Beiträge von MelMak

    Dienstwagen, formell gibt es da aber auch keinen Unterschied.


    Nach langer Suche habe ich etwas gefunden was eher darauf schließen lässt, dass in solchen Fällen keine pauschale Abwicklung (xYCent/ KWh), sondern eine Fallspezifische Berechnung von Stromentstehungskosten notwendig sei. Bedeutet, dass der AG die individuelle Situation je Mitarbeiter einzeln bewerten muss. Schließlich hängt der Stromentstehungspreis von den Investitionskosten der jeweiligen Anlagen ab. Ein Aufwand kann man vom AG nich erwarten. Ist auch völlig fein für mich.



    HeiFire, was sol ich sagen, laut Fuhrparkverwaltung ist das die Regel und in einem Konzern kann ich alleine versuchen das zu hinterfragen, oder meine Energie in mögliche Lösungen stecken. Ich hab mich für letzteres entschieden. ;)

    Es heißt jedenfalls dass die WB nicht an einen Zweirichtungszähler angeschlossen werden kann, da dann eine getrennte Berechnung des PV Stroms nicht möglich sei.

    Ich vermute eher, dass es beim Arbeitgeber steuerliche Themen zu berücksichtigen gibt, welche durch den §3 Nr. 72 EStG nicht geregelt sind. Nach aktueller Rechtslage (so mein Arbeitgeber) wird man gegenüber des Arbeitgebers zum Versorger und das scheint eher das Problem darzustellen.


    Da ich in erster Linie eh nachts laden werde, hinterfrage ich das auch nicht weiter. Bei mir stellt nur das validieren an der WB per RFID, wenn der Strom aus ist, eine herausfordernd dar.

    vorweg: technisch bin ich absoluter Leihe :)


    Wie umgehst du dabei die Nutzung der PV Anlage?


    Vorgegeben ist bei uns eine bestimmte WB der Fa Mennekes (Amtron Proffesional+) mit integrietrem MID zähler und OCPP über das eingebaute Mobilfunkmodul.

    Dennoch muss ich wohl, um die Nutzung des PV Stroms zu umgehen, einen zusätzlichen Zähler einbauen lassen.

    Genau die gleiche Frage beschäftigt mich auch aktuell. Wie ist es ausgegangen?


    Ich warte auf meinen neuen voll elektrischen Firmenwagen, dessen Ladung zu Haus nur mit freigegebenen WB mit RFDI Karte übernommen wird. Da ich eine PV Anlage betreibe und mein selbst erzeugten Strom nicht an meinem Arbeitgeber verkaufen darf (rechtliche Hintergründe), muss ein weiterer Zähler her, aber welchen nehmen…

    Wie verhält es sich mit dem Anstecken und per RFID Freigeben, wenn bei Abschaltung des Zählers gem. §14a der Strom ausgestellt ist?

    Angenommen das Fahrzeug wird um 19:00 angesteckt, der Storm aber um 19:30 eingeschaltet. Muss man dann erneut zur WB und sich per RFID anmelden, um den Ladevorgang zu starten? Vergessen hätte am nächsten Tag ein leeres Auto zur folge, da macht der Mehrpreis für den normalen Strom dann doch eher Sinn.