iD 4 Firmenleasing - Fragen zu 0,25% Regelung und 60.000 Euro Grenze

  • Hallo Forum,


    es steht ein iD 4 Firmenleasing an.

    Jetzt habe ich einige Fragen dazu.


    Mein Wunschfahrzeug kostet nach Konfigurator 56.920 Euro. (Konfigurator (volkswagen.de)


    Ich möchte gerne die 0,25% Regelung beanspruchen (Geldwerter Vorteil)

    Der Umweltbonus von 1785 Euro ist laut Konfigurator abgezogen. (Im Konfigurator steht "nur" für Privatpersonen)


    Nun meine Fragen:


    Ist es sinnvoll, das Fahrzeug noch dieses Jahr zu bestellen ?

    Gilt die 0,25 Regelung Beanspruchung (Geldwerter Vorteil) bei Bestellung oder bei Zulassung ?

    Fällt der Umweltbonus von 1785 Euro bei Firmenleasing weg ? Bedeutet dass ich dieses noch zu meinem Preis addieren müsste ?


    Wenn ich den Umweltbonus addiere bin ich bei 58705 Euro, also unter der 60.000 Euro Grenze.


    Stimmt meine Vermutung, oder habe ich was übersehen. ?


    Vielen Dank für die Hilfe und Unterstützung.


    Grüße

    Astravw

  • Für die Berechnung des geldwerten Vorteils zählt der Listenpreis am Tag der Erstzulassung. Konkret: der Umweltbonus wird ebenso wie alle anderen Boni nicht berücksichtigt. Den musst du also oben drauf rechnen. Und es ist völlig egal, wann du bestellst, es geht um den Tag der Zulassung. Das heisst, wenn es zwischen Bestellung und Zulassung Preiserhöhungen gibt, dann kannst du dadurch über die Grenze rutschen. Aus der Erfahrung sorgt VW aber in der Regel dafür, dass das nicht passier (zB werden dann Pakete zwar teurer, aber auch etwas anders - dann kann meist der alte Preis verwendet werden). Aber Garantie hat man natürlich keine…

  • Den Umweltbonus kannst du im Konfigurator auch abwählen, dann siehst du den richtigen Listenpreis. Allerdings gilt der wie bereits gesagt wurde zum Zeitpunkt der Erstzulassung.


    Ganz grundsätzlich würde ich aber vielleicht noch etwas mit der Bestellung abwarten, da die 0,25% Regelung womöglich auch für Listenpreise bis 70.000€ (80.000€ stand auch mal zu Diskussion…) gelten wird. Das Gesetz (Wachstumschancengesetz) liegt derzeit im Bundesrat und könnte demnächst beschlossen werden.

  • Fällt der Umweltbonus von 1785 Euro bei Firmenleasing weg ? Bedeutet dass ich dieses noch zu meinem Preis addieren müsste ?

    Ja, das galt bei Firmenfahrzeugen nur bei Zulassung bis Ende August. Daraus folgt: ja, musst Du für deinen Firmenwagen addieren, d.h. Raten werden teurer. Den steuerlichen Aspekt (wird sowieso nicht berücksichtigt) hat Laubwolf bereits ausgeführt.


    Die Grenze soll aber auf 70k oder 80k steigen.

    Die 80k sind ziemlich sicher vom Tisch. Ob der Bundesrat am 24.11 dem riesigen Paket und damit den 70k zustimmt oder ob das noch ein paar Runden dreht?

    Alle meine Akkutemperaturangaben beziehen sich auf die minimale Akkutemperatur, soweit nicht explizit anders angeben.

  • Die 80.000 sind glaube ich vom Tisch. Bei den 70.000 kann man sich auch nicht sicher sein, allerdings kann man diese Steigerung um 10.000 der Öffentlichkeit vielleicht noch besser verkaufen, zumal es nach „Kompromiss“ aussieht

  • Zumindest der Bundestag hat das Wachstumsschancengesetz (wenn ich es richtig lese mit Erhöhung auf 70.000€) Freitag schonmal beschlossen. Der Bundesrat hatte ja einige Änderungen gefordert. Ich hoffe aber, dass sie es trotzdem durchwinkeln, sonst wird's auch bei mir knapp mit den 60k BLP. :D


    Zitat von Bundestag.de: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 17. November 2023, das sogenannte Wachstumschancengesetz ... verabschiedet..."


    Edit: hatte 80k geschrieben. Korrigiert auf 70k. Sorry.

  • Ich hoffe mal, dass der Bundesrat aus anderen Gründen zustimmt (Korrektur der steuerlichen Folgewirkungen des MoPeG).


    Wahrscheinlich aber erst in der letzten Sitzung des Jahres.

    ID.4 Pro Performance 1St Max 04/21-, smartWB mit openWb Software

  • Ganz grundsätzlich würde ich aber vielleicht noch etwas mit der Bestellung abwarten, da die 0,25% Regelung womöglich auch für Listenpreise bis 70.000€ (80.000€ stand auch mal zu Diskussion…) gelten wird. Das Gesetz (Wachstumschancengesetz) liegt derzeit im Bundesrat und könnte demnächst beschlossen werden.

    Der Gesetzentwurf sieht, wenn ich es richtig verstanden habe, vor, dass die 70k€ Grenze für Anschaffungen in 2024 ohnehin noch nicht gelten soll.

    ID.3 Pro Performance (150kW / 58kWh), Mondstein, 18" East Derry, Style +; Assistenz +; Design +; Infotainment +; Komfort +.


    Bestellt 07/2021, EZ 09/2022

  • Nein, jedenfalls nicht, sofern diese Fahrzeuge bereits auf den Steuerpflichtigen zugelassen sind. Anschaffung NACH dem 31.12.2024, und VOR dem 01.01.2031.

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    Bestellt 07/2021, EZ 09/2022

  • Nein, jedenfalls nicht, sofern diese Fahrzeuge bereits auf den Steuerpflichtigen zugelassen sind. Anschaffung NACH dem 31.12.2024, und VOR dem 01.01.2031.

    Nein das stimmt so nicht. Bezieht sich auf die Verbrenner/Hybride.


    Der zu ändernde Absatz lautet wie folgt:

    bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60 000 Euro beträgt


    Hier würde nur „60.000“ durch „70.000“ geändert.

  • Der zu ändernde Absatz lautet wie folgt:

    bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60 000 Euro beträgt


    Hier würde nur „60.000“ durch „70.000“ geändert.

    Und das gilt dann rückwirkend? D.h. auf ein Fahrzeug, das in 2023 bestellt und bspw. zum 15.08.2023 ausgeliefert, angemeldet und damit angeschafft wurde? Steht ja "nach dem 31. Dezember 2018" drin.


    Oder erst ab Verkündung dieser Gesetzestextänderung? Also wohl Januar 2024?

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