Den Link zur R+V: Eigenarbeiten an Elektroinstallationen
Da sieht man mal wieder, was für ein Bulshit geschrieben wird.
Arbeiten sind auf eine Elektrofachkraft beschränkt, nicht auf einen Meisterbrief.
VDE 1000-10 & DGUV V.3 beschreiben was eine Elektrofachkraft ist.
Anschlußarbeiten sind auf eine eingetragene Elektrofachkraft beschränkt, ausgenommern PV, dann dafür gilt die NAV nicht sondern das EEG.
Siehe NAV § 13, Abs. 2 und § 10 Abs. 1 EEG 2021.