ID 4 Fehler im Notrufsystem

  • Hallo,haben unseren ID 4 wegen Fehler Notrufsystem in die Werkstatt gebracht.

    (FLEISCHHAUER)

    Nun ruft der Meister an und sagt,dass VW die Rückgabe an den Kunden verweigt….Sicherheitsbedenken…!

    Gibt keinen Leihwagen wegen Garantiearbeit..🤮

    Wie lange es dauern wird,weiss man nicht….!

    Auto ist 3 Monate alt…!

    Ist das normal?

    Ist doch mein Eigentum…🤔

    Gibts doch garnicht….,oder??

    Wer hatte das Problem schon mal?


    Grus

    Olli

  • Ollita

    Hat den Titel des Themas von „ID 4 Fehler im Nitrufsystem“ zu „ID 4 Fehler im Notrufsystem“ geändert.
  • Wer hatte das Problem schon mal?

    GTX-ler hat sein Auto deswegen nicht ausgeliefert bekommen.

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    ID.4 Pro Performance

    Mondsteingrau
    20 Zoll, Assi Plus IQ WD3, Design Paket, Sportpaket Plus, Infotainment Paket Plus, Komfort Paket Plus.

    Bestelldatum: 09.06.21, Ausgeliefert 06.01.23, Kommissionsnummer AF48XX, MJ23.

    Fertigungsablauf Emden seit 13.10.22, Fahrzeugdetails verschwunden 04.12.22, wieder aufgetaucht und Fin seit 16.12.22

  • Hallo,danke fürs Feedback.

    Das kann ich ja noch nachvollziehen…!

    Aber ich bekomme es nicht mehr zurück und bekomme kein Ersatz…!

    Im Grundehenommen Enteignet…🤷🏻‍♂️

  • Hallo,danke fürs Feedback.

    Das kann ich ja noch nachvollziehen…!

    Aber ich bekomme es nicht mehr zurück und bekomme kein Ersatz…!

    Im Grundehenommen Enteignet…🤷🏻‍♂️

    Sehr ärgerlich, aber wenn in den Garantiebedingungen nichts dazu festgelegt ist, gibt es auch kein Ersatzfahrzeug.


    Ich habe meinen Wagen seit dem 30.05.22 und nächste Woche muss er in die Werkstatt, weil der linke Motor der Heckklappe “knarzt” und die Kennzeichenhalterungen demontiert werden müssen/sollen. Mein AH (VW-Tochter) holt meinen Wagen in der Firma ab, lässt mir ein Ersatzfahrzeug da, falls ich ihn brauche und bringt mir das Auto nach Reparatur wieder.


    So sieht Kulanz und Service aus. 🤷🏻‍♂️

    Modell: ID4 GTX

    Farbe: Mangangrau

    Extras: all in, ohne 21er

    Bestellt: 21.05.2021

    Abholung AH: 30.05.2022 und sehr happy

  • Ist doch mein Eigentum…🤔

    Das Auto ist aktuell nicht fahrtüchtig (laut Gesetz). Daher kann/darf dir die Werkstatt das Fahrzeug nicht ausliefern. Wäre als wenn sie dir das Fahrzeug mit defektem ABS / Airbag zurückgeben wollten.


    Schlimm finde ich nur, dass du keine Ersatzmobilität bekommst! Das sollte unter diesen Umständen auf jeden Fall drin sein!

    Aber scheint wohl von der Werkstatt abhängig zu sein. Ich wurde bisher jedes Mal nach einem kostenfreien Ersatzwagen gefragt, auch wenn ich das Fahrzeug selbst zur Werkstatt gefahren habe.

    Ob das in diesem Fall VW oder Autohaus bezahlt weiß ich nicht, habe es jedes Mal abgelehnt.

    Freundliche Grüße Simon

  • Nun ruft der Meister an und sagt,dass VW die Rückgabe an den Kunden verweigt….Sicherheitsbedenken…!

    Gibt keinen Leihwagen wegen Garantiearbeit..🤮

    Wie lange es dauern wird,weiss man nicht….!

    Auto ist 3 Monate alt…!

    Ich habe seit ein paar Tagen auch den Fehler mit dem Notrufsystem an meinem ID.3. Der ist ebenfalls etwa 3 Monate alt.


    Ist das wirklich normal das - wenn man ihn deswegen zur Reparatur in die Werkstatt bringt und nicht sofort ein Ersatzteil verfügbar ist - der Wagen einbehalten werden kann? Ich glaube es fast nicht.


    Und wenn ja, hat man dann wirklich keinen Anspruch auf kostenlose Ersatzmobilität. Auch das glaube ich fast nicht. Aber auch nur fast ...


    Daher kann/darf dir die Werkstatt das Fahrzeug nicht ausliefern.

    Bist Du Dir wirklich sicher das die Werkstatt das Recht hat das Fahrzeug zu "beschlagnahmen"? Denn etwas anderes ist es ja eigentlich nicht. Ich bin der Meinung dass das Fahrzeug allein aus Gründen des Eigentumsrechts an den Eigentümer auf dessen Wunsch herausgegeben werden muss. Das die Werkstatt über die "Fahruntüchtigkeit" aufklärt und sich dies ggf. bestätigen lässt würde ich aber natürlich verstehen.


    Das Auto ist aktuell nicht fahrtüchtig (laut Gesetz).

    Nicht "fahrtüchtig" wegen des ausgefallenen eCalls hört sich für mich etwas zu allgemein an. So unterscheidet der TÜV z.B. zwischen

    "Geringer Mangel", "Erheblicher Mangel", "Gefährlicher Mangel" und "Verkehrsunsicher". Weiß jemand wie ein ausgefallenes eCall dort eingestuft wird? Denn das entscheidet ja letztendlich darüber ob man das Fahrzeug noch bewegen darf, ob man das nur noch eingeschränkt darf (z.B. bis nach Hause/Werkstatt) oder eben gar nicht mehr ...

    7 Mal editiert, zuletzt von ID4U () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von ID4U mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich bin der Meinung dass das Fahrzeug allein aus Gründen des Eigentumsrechts an den Eigentümer auf dessen Wusch herausgegeben werden muss. Das die Werkstatt über die "Fahruntüchtigkeit" aufklärt und sich dies ggf. bestätigen lässt würde ich aber natürlich verstehen.

    Genau hier sind wir doch am Kern. Es ist keine "Beschlagnahmung". Die Werkstatt geht davon aus, dass du mit dem Fahrzeug fahren möchtest. Nun ist die Werkstatt jedoch vermutlich dazu verpflichtet, ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis dem Kunden zum Fahren nicht zurück zu geben.

    Und hier kommt ganz klar "Intention" ins Spiel: Wenn man sagt man will das Fahrzeug zurück geht die Werkstatt davon aus, dass der Kunde damit fahren will. Das darf der Kunde aber nicht und die Werkstatt würde sich ggf. strafbar/haftbar machen.


    Was aber sehr wohl möglich wäre: Man könnte vermutlich (auf eigene Kosten) verlangen, dass das Fahrzeug über einen Abschlepper zum Kunden gebracht wird und dort auf den Hof gestellt wird. Da wird die Werkstatt dann vermutlich nichts gegen sagen können und wird dem auch wohl zustimmen.


    Dieser Text gilt unter folgender Annahme: Die Werkstatt ist dazu verpflichtet, dass Fahrzeug bis zur Wiederherstellung der Fahrerlaubnis nicht an den Kunden zum Fahren heraus zu geben.

    Ganz genau weiß ich das nicht, bin kein Anwalt.


    So unterscheidet der TÜV z.B. zwischen

    "Geringer Mangel", "Erheblicher Mangel", "Gefährlicher Mangel" und "Verkehrsunsicher".

    Es geht hier nicht um den TÜV sondern um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

    Freundliche Grüße Simon

  • Genau hier sind wir doch am Kern. Es ist keine "Beschlagnahmung". Die Werkstatt geht davon aus, dass du mit dem Fahrzeug fahren möchtest.

    Bei bestimmten Mängeln - siehe die TÜV-Einstufung oben - darf ich das aber. Ist ein ausgefallenes eCall wirklich ein Mangel der so groß ist das das Fahrzeug keinen Meter mehr bewegt werden darf? Hast Du dazu eine Quelle die das so sagt? Ich habe bisher noch nichts dazu gefunden.

  • Jetzt wird es ein wenig wie stille Post 😉 Schon die Informationen im Eingangsthread lassen keine wirkliche Bewertung zu, ausser der, dass es im Garantiefall eben kein Anspruch auf Ersatz (egal ob Auto, Herd oder PlayStation) gibt, wenn die jeweiligen Garantiebedingungen das nicht vorsehen.


    Alles weitere ist mit einem verständigen Kunden und einer guten Werkstatt i.d.R. durch Kommunikation zu lösen, aber eben auch nur in der Konstellation 🤷🏻‍♂️


    Alles Gute dafür, dass der Wagen schnell repariert sein wird.

    Modell: ID4 GTX

    Farbe: Mangangrau

    Extras: all in, ohne 21er

    Bestellt: 21.05.2021

    Abholung AH: 30.05.2022 und sehr happy

  • Es geht hier nicht um den TÜV sondern um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

    Dazu habe ich folgendes gefunden:

    Wann erlischt eine Betriebserlaubnis?

    Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, durch welche sich die Fahrzeugart ändert, die eine Gefährdung hervorrufen könnten oder durch die sich die Abgas- oder Geräuschwerte verschlechtern.

    Hmm, es wurde aber keine Änderung am Fahrzeug vorgenommen. Aber selbst wenn die Betriebserlaubnis durch das ausgefallene eCall erlöschen würde hätte das folgende Konsequenzen:

    Was droht, wenn Sie trotz erloschener Betriebserlaubnis fahren?

    Wird ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in Betrieb genommen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld von 50 Euro kann drohen. Dieses erhöht sich, wenn es dadurch zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder eine Gefährdung kommt.

    Ob das wirklich ein Einbehalten des Fahrzeuges durch die Werkstatt rechtfertigt?

  • Bei bestimmten Mängeln - siehe die TÜV-Einstufung oben - darf ich das aber. Ist ein ausgefallenes eCall wirklich ein Mangel der so groß ist das das Fahrzeug keinen Meter mehr bewegt werden darf? Hast Du dazu eine Quelle die das so sagt? Ich habe bisher noch nichts dazu gefunden.

    Du hast es oben sicherlich nicht mehr gesehen, da ich das editiert habe. Das hat hier nichts mit dem TÜV zu tun.

    eCall ist Bestandteil der Typzulassung (wie auch z.B. ABS; Quelle: ADAC). Durch das Entfernen/Deaktivieren von eCall erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis. Das gilt auch, wenn eCall defekt ist.


    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen gemäß § 3 Abs. 1 FZV nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind

    Ergo: Kaputtes eCall = Auto darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Die richtige Variante wäre sogar gewesen, das Auto bei der Fehlermeldung abschleppen zu lassen.

    Fun Fact: Durch das Abschleppen hätte es aufgrund der Mobilitätsgarantiere auch sofort einen Ersatzwagen gegeben.



    Das soll es von meiner Seite aber jetzt auch gewesen sein. Das tut hier zu diesem Thema ja nicht mehr wirklich was zur Sache.

    Für die Frage ob die Werkstatt ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis einbehalten darf/muss/sollte/kann mag gern ein eigener Thread erstellt werden :)

    Freundliche Grüße Simon

  • Bei bestimmten Mängeln - siehe die TÜV-Einstufung oben - darf ich das aber. Ist ein ausgefallenes eCall wirklich ein Mangel der so groß ist das das Fahrzeug keinen Meter mehr bewegt werden darf? Hast Du dazu eine Quelle die das so sagt? Ich habe bisher noch nichts dazu gefunden.

    Genau das wäre, da ich mir das auch schwer vorstellen kann, meine Frage an den Meister gewesen: “Bitte erläutern Sie mir die rechtliche Grundlage für Ihr Vorgehen”.


    Wer wie was, wieso weshalb warum, wer nicht fragt bleibt…… 🤷🏻‍♂️

    Modell: ID4 GTX

    Farbe: Mangangrau

    Extras: all in, ohne 21er

    Bestellt: 21.05.2021

    Abholung AH: 30.05.2022 und sehr happy

  • Für die Frage ob die Werkstatt ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis einbehalten darf/muss/sollte/kann mag gern ein eigener Thread erstellt werden :)

    Genau das war aber ein Teil der Frage des TE:

    Ist das normal? Ist doch mein Eigentum…🤔


    Genau das wäre, da ich mir das auch schwer vorstellen kann, meine Frage an den Meister gewesen: “Bitte erläutern Sie mir die rechtliche Grundlage für Ihr Vorgehen”.

    Und genau das ist auch meine Frage ...

    Einmal editiert, zuletzt von ID4U () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von ID4U mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Selbst wenn die Betriebserlaubnis erlischt, ist es die Entscheidung des Besitzers, ob er damit rechtwidrig herumfährt und ein Bußgeld kassiert, denn das Fahrzeug stellt keine Gefahr dar und ist auch nicht verkehrsuntüchtig, nur weil der eCall ausgefallen ist (die Gefahr besteht höchstens für den Fahrer selbst).

    Der Händler kann, wenn er das meint, den Eigentümer anzeigen. Aber das war es dann auch.

    Alles andere ist rechtswidrige Besitzentziehung und da wäre ich mal ganz vorsichtig als Autohaus.

    Das darf nur die Polizei, der Staatsanwalt oder jemand hat einen Pfändungstitel.

    Auf jeden Fall würde ich spätestens danach das Autohaus wechseln.

  • Wolfsburg hat keine Ahnung und prüft u prüft u prüft…!

    Alles Gut,aber ich als Kunde kann für den Mist ja nix und möchte während der Reparatur einen Ersatz….!

    Denn schliesslich muss ich bei Fahrzeugkauf auch direkt das Geld bezahlen….!

    Dann darf ich so einen Mist nicht verkaufen…!

    Gearscht ist immer der Kunde.!

    Vor allen Dingen ,wenn man Samstag in den Urlaub fahren wollte…!

    Hier werden Zuständigkeiten verschoben,Autohaus sendet Mail an Wolfsburg und bekommt keine Antwort…!

    Wahrscheinlich Homeoffice…!

    Also Rasenmähen…!🙈

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