Balkonkraftwerk und nachträgliche PV-Anlage

  • Hallo zusammen,


    vielleicht ist hier ja jemand der sich mit dem Thema auskennt.


    Aktuell betreiben wir ein Balkonkraftwerk (sog. steckerfertige Anlage), das bei uns auf dem Dach des Gartenhauses steht.

    Geplant ist nun zusätzlich die Errichtung einer richtigen PV-Anlage auf dem Hausdach.


    Die steckerfertige Anlage habe ich letztes Jahr beim Netzbetreiber Westnetz angemeldet.

    Die neue Anlage wurde von Solarteur ebenfalls bei Westnetz angefragt.


    Aktuell liegt uns eine schriftliche Genehmigung unter Vorbehalt vor.

    Der Verbehalt bezieht sich auf das BKW mit der Maßgabe


    a) Demontage

    oder

    b) Umbau des BKW zur EEG-Anlage


    Auf unseren Hotline-Anruf beim Netzbetrieber mit der Frage was ein Umbau zur EEG-Anlage bedeute, teile man uns mit, dass hier baulich nichts gemacht werden müsse. Durch die Erklärung auf dem vorliegenden Formular "Umbau zur EEG-Anlage" würde das BKW als Teil der PV-Anlage betrachtet und dieser zugerechnet. Der Westnetz-Mitarbeiter konnte über die IP-ID konkret einsehen, was aktuell vorhanden und was künftig geplant ist. Es müsse nur sichergestellt sein, dass beide Anlagen über den gleichen Stromzähler laufen, was bei uns dann gegeben wäre.


    Mit dieser Auskunft haben wir uns an den Solarteur gewandt. Dieser riet ursprünglich zur Demontage, weil ein Umbau nicht wirtschaftlich sei.

    Die telefonische Auskunft des Netzbetreibers interessierte ihn aber nicht und er will an seiner Position festhalten.


    Er schrieb "man müsse sonst das BKW in den String intregieren", was ich persönlich für technischen Unfug halte.

    Der "String" sind normalerweise die in Reihe geschalteten PV-Module, die in den DC-Eingang des Wechselrichters eben mit bis zu 400V DC einspeisen.

    Das BKW liefert logischerweise 230 V AC und kann folglich nicht "an den String" gehangen werden.

    Leider will er das Westnetz-Formular nicht ohne Demontage unterzeichnen.


    Hat hier jemand Kenntnis, was nach der aktuellen Rechtslage richtig ist oder in der Sache bereits Erfahrungswerte?

  • Das BKW muss tatsächlich nur als EEG Anlage vom Solarteur mit angemeldet werden, technisch wird da nichts verändert. Du bekommst dann für das BKW auch Einspeisevergütung.

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  • Das BKW hat doch einen eigenen Wechselrichter, der liefert seinen Strom an den selben Zähler, dann wäre doch alles gut

    Oder habe ich als Mechaniker da einen elektrischen Knopf.

    Bei mir waren ja auch zwei unterschiedliche Anlagen erst auf einen PV-Zähler geklemmt.

  • Aber das Balkonkraftwerk ist nicht berechtigt Einspeisevergütung zu erhalten. Also entweder trägt dein Installateur das als EEG-berechtigte Zweitanlage offiziell mit ein oder der Ertrag des BKW wird aus deiner Einspeisevergütung herausgerechnet. Prozentual installierte kW gegen die 0,6kW deines BKW. So läuft es bei NetzeBW.


    Unter der Hand würde ich das BKW beim Netzbetreiber abmelden und so weiter laufen lassen. Offiziell natürlich nicht erlaubt.

  • ...

    Leider will er das Westnetz-Formular nicht ohne Demontage unterzeichnen.

    ...

    Ich würde den Solateur bzw. Elektriker wechseln, der hat sie ja wohl nicht alle ...

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  • Da hab ich wohl beim Überfliegen die wichtigste Info überlesen. Stimme Nutzer Elektroniker zustimmen - der hat sie doch nicht alle.

  • Nach meinem Kenntnisstand hat der Netzbetreiber hier (ausnahmsweise mal) recht, BKW und EEG-PV geht natürlich parallel.

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