ID.3 Fahrradträger / AHK

  • Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis lese ich da nicht raus.


    Ein Fahrradträger mit EG-BE wird nicht plötzlich illegal nur weil VW unsaubere/schwammige Formulierungen in ihr Handbuch schreibt.


    VW hat bestimmt auch keine Bremsbeläge von Fremdanbietern geprüft, und trotzdem erlischt keine BE wenn man Teile anderer Hersteller verwendet.

    ID.3 Pro Performance Family, mit alles und scharf, bestellt am 09.02.21, beim Händler 01.04.21, Übergabe 16.04.21

  • Aus dem Internet


    Ihr Fahrradträger muss während der Fahrt mit einer großen Belastung fertig werden. Allzu billige Modelle könnten eventuell zu einem Sicherheitsrisiko werden.
    Achten Sie daher beim Kauf immer darauf, dass der Radträger über ein TÜV-Siegel oder über ein GS-Zertifikat verfügt.


    Damit wird sichergestellt, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Radträgers geprüft wurden.


    Als Nutzer können Sie sich dann sicher sein, dass sich am Träger keine Scher- und Quetschstellen befinden.


    Zudem sollte das Produkt eine Zulassung für die Bundesrepublik Deutschland haben. Achten Sie außerdem auf die Traglast des Trägers, auf die Stützlast der Anhängerkupplung (bei einem Kupplungsträger) sowie auf die maximale Nutzlast Ihres Fahrzeugs.

    Worauf der TÜV beim Fahrradträger Wert legt

    für die Zulassung Ihres Radträgers gelten die Vorschriften der StVZO.

    Für die Zulassung Ihres Radträgers gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

    Dort ist genau angeführt worauf es zu achten gilt und welche Punkte eingehalten werden müssen, damit Sie das Fahrradträger-System auch öffentlich nutzen dürfen.


    Die Beleuchtungsanlagen am Kupplungsträger müssen sichtbar sein, damit ein herankommendes Fahrzeug Ihr Gefährt frühzeitig erkennen kann.

    Wird die Beleuchtung (beim Kupplungsträger) verdeckt, dann muss die nötige Rückbeleuchtung und das Blinken über den Radträger erfolgen. Besonders anzumerken ist, dass Sie mit einer TÜV-Zulassung sogar im Falle eines Unfalls auf der sicheren Seite sind.


    Damit Sie auch in anderen europäischen Ländern sicher und ohne Probleme unterwegs sind, sollten Sie immer eine EU-Betriebserlaubnis für das eigene Fahrradträger-Modell mitführen.

    Der TÜV empfiehlt Fahrradträger für die Anhängerkupplung


    Vom TÜV-Rheinland werden Radträger für die Anhängerkupplung empfohlen. Die Experten des Prüfinstitutes führen an, dass sich diese Fabrikate einfacher mit Fahrrädern beladen lassen als die Dach- und Heckklappenträger.


    Außerdem ist die Gefahr, dass Sie Ihr Auto verkratzen und verbeulen geringer. Des Weiteren belasten Kupplungsträger Ihren PKW nicht so stark wie Heckträger. Dort müssen die Scharniere mit dem zusätzlichen Gewicht fertig werden.


    Für Ihren Kupplungsträger benötigen Sie laut TÜV-Angaben im Allgemeinen zusätzliche Rückleuchten, Bremslichter und Blinker sowie ein extra Kennzeichen.

    Denn die Heckbeleuchtung und das Nummernschild wird meist durch den Träger verdeckt.
    Darauf weist auch die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.

    Vom TÜV-Rheinland ist zudem zu erfahren, dass Dachträger das Fahrverhalten Ihres Autos beeinflussenund dass auch der Treibstoffverbrauchdurch die im Fahrtwind positionierten Bikes in die Höhe getrieben wird. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Hochheben der Fahrräder (bei E-Bikes beispielsweise) eine echte Herausforderung sein kann. GTÜ und TÜV-Rheinland weisen zudem darauf hin, dass beim Beladen der Gepäckträger (für Fahrräder) auf die maximale Stützlastder Anhängerkupplung zu achten ist.


    Zudem gilt es bei (einem Dachträger) die zulässige Dachlast einzuhalten. Die Angaben dazu finden Sie in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs.

    Worauf Sie noch achten sollten

    Die Parkassistenz-Systeme funktionieren beim Rückwärtsfahren womöglich nicht richtigBevor die Fahrt mit dem Radträger losgeht, sollten Sie die Zweiräder richtig sichern. Bei einigen Heckträger ragen die befestigten Räder über Ihr Fahrzeug hinaus. Dadurch wird die Sicht über Ihre Seitenspiegel eventuell eingeschränkt. In einem solchen Fall muss ein zusätzlicher Seitenspiegel angebracht werden.

    Während es bei einem Kupplungsträger in der Regel kaum zu einem höheren Spritverbrauch kommt, schlägt der Treibstoffverbrauch bei einem Dach- und Heckträger wegen der zusätzlichen Fläche meist höher zu Buche. Um von vornherein alle Gefahrenquellen auszuschließen, sollten Sie zudem überprüfen, ob Ihre Kennzeichen gut sichtbar sind und dass die maximale Stützlast von Radträger und Anhängerkupplung nicht überschritten wird.

    Passen Sie zudem Ihr Tempo an die Verkehrslage an. Bedenken Sie, dass das Befestigungssystem und die Fahrräder das Fahrverhalten Ihres PKWs beeinflussen werden. Vermeiden Sie ruckartige Fahrmanöver und seien Sie sich im Klaren, dass die Parkassistenz-Systeme beim Rückwärtsfahrenwomöglich nicht richtig funktionieren.

    Fazit


    Ohne eine TÜV-Zulassung dürfen Sie mit Ihrem Fahrradträger-Modell nicht am Straßenverkehr teilnehmen.


    Gehen Sie kein Risiko ein und erkundigen Sie sich bereits vor dem Kauf eines Radträgers worauf das unabhängige Prüfinstitut Wert legt.

  • Hier noch ein Video. Für die Leute die einfach nicht genug bekommen können von Fahrradträgern ;)


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  • Ich habe auch noch ein zwei Sachen.


    Wenn ich eine AHK nachrüste, z.B. die von Aukup, wird diese von UNTEN gesteckt, wie eine normale. Die originale wird von HINTEN gesteckt und ist dadurch höher.

    Wenn Nachrüstung einer nicht originalen, muss doch die Stoßstange einen Ausschnitt bekommen...


    Bezüglich mehrere Fahrräder: je nach Träger braucht man noch zusätzliche Abspannungen. Ein Gurt in Richtung Heckklappe geht in diesem Falle nicht, da der Spoiler dermaßen drüber hängt, das es diesen nur Eindrücken würde.


    Ob das der Grund ist mit der Beschränkung?

  • Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis lese ich da nicht raus.


    Ein Fahrradträger mit EG-BE wird nicht plötzlich illegal nur weil VW unsaubere/schwammige Formulierungen in ihr Handbuch schreibt.


    VW hat bestimmt auch keine Bremsbeläge von Fremdanbietern geprüft, und trotzdem erlischt keine BE wenn man Teile anderer Hersteller verwendet.

    Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt, wenn

    1. die in der BE genehmigte Fahrzeugart geändert wird
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
    3. das Abgas- und/oder Geräuschverhalten negativ verändert wird
    4. gegen Auflagen (z.B. Durchführung der unverzüglichen Änderungsabnahme, Einschränkungen, Einbauanweisungen) verstoßen wird


    VW setzt im Bordbuch ganz klar eine Einschränkung!!!!!!


    Werden Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, hat dies rechtlich gesehen den Eintritt einer auflösenden Bedingung zur Folge und der Verwaltungsakt (Teilegutachten, Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung) erlischt. Als Folge hiervon ist der Tatbestand des §19 Absatz 3 Satz 1 nicht mehr gegeben. Dies führt dazu, dass die Betriebserlaubnis gemäß §19 Absatz 2 erlischt.


    Egal welche TÜV Bestätigung, EG-BE, etc. ein Fahrradträger hat sobald VW eine Einschränkung setzt kann sich kein Drittanbieter darüber hinwegsetzen. So hat dies auch Uebler ganz klar mitgeteilt. (auch wenn die Träger baugleich mit denen von VW sind!!!!)


    VW muss das Bordbuch nachbessern und die Einschränkung anders formulieren.


    Irgendwie gefällt es mir keine Atomkraftwerke zu haben, den Strom auf dem eigenen Dach zu produzieren und keine fossilen Brennstoffe mehr zu benutzen

    ID.3 PRO PERFORMANCE MAX

  • Kann VW im Bordbuch eine Einschränkung definieren oder müsste diese vielmehr in der Abnahme vermerkt sein?


    Hast du da nähere Links zu? Also welche Norm hast du da zitiert?


    PS: Nevermind, das war wohl eine eigene Zusammenfassung des §19 StVZO, Abs 3, Satz 2. Dort heißt es dann nämlich

    Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

    Da steht kein Handbuch. Deswegen fragte ich schon oben, ob mal jemand nach der konkreten Genehmigung gefragt hat. Es könnte jemand auch mal zum KBA gehen und nach der Genehmigung fragen.


    Oder das über einen Anwalt klären lassen.


    Das führt doch zu nichts, wenn wir hier nicht die Genehmigung haben.


    PPS: Ist jemand ADAC-Mitglied? Hat jemand Lust, das einfach mal dem Treppenlift-Magazin der ADAC Motorwelt als Thema vorzuschlagen und um Beantwortung zu bitten?

  • Bei einem Kupplungsträger - hier Fahrradträger - handelt es ich um ein Transportgestell, das am hinteren Teil des Fahrzeuges befestigt. Für die Zulassung im Straßenverkehr gilt die Straßenverkehrsordnung. Die besagt, dass zu jederzeit die Sichtbarkeit von lichttechnischen Einrichtungen wie Blinker, Rückleuchte sowie das Nummernschild gegeben sein muss. Alle angebotenen Fahrradträger haben in der Regel eine ABE, eine allgemeine Betriebserlaubnis. Diese ABE sollte im Fahrzeug mitgeführt werden.

    Es sind alle Träger erlaubt, die keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Durch die ABE des Trägers wird sichergestellt, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Radträgers geprüft wurden.

    Als Nutzer müssen Sie darauf achten, dass der Träger ordnungsgemäß angebracht wird, die Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung und die maximale Nutzlast des Fahrzeuges nicht überschritten wird.

  • Bei einem Kupplungsträger - hier Fahrradträger - handelt es ich um ein Transportgestell, das am hinteren Teil des Fahrzeuges befestigt. Für die Zulassung im Straßenverkehr gilt die Straßenverkehrsordnung. Die besagt, dass zu jederzeit die Sichtbarkeit von lichttechnischen Einrichtungen wie Blinker, Rückleuchte sowie das Nummernschild gegeben sein muss. Alle angebotenen Fahrradträger haben in der Regel eine ABE, eine allgemeine Betriebserlaubnis. Diese ABE sollte im Fahrzeug mitgeführt werden.

    Es sind alle Träger erlaubt, die keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Durch die ABE des Trägers wird sichergestellt, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Radträgers geprüft wurden.

    Als Nutzer müssen Sie darauf achten, dass der Träger ordnungsgemäß angebracht wird, die Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung und die maximale Nutzlast des Fahrzeuges nicht überschritten wird.

    Selbst geschrieben?

  • Ich habe mich im Internet schlau gemacht.


    Zu meinem Träger habe ich soeben vom Händler (Fahrradzubehör) folgende Mail erhalten.


    Die Antwort der Volkswagen AG auf meine gestrige Mail steht noch aus.

    Hast du den Text, den du oben gepostet hast, selber geschrieben oder aus dem Internet kopiert?

    Falls letzteres: Wie ist der Link?


    Ich steige hier aus der Diskussion aus. Ohne Fachanwaltlichen Rat (oder genauen Einblick in die (Typ-)Genehmigung ergibt es keinen Sinn - und was irgendwelche Fachhändler irgendwem per Mail schreiben interessiert doch vor Gericht am Ende eh nicht. Es wäre schön, wenn mal jemand einen Anwalt direkt oder über z.B. den ADAC fragen könnte. Bis dahin: EOD für mich.

  • gegen Auflagen (z.B. Durchführung der unverzüglichen Änderungsabnahme, Einschränkungen, Einbauanweisungen) verstoßen wird

    eingemaischt hat's auch schon gesagt: diese Auflagen finden sich in der Genehmigung zum anzubauenden Teil, *nicht* in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.


    Darunter sind Auflagen in der Art von "Radabdeckung im Bereich von 45° vor der Achsenmitte" oder Einschränkungen wie "Schneeketten nicht zulässig" und Einbauanweisungen à la "Kegelbundschrauben M12 verwenden" zu verstehen.

    ID.3 Pro Performance Family, mit alles und scharf, bestellt am 09.02.21, beim Händler 01.04.21, Übergabe 16.04.21

  • Liebe Leute, ich spreche mal schlumpfig für mich: Ich mach mir nicht in die Hosen, denn die Kupplung hat eine ABE mit spezifizierten Daten, die auf dem Typenschild eindeutig dokumentiert sind.Jeder marktübliche Fahrradträger verfügt ebenfalls über eine ABE. Wenn die jeweiligen Daten kompatibel und zulassungskonform passen, dann ist das ok.


    Fragt jemand, ob ich einen bestimmten Typ von Caravan mit ABE und TÜV mit passenden Parametern an eine Hänger-Kupplung mit ABE vom Zugwagen beim Hersteller ziehen darf? Oder den kleinen Bauanhänger? Dort bestehen weitaus größere Kräfte als beim 75 KG Fahrradträger inkl. Hebelwirkungen und Windlasten.


    Dazu ist ja die Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis da und regelt das eindeutig. Das ein Hersteller dazu sich nich final äußert, hat eher andere Gründe, die auch sicher mit den Verkaufsabsichten eigener Produkte zu tun haben.


    Macht euch nicht verrückt....:)

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