E-Kennzeichen Vorteile - Rechten und Pflichten

  • Dann ließ mal den Thread vom Alter Fritz weiter oben und Weitere, da wird darüber spekuliert ob das Zeichen als Ersatz für das E-Kennzeichen zu verwenden, bzw. zulässig ist. ;)

    Ich bezog mich dabei auf Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Für deutsche gibt es den Unsicherheitsfaktor: Steht die Plakette der deutschen Plakette gleich oder dem Kennzeichen? Wenn nur der Plakette, gilt sie an deutschen Fahrzeugen nicht, da es für diese keine deutsche Plakette gibt. Ich finde da den Rechtstext uneindeutig bzw. interpretierbar.

    ID.4 Pro Performance

    25.01.22: Bestellung

    02.02.22: Auftragsbestätigung

    21.10.22: Fertigungsablauf Emden

    15.12.22: Ausstattungsdetails verschwunden

    03.01.23: FIN ist da

    02.02.23: Auslieferung Autostadt


    Kommissionsnr: AJ8xxx

    Softwareverbund 8

    Modelljahr 2023

    Ausstattung: Design, Assistenz Plus IQ.Drive, Interieur Plus, Infotainment Plus, Komfort, AHK, WP


    Zweitwagen: eGolf 300

  • Dann ließ mal den Thread vom Alter Fritz weiter oben und Weitere, da wird darüber spekuliert ob das Zeichen als Ersatz für das E-Kennzeichen zu verwenden, bzw. zulässig ist. ;)

    Exakt. Es wird spekuliert.


    Ich will das ja nicht schlechtreden und würde mich als Nicht-E-Fan freuen, wenn das für Nicht-E-Fans eine legale Umgehung wäre. Allein, ich glaube (noch?) nicht daran. Der Gesetzestext ist unter Garantie nicht für in DE zugelassene Fahrzeug gedacht gewesen. Es würde mich daher sehr überraschen, wenn irgendein Gericht hier pro Crit'Air + DE-Kennzeichen entscheidet.

  • Ich bezog mich dabei auf Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Für deutsche gibt es den Unsicherheitsfaktor:

    Ein deutsches Fahrzeug mit E-Kennzeichen braucht auch zusätzlich eine Umweltplakette, egal welche, hier in Deutschland ist es die grüne 4.


    Keine Umweltplakette dieser Welt ersetzt das E-Kennzeichen und umgekehrt. Du wirst an einer Ladestation, an der das E-Kennzeichen vorgeschrieben ist, mit nur einer Umweltplakette gekennzeichnetem Fahrzeug, wohl oder übel die 55€ Verwarngeld bezahlen müssen.


    Dein Text: ;)

    Doch, die Crit'Air 0 wird per Bundesgesetz als Äquivalent zum E-Kennzeichen anerkannt.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

    Einmal editiert, zuletzt von GTX-ler ()

  • Seid ihr sicher, dass das "Crit'Air 0" Zeichen für Fahrzeuge die in der BRD zugelassen werden, als Ersatz für das E-Kennzeichen gültig ist?


    Das "Crit'Air 0 Zeichen ist doch eine Umweltplakette, hatt also nichts mit unserem E-Kennzeichen zutun.


    Exakt. Es wird spekuliert.


    Ich will das ja nicht schlechtreden und würde mich als Nicht-E-Fan freuen, wenn das für Nicht-E-Fans eine legale Umgehung wäre. Allein, ich glaube (noch?) nicht daran. Der Gesetzestext ist unter Garantie nicht für in DE zugelassene Fahrzeug gedacht gewesen. Es würde mich daher sehr überraschen, wenn irgendein Gericht hier pro Crit'Air + DE-Kennzeichen entscheidet.

    Der Gesetzestext sagt aus, was alles als Nachweis für ein E-Auto dient. Ausländische Plaketten, die ein E-Auto als solches nachweisen werden dem E-Kennzeichen oder deutschen Plaketten als solches gleichgesetzt. Mich würde es eher wundern, wenn ein Gericht Kontra Auslandsplakette entscheidet. Das Kombiverbot müsste ausdrücklich erwähnt werden. Das ist aber nicht der Fall.


    Eine Umweltplakette, die speziell E-Autos nachweist (deren Definition bisher im EmoG 2), ersetzt laut FZV 11 (5) das E-Kennzeichen. Für die deutsche Umweltzone, brauchts wiederum aber die Umweltplakette. Das ist hier aber nicht die Frage.

    Einmal editiert, zuletzt von JAmb () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von JAmb mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wir drehen uns im Kreis.


    Für mich ist das weiterhin vom Gesetzgeber so nicht gewollt. So gern ich es anders lesen würde. In Abs. 4 S. 1 stellt er Ausnahmen ja auch ausdrücklich für im Ausland zugelassene Fahrzeuge fest. Für deutsche Fahrzeuge will er ausschließlich das E im Kennzeichen haben.


    Wir werden wohl auf die ersten Gerichtsentscheidungen warten dürfen.

  • Wir drehen uns im Kreis.


    Für mich ist das weiterhin vom Gesetzgeber so nicht gewollt. So gern ich es anders lesen würde. In Abs. 4 S. 1 stellt er Ausnahmen ja auch ausdrücklich für im Ausland zugelassene Fahrzeuge fest. Für deutsche Fahrzeuge will er ausschließlich das E im Kennzeichen haben.


    Wir werden wohl auf die ersten Gerichtsentscheidungen warten dürfen.

    Ehrlich, ich schreib da mal das Ministerium an. Ich versteh die Bedenken mit Absatz 4, mit Absatz 5 wurde aber eben noch eine andere Tür geöffnet. Den Sinn dahinter muss man nicht verstehen. Überhaupt die Bedingungen für das E sowie die ganzen sondereuropäischen Wege sind einfach nur bescheuert. Man könnte alles sinnvoll europäisch gestalten.

  • Falls es jemand ausprobieren möchte, ich kenne da eine Politesse Liselotte die hier Evelyn heisst und wo die zuständig ist. Eine sehr genaue Frau.

    Auf Anfrage empfehle ich 4 Ladesäulen im Zuständigkeitsbereich. :)

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