Genau so kenne ich das auch - Empfehlungen ja - aber KEINE gesetzlichen Vorschriften.
Diese Aussage ist korrekt. Der Schnellfahrer verzichtet zu Gunsten der Geschwindigkeit auf die Vermeidbarkeit von Unfällen und trägt daher eine Mitschuld auch bei einem offensichtlichen Fehlverhaltens des anderen Fahrers.
Es gibt mehrere Urteile - gängiges Beispiel 40 % Mithaftung bei Tempo 200 km/h wenn bis auf die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit und damit des höher akzeptierten Unfallrisikos keinerlei Fehlverhalten vorwerfbar ist.
Poste mal das Urteil.