Dienstwagen, formell gibt es da aber auch keinen Unterschied.
Nach langer Suche habe ich etwas gefunden was eher darauf schließen lässt, dass in solchen Fällen keine pauschale Abwicklung (xYCent/ KWh), sondern eine Fallspezifische Berechnung von Stromentstehungskosten notwendig sei. Bedeutet, dass der AG die individuelle Situation je Mitarbeiter einzeln bewerten muss. Schließlich hängt der Stromentstehungspreis von den Investitionskosten der jeweiligen Anlagen ab. Ein Aufwand kann man vom AG nich erwarten. Ist auch völlig fein für mich.