibt es dann aber nicht mehr.

    Ich habe eine Wärmepumpe mit Rundsteuerempfänger und überlege auch zu Wechseln

    Beschrieben ist das in der Beschlusskammer 6 unter 10.4. Vorzeitiger Wechsel von Bestandsanlagen in die netzorientierte Steuerung

  • Ich habe eine Wärmepumpe mit Rundsteuerempfänger und überlege auch zu Wechseln

    Erkläre mir doch bitte, warum du das machen willst?


    Eine Verfügbarkeitseinschränkung von WP und WB durch eine Versorgerpartei hat den Nachteil, das du selber nicht mehr Herr deiner Anlage bist.

    Diese Einschränkung gab und gibt es seit 1950, als die ersten Elektronachtspeicher Heizungen installiert wurden.

    Damals und heute gibt es dafür eine individuelle Tarifierung, die bei dieser Technik auch noch Sinn macht.


    Bei Laden von Mobilität und elektrischem Heizen mit WP, die am besten 24h konstant laufen sollte, macht ein Eingriff aus Verbraucher Sicht keinen Sinn.

    Den einzigen Vorteil, den du dir mit der Technik erkaufen würdest, wäre ein gesonderten Tarif, den du vielleicht jetzt schon mit deiner WP hast.


    Doch, kann er.

    Zu einfach gedacht. Mit dem Gesetzentwurf steuert der Energie Versorger einen Teil deiner Anschlussleistung. Was auch der Sinn vom Gesetz ist.

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    Einmal editiert, zuletzt von Noname () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Noname mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die Pumpe springt 2 bis 3 mal am Tag an und läuft dann moduliert über Stunden. Den ganzen Tag laufen halte ich doch für sehr akademisch.

    Ob sie dann irgendwann nicht laufen kann merkt kein Mensch.

    Extra Tarif wäre aber auch nicht meins, ich nutz lieber PV, mit zwei Zählern funktioniert das nicht.

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  • Zu einfach gedacht. Mit dem Gesetzentwurf steuert der Energie Versorger einen Teil deiner Anschlussleistung. Was auch der Sinn vom Gesetz ist.

    Nein, auch das ist falsch.

    Der Versorger steuert bzw. begrenzt nur einen Teil der aktuell gezogenen Leistung von ganz bestimmten Verbrauchern, nämlich von denen, die gewöhnlich über sehr lange Zeiträume sehr große Leistungen ziehen, wie Wallbox und Wärmepume.

    Die anderen Verbraucher am gleichen Anschluss sind nicht betroffen und können mit voller Leistung arbeiten.

    Das ist ein großer Unterschied zu dem was Du behauptest.


    ... weil nämlich trotzdem die volle Anschlussleistung des Hausanschlusses zur Verfügung steht, auch wenn der Netzbetreiber aktuell die WP und die WB drosselt.

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

    Einmal editiert, zuletzt von Elektroniker () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Elektroniker mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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