6 Wochen nach dem u.v.L. in der Auftragsbestätigung. Du darfst allerdings kein eigenes Fahrzeug in deinem Besitz haben!
Ich denke, dass ist nur eine Ausrede von den Autohändlern zur Abwiegelung, dass man kein eigenes Fahrzeug im Besitz haben darf.
Die Ersatzmobilität dient der Vermeidung oder Verringerung von Schadensersatzansprüchen des Kunden aufgrund des Lieferverzuges von VW. Selbst wenn ich noch ein weiteres Auto habe, kommt es darauf an, ob ich genau das Fahrzeug benötige, welches nicht geliefert wird. Und diesen Bedarf, also den tatsächlich eintretenden Schaden, müsste ich im Zweifel bei einer Klage auf Schadensersatz belegen. Nur wird es VW schwer fallen mir nachzuweisen, warum z.B. meine Frau, mein Kind, meine Oma und ich nur ein Auto für gemeinsame Fahrten benötigen oder warum wir uns ein Fahrzeug teilen könnten. Ich kaufe ja schließlich z.B. ein zweites Auto, um mich nicht ständig abstimmen zu müssen ... Das einzige, was meiner Meinung nach rechtlich dagegen steht ist, dass man als Geschädigter versuchen muss, aktiv daran mitzuwirken, einen entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten bzw. einen eintretenden Schaden nicht zu vergrößern. Hier könnte also VW meiner Ansicht nach im Klagfall versuchen, die Schadenshöhe zu veringern. Dazu muss aber erst einmal eine Klage erhoben werden. Da VW bereits von sich aus in den meisten Fällen hier Ersatzmobilität anbietet, um genau diese Klagen zu vermeiden, denke ich, dass die Händler / VW nur versuchen, die Kunden möglichst von der Inanspruchnahme der Ersatzmobilität abzuschrecken um Kosten zu sparen und um nicht ohne Not die nur knappen Ersatzfahrzeuge an die wartenden Kunden geben zu müssen.
Wenn man aber freiwillig auf Ersatzmobilität verzichtet, liegt das Problem des Verzugsschadens / der Kosten beim Kunden in Form von Wertverlust, Fahrzeugabnutzung, Steuer, Versicherung des eigenen, weiter betriebenen Autos, etc. Wenn der Kunde diese Kosten erstattet haben möchte, wäre er also gezwungen, selbst Schadensersatz einzufordern, mit der dann bei ihm liegenden Beweislast für die tatsächlich entstandenen Ausgaben / Kosten und mit der Verpflichtung, die Schadenshöhe möglichst gering zu halten. Nur wird kaum ein Kunde versuchen, aktiv gegen VW wegen des Schadensersatzes zu klagen. Es ist also für VW deutlich günstiger, wenn die Kunden vor der Inanspruchnahme von Ersatzmobilität abgeschreckt werden.
Vielleicht haben wir ja hier ein paar Juristen, die uns das mal genauer erklären könnten ... ist hier aber wohl etwas OT.
Nein, ich fahre jetzt meinen T roc über die vereinbarte Rückgabe hinaus. So lange bis der Id3 kommt.
Entstehen dadurch für dich- außer Kraftstoff - weiterhin Kosten, oder wurde dir das Fahrzeug kostenlos weiter überlassen?