ID 4 Fehler im Notrufsystem

  • Wenn Dein Urlaub droht in's Wasser zu fallen, kauf dir nen eCall Stecker, steckt den ein und Dein Auto hat wieder alles, das es haben muß.

    Oder laß das Autohaus den Stecker stellen oder bezahlen und dann sollen die nach deinem Ulraub reparieren.

    Für meinen Urlaub würde ich mir so ein Ding auch selber kaufen und nachher um die Kosten streiten.

  • Emotional sind Deine Reaktionen ggf. Noch nachvollziehbar, aber sie helfen Dir leider überhaupt nicht weiter.


    Ruf doch beim AH an und sage, dass Du Dein Auto jetzt abholen kommen würdest und wenn Sie es Dir nicht geben wollen, fragst Du nach der Rechtsgrundlage, auf derer sie Dein Fahrzeug nicht herausgeben wollen. Wenn sie keine haben, drohst Du mit der Polizei und einer Anzeige und dann wird sich doch zeigen was passiert.

    Modell: ID4 GTX

    Farbe: Mangangrau

    Extras: all in, ohne 21er

    Bestellt: 21.05.2021

    Abholung AH: 30.05.2022 und sehr happy

    Einmal editiert, zuletzt von Bro6 ()

  • eCall ist Bestandteil der Typzulassung (wie auch z.B. ABS; Quelle: ADAC). Durch das Entfernen/Deaktivieren von eCall erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis. Das gilt auch, wenn eCall defekt ist.


    Ergo: Kaputtes eCall = Auto darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

    TFL ist bspw. ebenfalls Teil der Typzulassung. Heißt also, bei einem Defekt am TFL müsste auch jedes Fahrzeug sofort die Typzulassung/Betriebserlaubnis verlieren und von der Werkstatt festgesetzt werden. So wie bei zig anderen Defekten von Technik, die Bestandteil der Typzulassung sind.


    Weiß ich nicht abschließend ob dem so ist, klingt aber nicht sehr schlüssig. Das Wehklagen der Autobesitzer wäre enorm, wenn das immer so gemacht werden müsste.

  • Bisher ist leider noch nicht deutlich geworden auf welcher Rechtsgrundlage sich die Werkstatt für das Nichtherausgeben des Fahrzeuges beruft. Trotz ausführlicher Suche im Netz konnte ich auch noch keine Quelle finden in der man das verlässlich nachlesen kann.


    Durch Ausfall des eCalls könnte den bisherigen Infos hier im Thread nach höchstens die Betriebserlaubnis erlöschen. Aber auch da bin ich mir nicht sicher. Und wenn das tatsächlich so sein solle: Nur um das Begehen eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden - mehr ist Fahren mit erloschener Betrieberlaubnis ja per Definition nicht - stellt sich die Werkstatt so an? Meiner Meinung nach ist das überzogen.


    Auch muss man die Verhältnismäßigkeit wahren (zum Glück machen das ja auch Richter so): Der größte Teil der Fahrzeuge auf den deutschen Straßen verfügt vermutlich gar nicht über eCall da sie älter sind. Und die dürfen dann problemlos rumfahren und ich mit meinem defekten eCall nicht? ;)


    Wie schon geschrieben interessiert mich rechtliche Grundlage für das Verhalten der Werkstatt des TE. Für entsprechende Quellen bin ich sehr dankbar. Denn mir steht ja das Gleiche noch bevor. Inzwischen habe ich richtig Angst zur Werkstatt zu fahren. Denn da die Ersatzteile für die Notruffunktion ja gemäß den Infos aus den anderen Threads hier im Forum teilweise lange Lieferzeiten haben befürchte ich das ich mein Fahrzeug ebenfalls lange Zeit los bin und ohne Ersatzmobilität da stehe. Und darauf möchte ich mit rechtlichem Hintergrundwissen vorbereitet sein.


    Sich von VW abschleppen zu lassen um Anspruch auf Ersatzmobilität zu haben mag zwar funktionieren - ist aber auch irgendwie nicht verhältnismäßig. Denn das Fahrzeug fährt ja noch. Aber notfalls ist es natürlich eine Option.

    Einmal editiert, zuletzt von ID4U ()

  • Sich von VW abschleppen zu lassen um Anspruch auf Ersatzmobilität zu haben mag zwar funktionieren - ist aber auch irgendwie nicht verhältnismäßig. Denn das Fahrzeug fährt ja noch. Aber notfalls ist es natürlich eine Option.

    Ist hier keine Option. Anspruch auf Ersatzmobilität entsteht damit, aber ja nur 3(?) Tage. Bei einem nicht lieferbaren Bauteil wie hier wird das also recht schnell wieder keine Mobilität sein, zumindest nicht auf dieser Grundlage.

  • Ok, danke für die Info. Besteht denn für Privatkunden bei Garantiereparaturen (mein Fahrzeug ist genau wie das vom TE erst 3 Monate alt) grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatzmobilität?

  • Anspruch auf Ersatzmobilität im Rahmen der Mobilitätsgarantie hast du bei VW wenn dein Auto nicht mehr aus eigener Kraft in die Werkstatt kommt. Das liegt beim erlöschen der Betriebserlaubnis ja vor. Also stehen bleiben wenn das Notrufsystem defekt ist, Hotline anrufen und sagen, dass es nicht mehr weiter geht 8o

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    ID.4 Pro Performance

    Mondsteingrau
    20 Zoll, Assi Plus IQ WD3, Design Paket, Sportpaket Plus, Infotainment Paket Plus, Komfort Paket Plus.

    Bestelldatum: 09.06.21, Ausgeliefert 06.01.23, Kommissionsnummer AF48XX, MJ23.

    Fertigungsablauf Emden seit 13.10.22, Fahrzeugdetails verschwunden 04.12.22, wieder aufgetaucht und Fin seit 16.12.22

  • Tja, aber wie oben geschrieben wohl nur für 3(?) Tage. Das bringt nicht sehr viel wenn das Ersatzteil lange Lieferzeiten hat.


    Und vor allem hat VW das Auto dann und kann es "einbehalten". So weit will ich es aber nicht kommen lassen wenn es nicht unbedingt sein muss.

  • .... wie gesagt ebay-Kleinanzeigen: eCall Stecker 5-10.-, hol dein Auto ab und ab in den Urlaub. Die sollen wieder anrufen, wenn die Teile das sind!

  • Ist ja alles richtig was geschrieben wird!

    Der Ärger ist trotzdem da und es ist wie es ist…!

    Emotionen sind ja auch normal und begründet…!

    Beim Ah F. gehts natürlich auch um Kostenübernahme gegenüber Wolfsburg….!!

    Es nervt das hin und her Geschiebe der Kompetenzen…!

    Auf Kosten des Kunden..🤷🏻‍♂️

  • Ersatzmobilität ist immer auch eine Frage des Händlers. Manchen sind Kundenbindung und Servicegedanke keine Fremdwörter und die sorgen dann für Ersatzmobilität. Bei mir war es zuerst das fehlende Kältemittel der Klimaanlage (1 Tag Fehlersuche, 3 Tage Transport und Befüllung beim nächsten Händler mit CO2-Anlage) und später dann der Fehler im Elektrosystem, bei dem bei manchen die Kühlmittelpumpe getauscht wurde, bei anderen reichte Entlüften oder so etwas.


    Da war die Dame am Empfang zuerst sehr zurückhaltend, was ein Ersatzauto anging. Ich sagte nur: Das Auto sagt, es will in die Werkstatt (Screenshot), ich habe Garantie, ich erwarte Ersatzauto. (etwas freundlicher 😉) Eine halbe Stunde später fuhr ich eine Woche einen Tiguan von der benachbarten Autovermietung, weil der Händler gerade keine eigenen Autos mehr verfügbar hatte.


    Diese guten Erfahrung hatte ich auch schon früher mit meinem Tiguan Allspace und dem up meiner Frau gemacht. Deshalb werde ich dem Händler auch treu bleiben, falls ich mal den Konzern wechsle. Leider habe ich im Forum aber auch schon oft vom Gegenteil meines Händler gelesen.

  • Das Auto ist aktuell nicht fahrtüchtig (laut Gesetz). Daher kann/darf dir die Werkstatt das Fahrzeug nicht ausliefern. Wäre als wenn sie dir das Fahrzeug mit defektem ABS / Airbag zurückgeben wollten.

    Mein ID.4 steht aktuell mal wieder wegen den ganzen Problemen für mehrere Tage in der Werkstatt.


    Ersatzmobilität ist ein ID.3 der den SOS Fehler hat. Warum darf das dann die Werkstatt? ;)

  • Die geben Dir tatsächlich einen "defekten" ID.3 als Ersatzwagen?

  • Die geben Dir tatsächlich einen "defekten" ID.3 als Ersatzwagen?

    Sieht so aus ;) Finde es nur lustig das manche nicht mal ihr eigenes Fahrzeug wegen des Fehlers zurückbekommen und andere Leihfahrzeuge damit erhalten :huh:


    Kann auch gerne ein Bild mit ThumbsUp nachliefern :P

  • Würde das Thema gerne noch einmal aufgreifen, da mein ID4 deshalb auch in die Werkstatt musste. Die Werkstatt hoffte, dass das Steuergerät im Zuge des 2.4 Updates wieder funktioniert, aber dem war nicht so und anscheinend ist das Steuergerät wirklich kaputt.


    Gibt es mittlerweile Erfahrungen, wie lange die Lieferzeit des Steuergerätes ist? Ich habe mein Auto ohne 2.4 Update, aber mit weiterhin defekter Notruffunktion zurückerhalten.

    ID4 Pro Performance - mangangrau, WP, AHK, Panoramadach - bestellt: Anfang April 2021 - Stand Anfang März 2022 auf dem Hof - Firmenleasing

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