Ich gehe davon aus das die meisten Teile bei der 55 kg Variante Identische mit der 75 kg Variante sind.
Und die alten Teile die Identisch sind einfach weiter genutzt worden.
Ich gehe davon aus das die meisten Teile bei der 55 kg Variante Identische mit der 75 kg Variante sind.
Und die alten Teile die Identisch sind einfach weiter genutzt worden.
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken). Dort findet man vieles zum VW ID.
Ich verstehe den Punkt mit dem überklebten Schild nicht. Weißt du denn, was drunter ist?
Da sind wir schon zu zweit, das kann ja grundsätzlich viele Gründe haben, braucht ja zum Beispiel nur ne Charge mit falscher Teilenummer sein, oder, oder, oder....
Ja, könnte auch sein, dass drunter "75 kg / 2 Räder" steht - also der Träger schon immer der neue war, man aber dann 3 Räder freigegeben hat.
Bis den oberen jemand mal abzieht um drunter zu gucken werden wir es wohl nicht erfahren - da aber ein "die Träger sind 100% identisch" zu raunen ist halt ... seltsam.
Es gibt ja nach wie vor auch die Möglichkeit, dass die Träger baugleich sind, aber in der QS anders behandelt wurden. Auch dann könnte VW die 55kg-Version nicht einfach für 75kg freigeben.
(Nicht falsch verstehen, insbesondere deinen Frust kann ich gut verstehen).
Die überklebten 75 kg Schilder gab es auch nur am Anfang (März 2021)
Die überklebten 75 kg Schilder gab es auch nur am Anfang (März 2021)
Woher willst Du das so genau wissen und selbst wenn kann das immer noch die o.g. Gründe haben.
Das ist alles wilde Spekulation und bringt nichts...
Cargobox / Hundebox für Fahrradträger / AHK
Fix4Bike habe ich auch erst bei der Suche nach Fahrradträgern gefunden, fände ich prinzipiell gut, aber der Träger auf den ich es abgesehen habe hat‘s leider nicht, ich möchte den Thule mit der Option auf Heckbox. Vielleicht wird‘s dann doch was mit der Urlaubsfahrt im ID.3
Sowas gesucht ?
Siehe hier
Woher willst Du das so genau wissen und selbst wenn kann das immer noch die o.g. Gründe haben.
Das ist alles wilde Spekulation und bringt nichts...
Bei meinem VW Händler stehen neue ID.3 mit richtig aufgeklebtem 75 kg Typenschild - ganz einfach!
Bei meinem VW Händler stehen neue ID.3 mit richtig aufgeklebtem 75 kg Typenschild - ganz einfach!
Na dann kann es ja gar nicht anders sein😂😂😂
Fix4Bike sieht gut aus! Gerade in punkto Stabilität sicher noch ein Schritt vorwärts. Hab nun daher mal neu recherchiert - die Firma mft bietet einen Basisträger und dann auch Gepäckbox, Fahrradträger und mehr...
Mich würde Intressieren, wie aufwändig das wechseln der AHK von 55kG auf 75kG wirklich ist. Vielleicht kann man es relativ einfach selbst erledigen...
Hat da bereits jemand Erfahrung?
Nein, tatsächlich brauchen wir primär den Fahrradträger für Kurzstrecke (Fränkische Schweiz, ein Fluch und ein Segen), und eventuell später die Option auf die Erweiterung per Heckbox. Die Cargobox ist preislich nicht attraktiv für mich.
Folgende Info bekam ich heute von Uebler.
Unsere Kupplungsträger für die Anhängerkupplung sind grundsätzlich keine fahrzeugspezifische Anbauteile und können, unter Verwendung einer DIN genormten Anhängerkupplung, für nahezu jedes Fahrzeug verwendet werden.
Voraussetzungen dafür sind: Durchmesser Kugelkopf der Anhängerkupplung 49,5 - 49,9 mm; Material Stahl; Mindestabstand vom Fahrzeug-Heck bis Mitte Kugelkopf der Anhängerkupplung 60 mm.
Der TÜV macht bei unseren Trägern eine Freigabe anhand eines Stufensystems, seitens der Stützlast der Anhängekupplung am jew. Zugfahrzeug und deren *D-Wert.
Dieses Stufensystem folgt ab 50 kg, ab 75 kg und – bei manchen Trägern – auch ab 90 kg Stützlast.
Unsere Träger für 3 Fahrräder, z.B. i31, dürfen ab einer Stützlast von 75 kg und einem D-Wert von mind. 6,7 kN mit insgesamt maximal 54 kg beladen werden. Bei max. 30 kg/Fahrrad würde dies z.B. 2 Fahrräder á 12 kg und 1 Fahrrad á 30 kg entsprechen.
Sofern die o.g. Werte vorhanden sind (Stützlast und D-Wert) würde es rein technisch gesehen keinen Unterschied machen, auch unser eigenes Modell i31 (Uebler Artikel-Nr. 15910) zu nutzen, da die Zuladungsgrenzen exakt dem VW Compact III - Träger entsprechen.
Weshalb unser Träger insofern nicht freigegeben wäre, können wir an dieser Stelle nicht nachvollziehen. Sobald jedoch Einschränkungen seitens des Fahrzeugherstellers im Bordbuch gegeben sind, haben wir darauf dennoch keinen Einfluss, da sowohl das Fahrzeug selbst als auch die Anhängerkupplung für den entsprechenden Fahrradträger geeignet sein muss. Über diese Einschränkungen können wir uns nicht hinweg setzen.
Ebenso verhält es sich auch mit dem Volkswagen-Modell „Premium“ (000.071.105 J), welches unserem eigenen Träger i21 (Artikel-Nr. 15900, bzw. vormals 15930) entspricht. Auch hier sind die Zuladungsgrenzen auf den Träger identisch, wurde seitens VW jedoch im Bordbuch ausgenommen.
Ich habe noch einmal eine Anfrage an VW gesendet mit einer Kopie des Uebler Schreibens.
Fakt ist: Jeder von uns iD.3 Fahrern, welcher seinen ID.3 mit einem anderen als einem von VW offiziell zugelassenen Fahrradträger (da VW dies genau so einschränkt!!) nutzt verliert für diesen Zeitraum die ABE / Zulassung / Versicherungsschutz !!!!!!!
Egal ob die diverse Träger baugleich mit den Modellen von VW sind oder nicht oder ob diese die technischen Anforderungen erfüllen oder diese vom TÜV abgenommen sind. Das kann VW so nicht gemeint haben.
Alle betroffenen hier im Forum sollten schnellst möglichst auch an VW schreiben und mit Druck aufbauen,
Fakt ist: Jeder von uns iD.3 Fahrern, welcher seinen ID.3 mit einem anderen als einem von VW offiziell zugelassenen Fahrradträger (da VW dies genau so einschränkt!!) nutzt verliert für diesen Zeitraum die ABE / Zulassung / Versicherungsschutz !!!!!!!
Äh, wie soll das gehen? Wegen der (zugegeben seltsamen) Formulierung, man dürfe nur „freigegebene“ Fahrradträger verwenden?
Das klingt nach „Sie dürfen nur original VW Zubehör verwenden damit niemand anderes Geld verdient“ und das hält nirgendwo Stand. Müssen die Schneeketten auch von VW freigegeben sein? Alufelgen? Reifen?
Aber wahrscheinlich hast Du Recht und es ist nicht so gemeint. Werde mal hinschreiben ob mein gewünschter Thule freigegeben ist.
Zu der Problematik Fahrradträger möchte ich anmerken, dass viele ID.3 Eigentümer/Besitzer schon einen Fahrradträger haben. In vielen Fällen werden diese Träger wohl noch keine FIXMATIC haben.
Dies bedeutet nicht: Neues Fahrzeug = neuer Fahrradträger.
Die Fix4bike Anhängerkupplung ist mit allen herkömmlichen Kupplungsträgern kompatibel.
FIXMATIC-Fahrradträger sind allerdings nur in Verbindung mit einer Fix4bike Anhängerkupplung nutzbar.
Drei Gründe dafür:
- Austausch mit anderen VW ID. Fahrern
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zum Fahren & Laden
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