...ah...ich habe verstanden...
Mein Screenshot ausm Haufe betraf nur die normale 1% Regel...
Wenn die bessungsgrundlage geviertelt wird, ist richtig, was Dandy schreibt... hat nur Exodus erst für mich verständlich erklärt...
...ah...ich habe verstanden...
Mein Screenshot ausm Haufe betraf nur die normale 1% Regel...
Wenn die bessungsgrundlage geviertelt wird, ist richtig, was Dandy schreibt... hat nur Exodus erst für mich verständlich erklärt...
Nein. Abgerundet wird erst ganz zum Schluss, also NACH der Anwendung der 1/0,5/0,25%.
Der Betrag ist auf 43.500 Euro abzurunden. Davon 1 Prozent ergeben 435 Euro.
Klingt für mich irgendwie gegensätzlich, aber gut...
Du schreibst "abgerundet wird ganz zum schluss" Haufe, heidrei und ich sind der Meinung, abgerundet wird erst und dann kommt der Abzug von 1/0,5/0,25% ganz zum Schluss...
...hmm...dann kennt Haufe sich auch nicht aus?
Nein, im Bestellsystem der Firmenfahrzeug-Leasing-Firma wurde der BLP abgerundet, der Grundlage für die Besteuerung ist.
Alles anzeigen- Hoffen und Bangen und alles so lassen (so werde ich das wohl machen)
ich muss gestehen, zum Zeitpunkt der Bestellung habe ich mich sehr sicher gefühlt, da ich nichts von dem Passus "zum Zeitpunkt der EZ" wusste. Hat bei allen bisherigen Fahrzeugen auch noch nie eine Rolle gespielt. Aber bisher hat man ja auch noch nie >12 Monate auf das Fahrzeug gewartet.
Genau so!
...beim verbrenner hatte eine preissteigerung um ein paar Prozent auch nicht zu einer Verdoppelung der "Kosten/Abzüge" geführt.
Leasing ist durchaus beliebt - da sieht man auf dem Konto nichts.
Ich mache es wie HerrVonBoedefeld: Dokumente (Bestellung, Konfig & Co.) aufheben. Ich bin weder Privatdetektiv noch habe ich eine Glaskugel was der Betriebsprüfer wohl machen wird.
Wenn das FA Probleme damit hat diskutiere ich wenn es soweit ist und nicht vorher.
Wenn ich natürlich vorher selbst selbst erkenne, daß ein Dokument falsch erstellt ist dann muss ich eine Entscheidung treffen damit umzugehen.
Mir geht es um den Firmenwagen (logischerweise). Ist ja m.E. sehr häufig leasing.
Kannst ja an der Gehaltsabrechnung sehen, welchen geldwerten Vorteil du versteuert hast...
Je nach zugrundegelegtem BLP landet am Ende mehr oder weniger netto auf deinem Konto...
Am Ende habt ihr Recht: stornieren werde ich nicht, hoffen, das auch mein Händler den alten BLP bescheinigt und das nicht geprüft wird/werden kann.
Aber wäre schon ärgerlich, wenn ich nach 48 Monaten 5.000,- Euro weniger in der Tasche hätt...ist n netter Wochenendtrip...:-)
Aber Agri meint vielleicht auch das Lohnkonto und da wird der Steuerberater/Lohnbuchhalter 0,25% oder 0,5% je nach dem ansetzen, was du als BLP ihm zur Verfügung gestellt hast.
genau!
Nach meinen informationen schaut das finanzamt in die schwackeliste (ob das erst bei ner Betriebsprüfung passiert, weiß ich nicht). Wenn da schon das grundmodell 3.000 Euro teurer ist, als in deiner Bescheinigung, und der BLP vorher 59.999 Euro war....
Deswegen die Frage an die, die den alten Blp bescheinigt haben: war das netto auf dem Konto dann auch dementsprechend?
Moin zusammen,
letzten Endes zählt doch nicht (nur) der bestätigte BLP in einem Schreiben, sondern:
Was steht nach Übernahme des Fahrzeuges in der Gehaltsabrechnung?
Gibt es dazu schon Erfahrungen?
...wenn es dann nach 2 Jahre eine Prüfung gibt, und dann eine Nachzahlung im Raum steht, steht ja auf einem anderen Blatt...