Schlechter Wiederverkaufswert des ID.3

  • Wie sind den die Pflegehinweise konkret, die man befolgen muss?

    Quelle: https://www.volkswagen.de/de/e…egarantie-und-pflege.html


    … kaufst Du also einen Gebrauchten ID und dem Vorbesitzenden war es komplett Wumpe und hat das Ding immer auf 100% o.ä. geladen, hast Du keine VW Garantie bzgl. der Hochvoltbatterie mehr aka. VW hat dich am Säckle 😉

  • Ich fragte nach konkret. 😉

    Mach dir ein Beispiel, 50zig in der Ortschaft, ich weiß konkret das ich 3km Toleranz habe und darüber hinaus, konkret ein Knöllchen bekomme.

    Zum Akku, konket wäre es verboten über 80% zu laden, oder es wäre zu xy mal im Zeitraum zyx erlaubt, bei ersteren könnte es man gleich fix begrenzen. Ich hoffe jetzt mal, dass VW konkret einen Plan zum Akkumanagement hat.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

    Einmal editiert, zuletzt von E-FAN66 ()

  • Ich habe ein Auto gekauft oder geleast mit 77kwh nutzbarer Energie. Wenn ich nun öfter, wie bei mir, auf 90% oder selten auf 100% lade, speziell im Winter, geht also die Garantie verloren. Kommt dann irgenwann die Regelung, dass man nur max. 15% an den Schnelllader darf sonst gibts Ärger.

    Fahre zwar gerade einen ID 4 und der nächste soll wahrscheinlich auch ein VW / Audi werden, aber ganz ehrlich, dann soll VW zukünftig Schubkarren bauen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ozzy1973 ()

  • Ich habe ein Auto gekauft oder geleast mit 77kwh nutzbarer Energie. Wenn ich nun öfter, wie bei mir, auf 90% oder selten auf 100% lade, speziell im Winter, geht also die Garantie verloren. Kommt dann irgenwann die Regelung, dass man nur max. 15% an den Schnelllader darf onst gibts Ärger.

    Fahre zwar gerade einen ID 4 und der nächste soll wahrscheinlich auch ein VW / Audi werden, aber ganz ehrlich, dann soll VW zukünftig Schubkarren bauen.

    Das ist die Frage, ich gehe mit gesunden Menschverstanden an die Sache und Lade wie ich es brauche.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

  • Das ist die Frage, ich gehe mit gesunden Menschverstanden an die Sache und Lade wie ich es brauche.

    Das mache ich auch, aber im Winter ist bei einem Mehrverbrauch von 20-30% halt etwas mehr nutzbare Kapazität notwendig.

  • Zum Akku, konket wäre es verboten über 80% zu laden, oder es wäre zu xy mal im Zeitraum zyx erlaubt, bei ersteren könnte es man gleich fix begrenzen. Ich hoffe jetzt mal, dass VW konkret einen Plan zum Akkumanagement hat.

    Das Handbuch ist hier noch ausführlicher als die Website und eindeutig.


    Zitat


    Pflegehinweise

    Volkswagen empfiehlt, folgende Pflegehinweise zu beachten:

    • Für den täglichen Gebrauch die obere Batterieladegrenze auf 80 % einstellen.
    • Vor langen Fahrten die obere Batterieladegrenze für die höchstmögliche Reichweite auf 100 % setzen.
    • Das vollständige Entladen der Hochvoltbatterie möglichst vermeiden, z. B. bei einer langen Standzeit mit geringem Ladezustand. Der Ladezustand sollte nicht für längere Zeiträume unter 20 % absinken → [Blockierte Grafik: https://userguide.volkswagen.de/api/consumer/V3/media?lang=de_DE&key=ansi-s4-qv.png].
    • Wenn die Hochvoltbatterie zu 100 % geladen wurde, möglichst unmittelbar losfahren. Stellen Sie eine Abfahrtszeit im Infotainment-System ein Zeitversetztes Laden.
    • Regelmäßige Schnellladevorgänge mit Gleichstrom (DC) aufgrund der hohen Ladeströme vermeiden.


    Standzeiten des Fahrzeugs

    • Bei Frost das Fahrzeug nicht für mehrere Stunden unter 40 % Ladezustand abstellen → [Blockierte Grafik: https://userguide.volkswagen.de/api/consumer/V3/media?lang=de_DE&key=ansi-s4-qv.png].
    • Für Standzeiten länger als 12 Stunden das Fahrzeug mit einem Ladezustand von mindestens 30 % abstellen → [Blockierte Grafik: https://userguide.volkswagen.de/api/consumer/V3/media?lang=de_DE&key=ansi-s4-qv.png], z. B. am Flughafen vor einer Reise.
    • Für Standzeiten das Fahrzeug mit einem maximalen Ladezustand von 80 % abstellen.
    • Das Fahrzeug nicht länger als 24 Stunden Außentemperaturen unter etwa -30 °C (etwa -22 °F) oder über etwa 60 °C (etwa 140 °F)aussetzen.
    • Zur Verbesserung von Komfort und Leistungsfähigkeit rechtzeitig die Standklimatisierung nutzen (ausstattungsabhängig), besonders bei Temperaturen unter etwa -15 °C (etwa 5 °F) Standklimatisierung.

    … hälst Du Dich nicht an diese Hinweise gibts keine Garantie auf die Hochvoltbatterie.


    Konkreter als das Handbuch gibts nix und viel Spass im Streitfall mit den VW Anwälten 😉

    Ich habe ein Auto gekauft oder geleast mit 77kwh nutzbarer Energie. Wenn ich nun öfter, wie bei mir, auf 90% oder selten auf 100% lade, speziell im Winter, geht also die Garantie verloren. Kommt dann irgenwann die Regelung, dass man nur max. 15% an den Schnelllader darf sonst gibts Ärger.

    Fahre zwar gerade einen ID 4 und der nächste soll wahrscheinlich auch ein VW / Audi werden, aber ganz ehrlich, dann soll VW zukünftig Schubkarren bauen.

    Schubkarren haben keine Software - das sollte VW hinbekommen 😜

  • Das oder ähnliche Themen enden eigentlich immer so, man weiss nix genaues und mahnt das Problem mit den Anwälten an. Hilft denen die sich konkret an die Anweisungen halten möchten, nicht wirklich weiter.


    Das mache ich auch, aber im Winter ist bei einem Mehrverbrauch von 20-30% halt etwas mehr nutzbare Kapazität notwendig.

    Geht mir genauso, ich lade aber auch den Akku nicht sinnbefreit auf 100% und lasse das Auto xy Tage dann stehen, das meinte ich mit meiner Aussage😉

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

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    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

    Einmal editiert, zuletzt von E-FAN66 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von E-FAN66 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das oder ähnliche Themen enden eigentlich immer so, man weiss nix genaues und mahnt das Problem mit den Anwälten an. Hilft denen die sich konkret an die Anweisungen halten möchten, nicht wirklich weiter

    Die Garantiebedingen sind eindeutig:

    Zitat

    Garantieausschluss und -beschränkungen

    Eine Garantieleistung für Hochvoltbatterien ist ausgeschlossen, wenn die Fehlfunktion oder der übermäßige Verlust des Netto-Batterieenergieinhaltes dadurch entstanden ist, dass:

    - die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (insbesondere die Pflegehinweise für das Laden und den Ladezustand der Hochvoltbatterie), die sich aus der dem Fahrzeug beigefügten Betriebsanleitung ergeben, nicht befolgt worden sind;

    und die Pflegehinweise für das Laden und den Ladezustand habe ich Dir 1:1 aus dem Handbuch kopiert.


    Halte Dich an die Anweisung aus dem Handbuch. Hast Du Standzeiten (z.B. über Nacht oder an Flughafen oder was weiss ich) mit über 80% oder lässt Du das Fahrzeug länger als 12 Stunden mit unter 30% stehen hälst Du dich nicht an das Handbuch, ergo Verstoß gegen die Garantiebedingungen und somit Garantieausschluss.


    Keine Ahnung was da so schwer zu verstehen ist. Das mag einen nicht schmecken aber wie bereits gesagt, die VW Juristen sind nicht auf dem Niveau der VW Softwareentwickler und wissen schon wie sie es machen müssen 😉

    2 Mal editiert, zuletzt von C_iD.4 ()

  • Die Garantiebedingen sind eindeutig:

    Sind sie nicht, hast du mit den Verweis auf die Anwälte selbst eingestanden. Für mich ist das auch hiermit erledigt, was ich mache, oder mir schmeckt, oder nicht, war auch nicht die Fragestellung.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

  • Um nochmal auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen...

    Für Verbrenner gilt:

    Nach der ersten Zulassung sind 25% des Neuwertes weg.

    Nach 3 Jahren sind 50% dahin.

    Danach pro Jahr weitere 5-6%.

    Alles Angaben der Allianz Versicherung.


    Da ich nach Förderung nur gut 25000€ bezahlt habe, dürfte der ID.3 jetzt nach 3 Jahren nur noch 12500€ Wert sein. Ich glaube, er würde mir aus den Händen gerissen.


    Und Leasing, wie es ja immer empfohlen wird?

    Rechnet Euch aber bitte mal die gesamten Zahlen zusammen: Was hat das Fahrzeug bei Barzahlung nach Förderung gekostet? Bei meinem ID.3 waren das gut 25000€. Wenn ich Ende 2020 den Wagen geleast hätte, hätte er 339€/Monat gekostet bei 3 Jahren Leasingdauer. Das wären 12204€ gewesen zuzüglich der 9570€ Förderung, die als Leasinganzahlung geflossen wären. Das Auto hätte somit 21774€ "verbrannt" und es wäre jetzt weg, während ich jetzt, nach 3 Jahren einen wunderbaren funktionstüchtigen ID.3 fahre mit bummelig 4000€ Restwert???? Man kann sich Leasing schönreden, aber ohne steuerliche Abschreibung als Firmenfahrzeug ist das nix.

    ID.3 pro "Nackter Hirsch" 107kW ,Softwarestand 3.2 , AHK und Rückfahrkamera nachgerüstet.

    go.eCharger V4 mit openWB-Standalone für PV Überschussladung

  • Sind sie nicht, hast du mit den Verweis auf die Anwälte selbst eingestanden. Für mich ist das auch hiermit erledigt, was ich mache, oder mir schmeckt, oder nicht, war auch nicht die Fragestellung.

    Der Verweis (mit viel Spaß im Streitfall) auf den Anwalt war wenn Du Dich u.a. nicht an folgende Anweisungen aus dem Handbuch hälst …


    Zitat
    • Bei Frost das Fahrzeug nicht für mehrere Stunden unter 40 % Ladezustand abstellen → [Blockierte Grafik: https://userguide.volkswagen.d…=de_DE&key=ansi-s4-qv.png].
    • Für Standzeiten länger als 12 Stunden das Fahrzeug mit einem Ladezustand von mindestens 30 % abstellen → [Blockierte Grafik: https://userguide.volkswagen.d…=de_DE&key=ansi-s4-qv.png], z. B. am Flughafen vor einer Reise.
    • Für Standzeiten das Fahrzeug mit einem maximalen Ladezustand von 80 % abstellen.
    • Das Fahrzeug nicht länger als 24 Stunden Außentemperaturen unter etwa -30 °C (etwa -22 °F) oder über etwa 60 °C (etwa 140 °F)aussetzen.

    … keine Ahnung was da nicht eindeutig sein soll. Es ist ein Ladestand, Zeitangabe und Temperatur angegeben 🤷‍♂️


    Klar kannst Du machen, was Du willst aber alle von VW publizierten Fakten und Daten hast Du 😉


    Das Garantie Problem bzgl. der Hochvoltbatterie wird aber noch „akuter“ wenn man sich eben einen gebrauchten ID kauft, denn der Verkäufer wird Dir kaum vertraglich zusichern ob der Vorbesitzer die obigen Anweisungen befolgt hat oder nicht und ob Du somit eine Hochvolbatterie Garantie hast oder nicht.

  • Einerseits unterstellt man gerne, VW bekommt nix auf die Reihe, aber andererseits soll sich VW bei der Batterie was gedacht haben 🤷‍♂️

    Softwaremäßig bringt es VW m.E. tatsächlich nicht auf die Reihe, auch wenn es Diverse anders sehen, aber beim Fahrzeug selber schaut es besser aus.

    So oder so, wenn man die Batterie-Garantie in Anspruch nehmen will, muss man die Garantiebedingungen erfüllen.


    Und mir ist selbstverständlich auch bewusst, dass bei Fahrzeugen natürlich ein Wertverlust eintritt, immerhin eine Chance für Leute mit schmalerem Geldbeutel, in die e-Mobilität reinzukommen.

  • Was ist daran Fake News? Mein ID.4 im Business Leasing ist übers Agentur-Modell und geht in 2 Jahren (wenn er vorher nicht sowieso auseinander fällt) wieder direkt zurück an VWFS. Mein Händler macht nur die Abwicklung mit Rücknahme, Gutachter, etc. und ist dann raus - Ankaufen wird er den Kübel auf keinen Fall und somit hat VWFS dann das Problem.

    Was hat dein ID4 für Probleme gemacht? Klingt ja nicht gut.

  • Zitat

    Eine Garantieleistung für Hochvoltbatterien ist ausgeschlossen, wenn die Fehlfunktion oder der übermäßige Verlust des Netto-Batterieenergieinhaltes dadurch entstanden ist, dass:


    - die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (insbesondere die Pflegehinweise für das Laden und den Ladezustand der Hochvoltbatterie), die sich aus der dem Fahrzeug beigefügten Betriebsanleitung ergeben, nicht befolgt worden sind.

    Sie sagen, die Garantie gilt nicht, wenn das Nichtbefolgen der Empfehlungen das Problem ausgelöst hat.

    Sie sagen jedoch nicht, dass das Nichtbefolgen der Empfehlungen an sich die Garantie nichtig macht.


    Die Ursache kann aber auch was anderes sein, zB. Fehler im Material, Herstellung oder BMS, und wenn sich das als Grund bestätigt, gilt die Garantie.


    VW sammelt schon mal für alle Fälle Daten, wie der Akku benützt wird.

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