Wallbox an Wärmestrom - Weiterladen nach Unterbrechung?

  • Heute Morgen habe ich mir die Frage gestellt, was eigentlich bei einem autorisiertem Ladevorgang (RFID Karte) an meiner Wallbox nach einer Stromunterbrechung passiert. Mangels ID.4 kann ich das noch nicht testen. Hat von euch jemand Erfahrungen damit?


    Mein ID.4 lässt sich immer noch auf sich warten (Mitte des Monats wird 1. Bestellgeburtstag gefeiert). Die Wärmepumpe für unser Haus ist ins Sicht und ich plane, die bereits vorhandene Wallbox an den Heizstrom anschließen zu lassen, um den günstigeren Stromtarif zu nutzen. Nachteil des Heizstroms: der Netzbetreiber darf den Strom nach festgelegten Regeln bis zu drei Mal am Tag trennen.


    Nun muss ich aus Abrechnungsgründen (Dienstwagen Zuhause laden, Fahrleistung max. 50.000/Jahr) die Ladevorgänge autorisieren. Was passiert dann bei mit einem aktiven Ladevorgang, bei einer Stromunterbrechung?

    Ich vermute, dass es sehr von der eingesetzten Wallbox abhängt. Ich kann es nur nicht testen:


    - Ladevorgang mit RFID Karte starten

    - Netzbetreiber trennt Strom

    - nach 2 Stunden schaltet der Netzbetreiber den Strom wieder ein

    - Hat die Wallbox den aktiven, autorisierten Ladevorgang gespeichert und lädt weiter?

    ID.4 Pro Performance: Mangangrau Metallic - Stahlräder 19“ - Design Paket „“Plus“ Platinum Grey - Komfort Paket “Plus“ - Infotainment-Paket "Plus" - Assistenzpaket "Plus" - Wärmepumpe - Batterie 320A (49Ah), Softwareverbund Ausführung 6, VVM/1 Modellpflege">

    Kommissions-Nr.: AF7xxx, FIN: WVGZZZE2ZNPxxxxxx

    Bestellung: 15.06.21, Auftragsbest.: 15.07.21, Übergabe an Produktion: 06/2022, FIN: 01.07.22

    Übergabe Spedition (vermutl.): 28.07.22, Anlieferung Autohaus (vermutl.): 01.08.22

    Lieferung: 24.08.22

  • Könnte sich natürlich je nach Wallbox unterscheiden.

    Ich würde aber annehmen, dass es in der Regel so läuft wie in meinem Falle bei PV-Überschuss laden.

    Auch hier wird der Ladevorgang unterbrochen wenn kein ausreichender Überschuss vorhanden ist.

    Die Verbindung/Kommunikation zwischen Auto und Wallbox wird mit dem Einstecken aufgebaut und der Ladevorgang mit RFID autorisiert.

    Solange das Kabel gesteckt bleibt steht aus Sich der Wallbox die Verbindung und bleibt auch autorisiert.

    Sie setzt den Ladevorgang eigenständig fort.

    Das ganze zählt auch mit X Unterbrechungen als ein Ladevorgang.

    Sporadisch kommt vom ID nach Unterbrechung mal eine Fehlermeldung, dass man es nochmal versuchen soll - aber es funktionierte bisher immer zuverlässig.


    Nachtrag:

    Zur Thematik Wärmepumpe, speziellen Stromtarifen und der Handhabung der Versorgung der WP durch den Netzbetreiber kann ich nichts sagen. Diese Konstellation habe ich nicht.

    Ich habe lediglich eine Analogie zur PV hergestellt um das Verhalten von WB und ID bei Unterbrechung des Ladevorgangs hergestellt.

    Das setzt aber voraus, dass die WB nicht komplett stromlos geht.

    Nach einem kompletten Aus/Ein wird die WB eine neue Freigabe per RFID benötigen.

    Aber auch die Wärmepumpe wird vom Netzbetreiber ja nicht komplett stromlos gemacht.

    Zum Rest kann ich nichts beitragen, da ich die Mechanismen, die der Netzbetreiber hier zu Steuerung einsetzen kann, nicht kenne.

    Einmal editiert, zuletzt von Onk ()

  • Der Wärmepumpen Stromtarif darf ausschließlich für das Betreiben der Wärmepumpen genutzt werden!

    Die PV-Anlage darf auch nicht mit der Wärmepumpe gekoppelt werden, wenn die Wärmepumpe mit einem günstigen Wärmepumpen-Stromtarif betrieben wird!

  • Es wird hier nicht die Stromversorgung unterbrochen, sondern die Heizfunktion der Wärmepumpe durch ein externes Signal (Rundsteuerempfänger mit potentialfreiem Kontakt) abgeschaltet.
    Ich würde aber sagen, dass der Betrieb der Wallbox mit Wärmestrom Stromdiebstahl ist und das ist eine Straftat. Sehr riskant bei der zukünftigen Transparenz mit den neuen Stromzählern. Da kann dem Versorger ein hoher Wärmestromverbrauch bei 30 Grad im Sommer evtl. auffallen. Ich würde es definitiv bleiben lassen.


    Hab gerade gesehen, dass es Anbieter gibt die das Laden mit Wärmestrom zulassen. Dann gehts natürlich ohne Unterbrechung des Ladevorganges weil, wie oben geschrieben, die Stromversorgung ja nicht unterbrochen wird.

    ID.4 GTX - Mangangrau - Flash-Rot/X-Blue - Ystad 20 - Assistenz plus - Komfort plus - Designpaket - Infotainmentpaket plus - AHK - WP

    Modelljahr 2022

    Software 3.0 ab Werk

    2 Mal editiert, zuletzt von Fahrer80 ()

  • Die PV-Anlage darf auch nicht mit der Wärmepumpe gekoppelt werden, wenn die Wärmepumpe mit einem günstigen Wärmepumpen-Stromtarif betrieben wird!

    Doch, darf sie. Dafür gibt es spezielle Stromzählerschaltungen, nennt sich Kaskadenschaltung. Dann kannst Du die WP aus der PV betreiben und holst den zusätzlichen Strom über den WP-Tarif aus dem Netz. Der Betrieb einer Wallbox über den WP-Zähler ist allerdings nicht bei jedem Anbieter erlaubt.

    ID.3 pro "Nackter Hirsch" 107kW ,Softwarestand 3.2 , AHK und Rückfahrkamera nachgerüstet.

    go.eCharger V4 mit openWB-Standalone für PV Überschussladung

  • Doch, darf sie. Dafür gibt es spezielle Stromzählerschaltungen, nennt sich Kaskadenschaltung. Dann kannst Du die WP aus der PV betreiben und holst den zusätzlichen Strom über den WP-Tarif aus dem Netz. Der Betrieb einer Wallbox über den WP-Zähler ist allerdings nicht bei jedem Anbieter erlaubt.

    Genauso ist es richtig erklärt; einfach beim zuständigen Netzbetreiber nach "Messkonzept" suchen. Der Autostrom darf i.d.R. nicht an den Wärmepumpenzähler angeschlossen hat, da für den Autostrom andere Sperrzeiten (meist später Nachmittag bis früher Abend) gelten als für die Wärmepume. Manche, aber wenige, Netzbetreiber gestatten wiederum, beides anzuschließen. Eine Nachfrage dort hilft weiter.

    VW ID.4 Pro Performance1st Max (weiß), bestellt 13.10.2020, Abholung in WOB am 23.4.21

    Software: 3.2 (Werkstatt) seit dem 11.5.23

  • Vielen Dank eure Antworten!


    Ich habe mich auf den Seiten meines Netzbetreibers umgeschaut und es ist bei uns im Netz nicht erlaubt, eine Ladeeinrichtung über den Wärmestrom laufen zu lassen:

    Zitat

    Aus Sicht der Westnetz GmbH ist es notwendig die beiden Verbraucher separat zu messen und zu steuern, da es sich um unterschiedliche Verbrauchsarten handelt. Zum einen die Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (Preisblatt 4) und zum anderen die Wärmepumpe als unterbrechbare Wärmestromanwendung (Preisblatt 5).

    Beide Verbrauchsarten weisen unterschiedliche Verhalten bezüglich der Stromentnahme auf. Das unterschiedliche Entnahmeverhalten ist auch der Grund, warum beide Verbrauchsarten unterschiedliche Steuerzeiten haben.


    Wenn Sie für die Ladung Ihres Elektrofahrzeuges (Anschuss einer Ladeeinrichtung) das reduzierte Netznutzungsentgelt nutzen möchten, ist es notwendig eine separate Messung mit einer Steuereinrichtung nach Vorgabe der Westnetz GmbH einzubauen. Aktuelle Unterbrechungszeiten sind z.B. 8:00 Uhr bis 16:15 Uhr und 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Ladeeinrichtungen hinter Ihrem Haushaltzähler anzuschließen und über den normalen Haushaltsverbrauch abwickeln zu lassen.

    Ich glaube, so langsam kenne ich alle Messkonzepte meines Stromversorgers auswendig! ^^


    Dann wird es wohl ein eigener, weiterer Zähler für das Laden des ID.4 und ein separater Ladetarif werden, wenn man den aktuell überhaupt einen neuen Stromtarif abschließen kann. Ein zusätzlicher Zählerschrank wird damit auch fällig.


    Mein Stromanbieter schaltet die Ladeeinrichtung (durch eine einfache Zeitschaltuhr) komplett ab:

    Zitat

    Außerhalb dieser Schaltzeiten wird Ihre Ladeeinrichtung komplett abgeschaltet. Wir arbeiten aber bereits daran, die Ladezeiten noch flexibler zu gestalten.


    Es bleibt für mich also weiterhin die Frage, wie ich mit den Unterbrechungen und der Autorisierung des Ladevorgangs umgehen muss.

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    Lieferung: 24.08.22

  • Mein Stromanbieter schaltet die Ladeeinrichtung (durch eine einfache Zeitschaltuhr) komplett ab:

    Da würde ich mich nochmal genauer erkundigen. Ich habe bei jemandem im Zählerkasten die Zeitschaltuhr von Westnetz gesehen. Da wird nichts hart abgeschaltet, sondern über die Zeitschaltuhr wird ein Kontakt geschaltet, der dann entsprechend der Wallbox signalisiert, dass sie in dem Moment nicht mehr laden darf.

  • Heute Morgen habe ich mir die Frage gestellt, was eigentlich bei einem autorisiertem Ladevorgang (RFID Karte) an meiner Wallbox nach einer Stromunterbrechung passiert. Mangels ID.4 kann ich das noch nicht testen. Hat von euch jemand Erfahrungen damit?

    Das ist wohl eher ein Frage an die Wallbox, was passiert mit der Datenverbindung wenn der Strom abgeschaltet wird und nach einer Zeit wieder kommt. Neue Initialisierung?


    Der ID.4 hat mit einer Unterbrechung des Ladevorgangs keine Probleme. Habe ich heute getestet, Smart Mode nennt sich das, PV Überschussladen mit vollem und reduziertem Ladestrom, sowie Unterbrechung und späterer Neuaufnahme des Ladevorgangs. Die Steuerung managed hier die Wallbox und PV-Anlage.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Genau die gleiche Frage beschäftigt mich auch aktuell. Wie ist es ausgegangen?


    Ich warte auf meinen neuen voll elektrischen Firmenwagen, dessen Ladung zu Haus nur mit freigegebenen WB mit RFDI Karte übernommen wird. Da ich eine PV Anlage betreibe und mein selbst erzeugten Strom nicht an meinem Arbeitgeber verkaufen darf (rechtliche Hintergründe), muss ein weiterer Zähler her, aber welchen nehmen…

    Wie verhält es sich mit dem Anstecken und per RFID Freigeben, wenn bei Abschaltung des Zählers gem. §14a der Strom ausgestellt ist?

    Angenommen das Fahrzeug wird um 19:00 angesteckt, der Storm aber um 19:30 eingeschaltet. Muss man dann erneut zur WB und sich per RFID anmelden, um den Ladevorgang zu starten? Vergessen hätte am nächsten Tag ein leeres Auto zur folge, da macht der Mehrpreis für den normalen Strom dann doch eher Sinn.

  • Genau die gleiche Frage beschäftigt mich auch aktuell. Wie ist es ausgegangen?


    Ich warte auf meinen neuen voll elektrischen Firmenwagen, dessen Ladung zu Haus nur mit freigegebenen WB mit RFDI Karte übernommen wird. Da ich eine PV Anlage betreibe und mein selbst erzeugten Strom nicht an meinem Arbeitgeber verkaufen darf (rechtliche Hintergründe), muss ein weiterer Zähler her, aber welchen nehmen…

    Wie verhält es sich mit dem Anstecken und per RFID Freigeben, wenn bei Abschaltung des Zählers gem. §14a der Strom ausgestellt ist?

    Angenommen das Fahrzeug wird um 19:00 angesteckt, der Storm aber um 19:30 eingeschaltet. Muss man dann erneut zur WB und sich per RFID anmelden, um den Ladevorgang zu starten? Vergessen hätte am nächsten Tag ein leeres Auto zur folge, da macht der Mehrpreis für den normalen Strom dann doch eher Sinn.

    Ich bin seit 08/2022 in einer ähnlichen Situation:

    - PV

    - e-Dienstwagen

    - ca. 800kWh/Monat Zuhause laden

    - ABB Wallbox ohne MID-Zähler


    Zuerst hatte ich ebenfalls an einen extra Stromvertrag zum Laden gedacht, habe es aber aufgrund der zusätzlichen Kosten (extra Stromzähler, Erweiterung Verteilerkasten) wieder verworfen.


    Gelöst habe ich es wie folgt:

    - einen zusätzlichen MID-Zähler im Verteilerkasten einbauen lassen

    - über die Software cFos Charging Manager sind Wallbox und MID Zähler eine logische Einheit (Software läuft auf einem Raspberry Pi)

    - über ein optionales OCPP-Gateway des cFos Charging Managers werden die Transaktionen über einen Abrechnungsdienstleister (Kosten übernimmt die Firma) autorisiert und aufgezeichnet

    - ich erhalte monatlich eine Gutschrift für die Ladetätigkeiten an der heimischen Wallbox vom Zahlungsdienstleister und mein Arbeitgeber eine Rechnung


    Das ganze scheint zwar auf dem ersten Blick recht aufwendig, ich finde die Lösung aber für alle Seiten sehr transparent und ich haben noch diverse technische Möglichkeiten, Einfluss auf die Ladevorgänge zu nehmen (PV, Smart Home, …).

    Einfacher über einen Abrechnungsdienstleister würde es über eine Wallbox funktionieren, die einen integrierten MID Zähler besitzt, sowie OCPP über eine eingebaute Mobilfunkverbindung unterstützt.

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    Bestellung: 15.06.21, Auftragsbest.: 15.07.21, Übergabe an Produktion: 06/2022, FIN: 01.07.22

    Übergabe Spedition (vermutl.): 28.07.22, Anlieferung Autohaus (vermutl.): 01.08.22

    Lieferung: 24.08.22

  • vorweg: technisch bin ich absoluter Leihe :)


    Wie umgehst du dabei die Nutzung der PV Anlage?


    Vorgegeben ist bei uns eine bestimmte WB der Fa Mennekes (Amtron Proffesional+) mit integrietrem MID zähler und OCPP über das eingebaute Mobilfunkmodul.

    Dennoch muss ich wohl, um die Nutzung des PV Stroms zu umgehen, einen zusätzlichen Zähler einbauen lassen.

  • Eine Umgehung der PV Anlage habe ich nicht. Dass ich den PV Strom nicht zum Laden des Dienstwagen nutzen darf, ist mir nicht bewusst. Da ich vorwiegend Abends/Nachts lade, zahle ich dafür eh schon die regulären Stromkosten. Eine Kopie der jährlichen Stromrechnung erhält mein Arbeitgeber zum Nachweis des Strompreises. Den bekomme ich dann 1:1 vergütet.


    Was spricht dagegen, PV Strom zum Laden in unserem Fall zu nutzen? Kann gut sein, dass ich da was übersehen habe?!?

    Mit dem §3 Nr. 72 EStG ist die Entnahme des Stroms aus der eigenen PV steuerfrei gestellt worden.

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    Übergabe Spedition (vermutl.): 28.07.22, Anlieferung Autohaus (vermutl.): 01.08.22

    Lieferung: 24.08.22

  • Ich vermute eher, dass es beim Arbeitgeber steuerliche Themen zu berücksichtigen gibt, welche durch den §3 Nr. 72 EStG nicht geregelt sind. Nach aktueller Rechtslage (so mein Arbeitgeber) wird man gegenüber des Arbeitgebers zum Versorger und das scheint eher das Problem darzustellen.


    Da ich in erster Linie eh nachts laden werde, hinterfrage ich das auch nicht weiter. Bei mir stellt nur das validieren an der WB per RFID, wenn der Strom aus ist, eine herausfordernd dar.

  • MelMak, spielt die Verwendung von Strom aus deiner PV denn überhaupt eine Rolle? Der AG zahlt dir den Preis den dir das EVU abnimmt.

    Für den AG ist es also preislich egal, im gleichen Moment wird der PV Strom als Eigenverbrauch verwendet und du speißt weniger ein, d.h. Du hast einen Überschuss vom AG erhalten, da dein PV Strom günstiger sein wird, dieser Überschuss ist der nicht schon durch die Besteuerung abgegolten?

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