Wenn du aber später vom Vertrag zurücktrittst, wird VW ggf. die entstanden Kosten für die Ersatzmobilität einfordert. So war zumindest die These hier, wenn ich mich recht erinnere.
ich hab ja die Ersatzmobilität nicht weil ich sie wollte, sondern weil VW nicht liefert. Denke der Punkt spielt keine unbedeutende Rolle… irgenwie kommt man sich immer in der Rolle des Opfers vor. Eigentlich macht VW dann ja alles richtig…… Ersatzmobilität= nimmst du sie kann man eigentlich nicht mehr stornieren, egal was passiert oder du zahlst eben.