Mein Marder hat mir sogar ein rohes Ei und viele Glitzersteine in den Motorraum gelegt. Bislang aber am E-Auto nix genagt.
Den Fiesta der Tochter hatte er zuvor stillgelegt.
Mein Marder hat mir sogar ein rohes Ei und viele Glitzersteine in den Motorraum gelegt. Bislang aber am E-Auto nix genagt.
Den Fiesta der Tochter hatte er zuvor stillgelegt.
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken). Dort findet man vieles zum VW ID.
Hier ein Bericht aus der SZ zum Thema „Anscheinsverkehrsschilder“. Da unsere IDs bei entsprechender Ausstattung und Konfiguration der Assistenzssysteme auch auf diese Schilder reagieren, habe ich selbst schon erlebt, bin ich auf den Ausgang des Verfahrens gespannt. Mich verunsichern diese Situationen immer etwas, da ich dann denke, dass ich ein Tempolimit übersehen habe. Andererseits verstehe ich die Anwohner solcher Straßen wiederum und leider wird von offizieller Seite oft wenig zur Verbesserung der Anwohnersituation unternommen, da derzeit oft auch gesetzliche Hürden bestehen.
Legale „Selbsthilfe“ versus unerlaubten Eingriff in den Straßenverkehr. Das wird sicher spannend!
Andererseits verstehe ich die Anwohner solcher Straßen wiederum und leider wird von offizieller Seite oft wenig zur Verbesserung der Anwohnersituation unternommen, da derzeit oft auch gesetzliche Hürden bestehen.
Legale „Selbsthilfe“ versus unerlaubten Eingriff in den Straßenverkehr.
Die gesetzlichen Hürden nennt man StVO.
Wenn die gesetzlichen Hürden an dieser Stelle eine 30er Zone verneint, dann ist das eigenmächtige Anbringen von Verkehrszeichen (Zeichen 274 / 274-1) rechtswidrig.
Entweder man stellt einen ordentlichen Antrag, bekommt Recht oder man lässt es bleiben. Das persönliche Empfinden bleibt hier außen vor, wenn jeder nach seinen Empfindungen Verkehrsschilder aufstellen würde, na dann gute Nacht.
Die gesetzlichen Hürden nennt man StVO.
Wenn die gesetzlichen Hürden an dieser Stelle eine 30er Zone verneint, dann ist das eigenmächtige Anbringen von Verkehrszeichen (Zeichen 274 / 274-1) rechtswidrig.
Entweder man stellt einen ordentlichen Antrag, oder man lässt es bleiben. Das persönliche Empfinden bleibt hier außen vor.
Die Kritik war da wohl eher nicht an die STVO sondern an der Handhabung der Bearbeitung der Anträge.
Und dazu kann man durchaus sein persönliches Empfinden vortragen.
Die Kritik war da wohl eher nicht an die STVO sondern an der Handhabung der Bearbeitung der Anträge.
Und dazu kann man durchaus sein persönliches Empfinden vortragen.
Dein Beitrag ist eine Annahme.
Im Beitrag steht nichts, dass ein Antrag gestellt, in Bearbeitung oder abgelehnt wurde.
Das ist jetzt wieder so eine typische Ganz oder gar nicht-Situation, die völlig unnötig ist: Warum malt man nicht ein nettes Schild in Neonfarben, das ohne den weißen Kreis mit rotem Rand auskommt? Dann kommt die Botschaft auch rüber und es droht kein Ärger mit den Behörden. Aber nein, jetzt geht es um Meinungsfreiheit vs. freie Fahrt für frei Bürger und wird ein nationales Medienereignis. Wirklich schade 🙁
In Worpswede sind auch an einigen Häusern Plakate mit nem 30 Schild (gemäß STVO) angebracht, die "freiwillig 30" fordern. Der e-Golf ist bei mir auf Warnung bei Überschreitung Limit = 15 km/h eingestellt und bimmelt da nun jedes Mal, wenn ich ordnungsgemäß mit 50 da fahre.
Der id.3 würde entsprechend eingestellt da dann auch 30 fahren und die Geschwindigkeit verringern.
Hat schon Auswirkungen, so eine Aktion.
Die Kritik war da wohl eher nicht an die STVO sondern an der Handhabung der Bearbeitung der Anträge.
Und dazu kann man durchaus sein persönliches Empfinden vortragen.
Vielen Dank, denn genau das war der Hintergrund meiner Aussage, da vielen Gemeinden die Hände gebunden sind (übergeordnete Genehmigungsbehörde) und die Vorgaben der StVO und des StVG oft zu restriktiv angewandt werden oder die politisch Verantwortlichen bisher kaum bereit waren sich bei Tempolimits vor Ort zu bewegen und die gesetzlichen Spielräume zu erweitern bzw. „nach unten“ zu deligieren. Auch sind die Grundlagen zur Anordnung eines Tempolimits sehr restriktiv. Leider muss aktuell oft erst ein sog. „Unfallschwerpunkt“ dokumentiert sein, bevor besser präventiv eingegriffen würde und das erschließt sich mir nicht.
Leider hat sich der unselige Slogan des ADAC (und aufgegriffen vom Boulevard) aus den 1970er Jahren - „Freie Fahrt für Freie Bürger“ allzu tief in das kollektive deutsche Verkehrsgedächtnis eingebrannt. So dass sachlich argumentative Diskussionen über durchaus berechtigte Einschränkungen in den individuellen Kraftverkehr immer gleich zu Glaubenskriegen ausarten, siehe Tempolimits … 😔
ID-Smiley Inhaltlich gebe ich deiner Aussage recht, Bürokratie lebt und klebt.
Das ändert aber nichts an meiner Aussage, dass man Gesetze nicht einfach nach persönlichen Gutdünken ignoriert oder übergeht darf.
Eine mögliche Lösung wurde hier ja von Sunshine schon angesprochen, selbst ein Schild entwerfen das das Ansinnen wieder gibt.
Es gibt auch käufliche Schilder mit denen man nicht direkt mit der StVO in Konflikt kommt, z.B.:
Vielen Dank, denn genau das war der Hintergrund meiner Aussage, da vielen Gemeinden die Hände gebunden sind (übergeordnete Genehmigungsbehörde) und die Vorgaben der StVO und des StVG oft zu restriktiv angewandt werden oder die politisch Verantwortlichen bisher kaum bereit waren sich bei Tempolimits vor Ort zu bewegen und die gesetzlichen Spielräume zu erweitern bzw. „nach unten“ zu deligieren. Auch sind die Grundlagen zur Anordnung eines Tempolimits sehr restriktiv. Leider muss aktuell oft erst ein sog. „Unfallschwerpunkt“ dokumentiert sein, bevor besser präventiv eingegriffen würde und das erschließt sich mir nicht.
Leider hat sich der unselige Slogan des ADAC (und aufgegriffen vom Boulevard) aus den 1970er Jahren - „Freie Fahrt für Freie Bürger“ allzu tief in das kollektive deutsche Verkehrsgedächtnis eingebrannt. So dass sachlich argumentative Diskussionen über durchaus berechtigte Einschränkungen in den individuellen Kraftverkehr immer gleich zu Glaubenskriegen ausarten, siehe Tempolimits … 😔
Allerdings arbeitet die Politik grad an einer Modifikation der StVO, was u.A. Gemeinden erleichtert, 30 km/h anzuordnen: https://www.focus.de/auto/ratg…verbote_id_224068753.html
Des weiteren sollen die Belange der Autofahrenden herabgestuft werden.
Und man muss auch differenzieren, bei uns z.B. gibts durchaus von der Gemeinde offiziell aufgestellte "freiwillig 30 km/h"-Schilder, die natürlich erstmal nur Empfehlungscharakter haben.
Vielen Dank, denn genau das war der Hintergrund meiner Aussage, da vielen Gemeinden die Hände gebunden sind (übergeordnete Genehmigungsbehörde) und die Vorgaben der StVO und des StVG oft zu restriktiv angewandt werden oder die politisch Verantwortlichen bisher kaum bereit waren sich bei Tempolimits vor Ort zu bewegen und die gesetzlichen Spielräume zu erweitern bzw. „nach unten“ zu deligieren. Auch sind die Grundlagen zur Anordnung eines Tempolimits sehr restriktiv. Leider muss aktuell oft erst ein sog. „Unfallschwerpunkt“ dokumentiert sein, bevor besser präventiv eingegriffen würde und das erschließt sich mir nicht.
Naja, auch wenn die gesetzlichen Vorgaben eine 30er-Zone zulassen würden, werden die hier in Bayern sehr restriktiv abgelehnt. Wir sind Kurbezirk und erfüllen noch einige weitere Vorgaben der VwV-StVO. Da kann der Gemeinderat für Gemeindestraßen beschließen, dass eine 30er-Zone eingerichtet wird. Hatten wir auch beschlossen, untere Verkehrsbehörde hat den Beschluss beanstandet, der neue Gemeinderat hat den Schwanz eingezogen und den Beschluss aufgehoben!
Freie Fahrt für freie Bürger, sagt nicht nur die Polizei, auch die unteren Verkehrsbehörden. Und wenn dann ein Gemeinderat kein Rückgrat hat, geht halt nix!
Und wenn dann ein Gemeinderat kein Rückgrat hat, geht halt nix!
Das ist schade. Es hängt aber auch von der Einwohnerzahl in der jeweiligen Gemeindeordnung des Bundeslandes ab, ab wann diese Entscheidungen von der Gemeinde getroffen werden dürfen. Unser Bürgermeister war sehr zufrieden, als wir die überschritten hatten und einige Regelungen dann von der Gemeinde entschieden werden konnten.
Hier noch der Link zum Spiegel in gleicher Angelegenheit. Entscheidung fällt offenbar morgen.
Das ist schade. Es hängt aber auch von der Einwohnerzahl in der jeweiligen Gemeindeordnung des Bundeslandes ab, ab wann diese Entscheidungen von der Gemeinde getroffen werden dürfen. Unser Bürgermeister war sehr zufrieden, als wir die überschritten hatten und einige Regelungen dann von der Gemeinde entschieden werden konnten.
Deszwegen, in Bayern is ois anders !
Was sagt eigentlich die Automobilindustrie dazu?
Wenn das so durchgehen würde, dann können sie ihre Verkehrszeichenerkennung und Assistenten in die Tonne treten, vor allem weil in der Regel kein Zeichen für Aufhebung aufgestellt wird.
Zitat... Es gab Beschwerden von Autofahrern, wonach Assistenzsysteme im Wagen auf die Tempozahl »30« reagierten, wie das Landratsamt weiter mitteilte. ...
Deszwegen, in Bayern is ois anders !
Des konst laud song
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