Lenkrad für Travel Assist VW ID3 / 4 / 5

  • Wenn man das Lenkrad tauscht, muss man dann auch noch Kabel ziehen oder wäre das für die Nachrüstung vom TA schon werkseitig verbaut?

    Den TA kann man doch mit OBDeleven freischalten oder?

  • Wenn man das Lenkrad tauscht, muss man dann auch noch Kabel ziehen oder wäre das für die Nachrüstung vom TA schon werkseitig verbaut?

    Den TA kann man doch mit OBDeleven freischalten oder?

    Nur obd11 mit pro Lizenz für Long coding und das Lenkrad tauschen, laut VW Anleitung soll man die Zentralschraube vom Lenkrad neu machen, hat bei meinem VW Händler ca. 10€ gekostet (die Schraube).

    Man braucht eine Vielzahnnuss M12 für die Zentralschraube.

    Das einzige Problem ist das man dazu dem Airbag Ausbauen muss, das werde ich aber hier nicht weiter ausführen, da man das wohl nicht offiziell selber machen darf.

  • Ah verstehe. Klingt schlau, habe aber gerade in anderem Zusammenhang gelesen, dass das Fahrzeug die Betriebserlaubnis verliert, wenn ihr sowas macht. Könnte dann ein ziemlich teures Lenkrad werden...

    😱

  • Ah verstehe. Klingt schlau, habe aber gerade in anderem Zusammenhang gelesen, dass das Fahrzeug die Betriebserlaubnis verliert, wenn ihr sowas macht. Könnte dann ein ziemlich teures Lenkrad werden...

    😱

    Ich gehe davon aus das es keine Probleme geben wird, da das originale VW Lenkrad verbaut wurde und man das so von VW mit einer Ausstattungsoption auch direkt kaufen kann.

    Ich persönlich mache mir da keine Sorgen.

    Würde mich aber mal interessieren wo du das gelesen hast, weil ich habe sowas noch nicht gelesen und habe mich vor dem Umbau auch einige Zeit damit befasst.

  • Echt nicht? Ich habe gerade noch mal versucht zu recherchieren, wo ich das gelesen habe und bin nicht fündig geworden. Aber eine Eingabe entsprechender Stichworte bei Google liefert reichlich Ergebnisse mit jede Menge Diskussionen zum Thema. Eindeutig ist die Meinung tatsächlich nicht, habe ich gesehen. Da wo ich gelesen habe, war sie relativ eindeutig so formuliert, dass ein Auto ab Werk eine Betriebsgenehmigung hat und die liegt für die ausgelieferte Konfiguration des Fahrzeugs vor und für eine andere eben nicht. Andere Quellen sind da weniger eindeutig. Macht ja auch Sinn, wenn du dein Auto tieferlegen lässt, veränderst du es auch und muss dann halt vom TÜV freigegeben werden. Ich glaube die Rechtslage ist relativ diffizil und wahrscheinlich hast du Recht. Es wird kein Problem geben. Wo kein Kläger da kein Richter. Aber wenn du einen schweren Unfall baust oder Garantie bzw. Gewährleistung in Anspruch nehmen möchtest, könnte ich mir vorstellen, dass es schon schwierig wird. VW wird sicherlich komisch gucken, wenn Sie ein Auto mit einem Lenkrad verkauft haben und dann in Gewährleistung genommen werden, für ein Auto mit einem anderen Lenkrad.


    Hier zB wird das ganz gut diskutiert finde ich. Zu einem eindeutigen Ergebnis kommen die aber auch nicht. Da es hier aber um sicherheitsrelevante Funktionen geht ist das bestimmt nicht ohne. Der Laie überblickt bei solch komplizierter Technik ja auch nicht immer alle Konsequenzen und Abhängigkeiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Calarandir () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Calarandir mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Bin auch kein Anwalt, aber bei Eingriffen in sicherheitsrelevante Funktionen (und dazu gehört der TA eindeutig) durch nicht zertifizierte Werkstätten oder eben Privatpersonen ist Ärger doch vorprogrammiert, sollte es zum Unfall kommen. Wer sagt denn, dass bei deiner Kodierung alles sauber funktioniert oder nicht doch Probleme entstehen, welche bei einem ab Werk aktivierten TA nicht aufgetreten wären? Das ist ein extrem komplexes System und nicht ohne Grund sind die rechtlichen Anforderungen immens hoch. Ich kann mir nur schwer vorstellen dass durch deinen Eingriff die Betriebserlaubnis bestehen bleibt. Ich würde mein Leben für so etwas nicht aufs Spiel setzen, und vor allem nicht das Leben von anderen.

  • Sorry, wenn ich das ursprüngliche Thema dieses Threads gekapert habe, aber der Verkauf war eh abgeschlossen, oder?

    Was mir bei der von mir verlinkten Diskussion oben noch nicht ganz klar ist: Da steht zur Frage ob man das überhaupt darf in Kurzform: Du hast das Auto gekauft, es gehört dir, du kannst damit machen, was du willst.

    Das scheint mir Grade bei Software doch etwas kurz gegriffen. Da gibt es doch eigentlich immer ein Copyright und ein EULA. Und da steht doch eigentlich immer drin, dass man die SW nicht verändern darf und auch nicht Funktionen nutzen/ freischalten darf, die nicht Teil der erworbenen Lizenz sind. Das wird bei der SW im Auto nicht anders sein, oder irre ich mich?

  • Sorry, wenn ich das ursprüngliche Thema dieses Threads gekapert habe, aber der Verkauf war eh abgeschlossen, oder?

    Was mir bei der von mir verlinkten Diskussion oben noch nicht ganz klar ist: Da steht zur Frage ob man das überhaupt darf in Kurzform: Du hast das Auto gekauft, es gehört dir, du kannst damit machen, was du willst.

    Das scheint mir Grade bei Software doch etwas kurz gegriffen. Da gibt es doch eigentlich immer ein Copyright und ein EULA. Und da steht doch eigentlich immer drin, dass man die SW nicht verändern darf und auch nicht Funktionen nutzen/ freischalten darf, die nicht Teil der erworbenen Lizenz sind. Das wird bei der SW im Auto nicht anders sein, oder irre ich mich?

    Danke für deine Schlauen worte, beende es bitte jetzt und verschone uns mit weiteren Ausschweifungen.

  • Es gibt doch in jedem Forum einen bunten Vogel, der nichts mit der Diskussion zu tun hatte und dann irgendwann hereingeflattert kommt, um mit freundlichen Worten die Stimmung hochzuhalten. Vielen Dank Freeman 👏

  • Es gibt auch in jedem Forum einen Papagei der immer nur seinen schlauen Senf dazu geben muss, so lange bis alle anderen keinen bock mehr drauf haben.

    Wenn jemand sich sein Fahrzeug anpassen will, indem er Software Optionen freischaltet, dann soll er das doch machen.

    Ist ja nicht so das man seinen eigenen Code in die Software einbindet, oder den vorhandenen verändert.

    Man macht lediglich das, was der Hersteller macht, man installiert die passende Hardware und aktiviert die dazu passenden Software Passagen, die ja so getestet, verkauft, zertifiziert und zugelassen sind.


    Keiner hackt hier seine Software und baut seine eigenen Code Sequenzen ein, da kannst du dann noch so viel auf deinen Paragraphen rum reiten, es wird nix illegales und fahrlässig gefährliches gemacht.


    Der Travelassist benötigt weiterhin die Aufmerksamkeit des Fahrers, es wird kein Experimentelles self drive Experiment draus gemacht, ganz im Gegenteil, mit dem Kapazitiven Lenkrad wird die Sicherheit nach dem freischalten des TA noch erhöht, ohne dieses Lenkrad muss man ständig am Lenkrad rupfen um die Meldungen zu bestätigen, da kann es sicher eher mal passieren das man aus der spur kommt.

  • Na schau, ein Beitrag zum Thema, wenn auch ein bisschen emotional und unfreundlich.

    Ja kann sein, dass das so ist. Ich wurde ja oben gefragt, wo ich was dazu gelesen hab und ich habe versucht darauf zu antworten. Hast du denn eine belastbare Quelle für deine Meinung?


    Hat trotzdem jemand die Möglichkeit die etwas vom Weg abgekommen Diskussion in einen eigenen Thread zu verschieben? Ist ja ein interessantes Thema, dass mit dem Verkauf des Lenkrads aber nur noch sehr entfernt zu tun hat. Und dann sieht auch jeder an der Überschrift, ob ihn das Thema interessiert und wenn nicht muss er es ja nicht lesen 😉


    Hab da noch eine Warnung direkt hier im Forum gefunden.


    Warnhinweise zum Codieren

    2 Mal editiert, zuletzt von Calarandir () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Calarandir mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wäre es nicht einfacher, mal bei Eurem VW Händler nachzufragen, wie der zur Freischaltung von Features, die Ihr nicht bazahlt habt, so steht? Mal ganz unabhängig von Haftungsfragen.

  • Wäre es nicht einfacher, mal bei Eurem VW Händler nachzufragen, wie der zur Freischaltung von Features, die Ihr nicht bazahlt habt, so steht? Mal ganz unabhängig von Haftungsfragen.

    Um ehrlich zu sein, ist mir der VW Händler egal, bei dem ich das Auto (gebraucht) gekauft habe. Genauso egal wie ich dem Händler nach Kauf war.

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