Beiträge von Calarandir

    Das kommt auf den Akku an. LFP Akkus zB müssen sogar ab und an voll geladen werden. Die Lithium-Ionen Akkus, die VW im MEB verbaut altern je nach SOC beim Laden unterschiedlich. Die Alterungsmechanismen von LiIonen Akkus ist hier wissenschaftlich fundiert beschrieben. Unter anderem sieht man, dass ein SOC von über 85% und unter 15% besonders schnelle Alterung zur Folge haben.


    Das kommt auf den Akku an. LFP Akkus zB müssen sogar ab und an voll geladen werden. Die Lithium-Ionen Akkus, die VW im MEB verbaut altern je nach SOC unterschiedlich. Die Alterungsmechanismen von LiIonen Akkus sind hier wissenschaftlich fundiert beschrieben. Unter anderem sieht man, dass ein SOC von über 85% und unter 15% besonders schnelle Alterung zur Folge haben. Es ist nach meinem Verständnis aber vor allem entscheidend, mit welchem SOC das Auto rumsteht und weniger, welchen SOC es vor oder nach dem Laden kurzzeitig hat.

    Na schau, ein Beitrag zum Thema, wenn auch ein bisschen emotional und unfreundlich.

    Ja kann sein, dass das so ist. Ich wurde ja oben gefragt, wo ich was dazu gelesen hab und ich habe versucht darauf zu antworten. Hast du denn eine belastbare Quelle für deine Meinung?


    Hat trotzdem jemand die Möglichkeit die etwas vom Weg abgekommen Diskussion in einen eigenen Thread zu verschieben? Ist ja ein interessantes Thema, dass mit dem Verkauf des Lenkrads aber nur noch sehr entfernt zu tun hat. Und dann sieht auch jeder an der Überschrift, ob ihn das Thema interessiert und wenn nicht muss er es ja nicht lesen 😉


    Hab da noch eine Warnung direkt hier im Forum gefunden.


    Warnhinweise zum Codieren

    Sorry, wenn ich das ursprüngliche Thema dieses Threads gekapert habe, aber der Verkauf war eh abgeschlossen, oder?

    Was mir bei der von mir verlinkten Diskussion oben noch nicht ganz klar ist: Da steht zur Frage ob man das überhaupt darf in Kurzform: Du hast das Auto gekauft, es gehört dir, du kannst damit machen, was du willst.

    Das scheint mir Grade bei Software doch etwas kurz gegriffen. Da gibt es doch eigentlich immer ein Copyright und ein EULA. Und da steht doch eigentlich immer drin, dass man die SW nicht verändern darf und auch nicht Funktionen nutzen/ freischalten darf, die nicht Teil der erworbenen Lizenz sind. Das wird bei der SW im Auto nicht anders sein, oder irre ich mich?

    Echt nicht? Ich habe gerade noch mal versucht zu recherchieren, wo ich das gelesen habe und bin nicht fündig geworden. Aber eine Eingabe entsprechender Stichworte bei Google liefert reichlich Ergebnisse mit jede Menge Diskussionen zum Thema. Eindeutig ist die Meinung tatsächlich nicht, habe ich gesehen. Da wo ich gelesen habe, war sie relativ eindeutig so formuliert, dass ein Auto ab Werk eine Betriebsgenehmigung hat und die liegt für die ausgelieferte Konfiguration des Fahrzeugs vor und für eine andere eben nicht. Andere Quellen sind da weniger eindeutig. Macht ja auch Sinn, wenn du dein Auto tieferlegen lässt, veränderst du es auch und muss dann halt vom TÜV freigegeben werden. Ich glaube die Rechtslage ist relativ diffizil und wahrscheinlich hast du Recht. Es wird kein Problem geben. Wo kein Kläger da kein Richter. Aber wenn du einen schweren Unfall baust oder Garantie bzw. Gewährleistung in Anspruch nehmen möchtest, könnte ich mir vorstellen, dass es schon schwierig wird. VW wird sicherlich komisch gucken, wenn Sie ein Auto mit einem Lenkrad verkauft haben und dann in Gewährleistung genommen werden, für ein Auto mit einem anderen Lenkrad.


    Hier zB wird das ganz gut diskutiert finde ich. Zu einem eindeutigen Ergebnis kommen die aber auch nicht. Da es hier aber um sicherheitsrelevante Funktionen geht ist das bestimmt nicht ohne. Der Laie überblickt bei solch komplizierter Technik ja auch nicht immer alle Konsequenzen und Abhängigkeiten.