Auch wenn es off-topic ist, vielleicht ein paar Hinweise:
Da wo ich gelesen habe, war sie relativ eindeutig so formuliert, dass ein Auto ab Werk eine Betriebsgenehmigung hat und die liegt für die ausgelieferte Konfiguration des Fahrzeugs vor und für eine andere eben nicht.
Nein, ist nicht komplett richtig, denn die Möglichkeiten, zusätzliche Ausstattungen nachzurüsten gibt es auch seitens VW (AHK oder Standheizungen z.B, früher wurden sogar schon ESP nachgerüstet).
Damit kannst du selbst beim Händler Herstelleroptionen "offiziel" nachrüsten, ohne, dass du die Betriebsgenehmigung verlierst.
Der entscheidende Unterschiedlich zur Aftermarket-Umrüstung ist, dass man in einem solchen Fall eine von Hersteller freigegebene und homologierte Funktion / Option nachrüstet, was diese gleich der Erstausrüstung stellt.
Und hier wird es jetzt interessant und man muss genau ins Detail gucken:
Bei der vollständigen (!!) Nachrüstung aller Bauteile und Softwaren (das kann umflashen oder codieren bedeuten) des TA entspricht er halt exakt dem TA der Erstausrüstung und ist damit Homologiert.
Damit ist er, wenn vollständig umgerüstet ist "legal", denn er hat eine Freigabe seitens des Herstellers.
Das Problem bei den meisten Um/Nachrüstungen ist ehr, dass bei der Umrüstung nicht vollständig inkl. Sensoren und Aktoren, sowie Software (auch der notwendige Softwareverbund ist wichtig!) umgebaut wird.
Und dann (!) ist das System nicht freigegeben, denn der OEM hat diesen Teilverbund nicht getestet und Homologiert
Entspricht alles der Serienvorgabe, ist die Umrüstung vergleichbar der Erstausrüstung !
Aber wenn du einen schweren Unfall baust oder Garantie bzw. Gewährleistung in Anspruch nehmen möchtest, könnte ich mir vorstellen, dass es schon schwierig wird. VW wird sicherlich komisch gucken, wenn Sie ein Auto mit einem Lenkrad verkauft haben und dann in Gewährleistung genommen werden, für ein Auto mit einem anderen Lenkrad.
Hier muss unterschieden werden:
1) baust du einen Unfall mit einem vollständig nachgerüstetem und vom Hersteller homologierten System, ist das ein "normaler Unfall" mit einem zugelassenen Fahrzeug.
2) Der Hersteller gibt Garantie und Gewährleistung nur auf Bauteile, die er eigenständig (oder in Vertretung durch sie Werkstätten) eingebaut und im Rahmen des EOL-Tests abgenommen hat.
Auf alle nachträglichen Veränderungen, die er nicht eigenständig durchgeführt hat, wird er entsprechend keine Garantie oder Gewährleistung geben, da er die Funktion nicht über einen Abnahme-Tests bestätigt hat / bestätigen konnte.
Also er haftet nicht für deine Einbau-Fehler..