Ich vermute es auch so. Aber bin mir da eben nicht sicher.
Denn der vollständige Text nach Inkrafttreten lautet dann ja: "Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 70 000 Euro beträgt."
Und das wäre auch bei meinem Beispiel dann ja gewährleistet, schließlich wurde das Fahrzeug ja nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 angeschafft.
Daher...