Die Behauptung, vorsätzlich ein mängelbehaftetes Auto auszuliefern, da lehnst Du dich juristisch gesehen ganz schön aus dem Fenster.
Er hatte von „unfertig entwickelten Fahrzeugen“ gesprochen und das kann man wohl wirklich nicht dementieren. Bei Auslieferung der 1st Modelle war die Software überhaupt nicht fertig und die Käufer erhielten eine Kompensation und selbst 3 Jahre danach ist die Software noch immer unfertig.
Bei der Hardware gibt es auch mehrere Punkte bei denen man von nicht ausentwickelten Komponenten sprechen kann (z.B. elektrische Heckklappe, Lichtband an der Heckklappe, Frontscheiben Entfrostung in Verbindung mit Kamerasystem, etc.).