1. Der Lieferverzug betrifft zur Zeit alle Hersteller. Die Schuld kann nicht VW zugeschoben werden.
Höhere Gewalt bzw. kannst man sich an den Lieferanten des Lieferanten wenden der z. B. für das Ersatzteil eine Steuerung für eine Fertigungsanlage im Werk einen Liefertermin von 15 Monaten angibt.
2. Der Wertverlust deines Neuwagens wäre viiiiieeel höher als das jetzige Auto also sparst du einiges.
Danke für deinen netten Hinweis, aber zum Verschulden und zum Teileeinsatz von VW habe ich etwas geschrieben. Dein Text entkräftet das nicht. Ich kann mich nur an meinen Vertragspartner wenden, nicht an den Vertragspartner von VW. Ob VW den Schaden seinerseits weiterreichen kann, wird VW wohl angemessen prüfen.
Ist das dann ok, wenn ich VW dann einfach weniger Bezahle für den imaginären Wertverlust meines neuen ID.3, weil ich für meinen verkauften Gebrauchtwagen ja weniger bekommen, weil ich den Neuwagen u.a. vom Verkaufserlös der Gebrauchtwagens mit finanziere? Ich kann ja dann meine Überweisung an VW einfach um den geringeren Verkaufspreis bzw. Zusätzlichen Wertverlust meines Autos kürzen. Wäre deiner Ansicht nach dann ja ok, oder?
Warum gewährt VW wohl den Kunden, die dort unter Hinweis auf Lieferverzug vorsprechen kostenlose Ersatzmobilität? Weil die so nett sind? Ich denke wohl eher, weil die selbst zumindest die Gefahr sehen, dass ein Gericht auf Verzugsschaden erkennt und VW diesen Schaden minimieren oder ausschließen will. Wenn der Kunde nämlich z.B. sein Auto zum Eintritt des Lieferverzugs verkaufen kann und darüber hinaus ein Ersatzfahrzeug bekommt, kann er keinen Schaden geltend machen bzw. hat er für darüber hinaus gehende Schäden erhebliche Beweisprobleme.
Aber gut, stimmt, anderer Thread, sorry!