...ah...ich habe verstanden...
Mein Screenshot ausm Haufe betraf nur die normale 1% Regel...
Wenn die bessungsgrundlage geviertelt wird, ist richtig, was Dandy schreibt... hat nur Exodus erst für mich verständlich erklärt...
...ah...ich habe verstanden...
Mein Screenshot ausm Haufe betraf nur die normale 1% Regel...
Wenn die bessungsgrundlage geviertelt wird, ist richtig, was Dandy schreibt... hat nur Exodus erst für mich verständlich erklärt...
Hallo,
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Hallo,
ich muss das Thema hier nochmal aus der Versenkuzng holen. Es müssten ja hier jetzt schon einige Dienstwagenfahrer sein, die Ihr Fahrzeug nach den großen Preiserhöhungen im letzten Jahr bekommen haben, jedoch davor bestellt haben.
Ich Frage mich, welchen BLP ihr nun endgültig nach Lieferung von VW bestätigt bekommen habt? Mein Fahrzeug hatte damals einen BLP von ca. 58.000€ und liegt nun ohne den Herstelleranteil bei über 61.000€.
Welcher BLP Betrag kommt denn nun aus eurer Erfahrung auf mich zu?
Alles anzeigenHallo,
ich muss das Thema hier nochmal aus der Versenkuzng holen. Es müssten ja hier jetzt schon einige Dienstwagenfahrer sein, die Ihr Fahrzeug nach den großen Preiserhöhungen im letzten Jahr bekommen haben, jedoch davor bestellt haben.
Ich Frage mich, welchen BLP ihr nun endgültig nach Lieferung von VW bestätigt bekommen habt? Mein Fahrzeug hatte damals einen BLP von ca. 58.000€ und liegt nun ohne den Herstelleranteil bei über 61.000€.
Welcher BLP Betrag kommt denn nun aus eurer Erfahrung auf mich zu?
Da bin ich auch sehr gespannt. Aber das Komfort Plus von damals hat ja jetzt andere Bestandteile (Telematik), die Garantieerweiterung gibt es nicht mehr direkt mit dem Fahrzeug zu bestellen. Mein freundlicher Kundenbetreuer beteuert nach mehrfacher Rücksprache mit der Dispo (die ja nicht mehr die Dispo des Autohauses ist, sondern zentral von VW (?) ), dass es beim alten BLP bleibt. Ich werde es nehmen, wie es kommt, aber es würde die Freude am Fahrzeug doch deutlich trüben, wenn mit 0,5% versteuert werden müsste.
Gelesen habe ich übrigens von beiden Möglichkeiten: bleibt wie es ist oder auch: wurde geändert. Keine Ahnung, warum mal dies und mal das berichtet wird...
Gelesen habe ich übrigens von beiden Möglichkeiten: bleibt wie es ist oder auch: wurde geändert. Keine Ahnung, warum mal dies und mal das berichtet wird..
Aufgrund der veränderten Paketinhalte würde ich bei einer Neuberechnung rechtliche Schritte prüfen... wahrscheinlich werde ich es mit der April Gehaltsabrechnung erfahren..
Drei Gründe dafür:
- Austausch mit anderen VW ID. Fahrern
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zum Fahren & Laden
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