Bruttolistenpreis und Dienstwagenversteuerung

  • Ashfury Auf meiner Rechnung (die ist allerdings von Anfang 2021) steht ein Wert für "Listenpreis netto". Plus fiktive Umsatzsteuer, abgerundet auf volle hundert Euro, davon werden die 0,25% berechnet.

    Nein. Abgerundet wird erst ganz zum Schluss, also NACH der Anwendung der 1/0,5/0,25%.

  • Nein, klingt es nicht. Aber es führt hier zu nichts. Spielt auch keine Rolle, das erledigt letztlich dein Lohnbuchhalter oder Steuerberater für dich. Also frage im Zweifel bitte einfach den. Und glaube ihm dann. ;)


    Ich habe an meiner Aussage nichts zu ändern. Diese steht und ist nach deutschem Steuerrecht weiterhin zutreffend.




    edit:


    Würde ich mal mit dem Steuerberater klären, denn laut Haufe: "Rundung auf volle 100 EUR nach Viertelung der Bemessungsgrundlage"


    https://www.haufe.de/personal/…k_PI42323_HI13547101.html

    Alleine hier im Thread wurde das Thema doch schon zigfach behandelt, siehe bspw. Zitat. Jeweils eindeutig.


    Also nachlesen und bilden. 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Dandy () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Dandy mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • So jetzt muss ich auch mal nachfragen da es doch sehr verwirrend ist was du hier schreibst.

    Wann wird denn nun deiner Meinung nach auf volle 100ter abgerundet?


    Und nur so als Tip dein letzter Satz war unnötig.

  • Das mit „es muss 0,25% versteuert werden“, ist leider immer wieder verwirrend. Wenn ich es richtig verstehe, müssen nämlich auch beim E-Auto 1% versteuert werden, die Bemessungsgrundlage wird aber geviertelt.


    Es ist nicht: 61.450 auf volle Hundert runden = 61.400 * 0,25 = 15.350


    Sondern: 61.450 * 0.25 = 15.362,50 auf volle hundert Runden = 15.300

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    Bestellt: Januar 2022

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    Stand 05.10.2022 15.11.2022 24.11.2022:


    Unverbindlicher Termin: März 2023 Januar 2023 Mitte Dezember 2022 Übergabe am 22.12.2022

    FIN: bekannt seit 24.11.2022

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  • Zitat von kurtis.brown

    So jetzt muss ich auch mal nachfragen da es doch sehr verwirrend ist was du hier schreibst.

    Wann wird denn nun deiner Meinung nach auf volle 100ter abgerundet?


    Und nur so als Tip dein letzter Satz war unnötig.


    Steht doch ganz deutlich und fett markiert im Zitat. Deine Nachfrage war also, nur so als Tip, ebenfalls unnötig.


    Und dass du geltendes deutsches Recht als meine Meinung abwertest, spricht auch Bände.


    Es ist wie gesagt alles gesagt.




    Das mit „es muss 0,25% versteuert werden“, ist leider immer wieder verwirrend. Wenn ich es richtig verstehe, müssen nämlich auch beim E-Auto 1% versteuert werden, die Bemessungsgrundlage wird aber geviertelt.


    Es ist nicht: 61.450 auf volle Hundert runden = 61.400 * 0,25 = 15.350


    Sondern: 61.450 * 0.25 = 15.362,50 auf volle hundert Runden = 15.300

    Ja. Fast. Denn bei 61.450 sind ja 0,5% anzuwenden. 😉 Aber sonst vollumfänglich richtig.

    Einmal editiert, zuletzt von Dandy () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Dandy mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Stimmt natürlich!

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  • Ja, schreibe ich. Haufe schreibt nichts anderes, jedenfalls nicht in deinem Screenshot.

    Genau hier behauptet du das Gegenteil.

    Und nochmal ich bitte dich um etwas Höflichkeit.

    Ich wusste nicht das deine Meinung gleichbedeutend mit deutschem Recht ist.

    Denn gefragt habe ich speziell nach deiner Meinung, wie es im Steuerrecht geregelt ist weiß ich bereits.

    Und warum meine Nachfrage nicht unnötig war, siehe angehängten Screenshot.

  • Es wurde dir mit Zitaten belegt. Die Gesetzestexte sind eindeutig und es ist alles gesagt, ich verstehe beim besten Willen dein Problem nicht. Für alles Weitere frage bitte deinen Steuerberater nach seiner Meinung.


    Schönen Abend noch Herr Braun.

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