Fehler in den Karten

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal ne Frage: Wo kann man Fehler in den Karten des NAVI melden? Auf meiner Alltagsstrecke ist seit mind. 7 Jahren in allen Fahrzeugen des VW-Konzerns, die ich bisher gefahren habe derselbe Fehler in den Karten.

    Kurz vor einer Kraftfahrtstraße ist eine Ampelkreuzung und kurz vor der Ampel Tempo 70. Aus allen Richtungen. Kommt man von der einen Richtung, wird die Tempobegrenzung auf 70 NICHT aufgehoben (durch das Schild Kraftfahrstraße), kommt man von der anderen Seite beschleunigt das Fahrzeug korrekt auf Tempo 100.


    Ich habe es VW gemeldet - die meinen ich müsse es dem Händler melden.

    Der Händler meint - Kartenfehler, Karten kommen von Externen, da könne VW nix machen.


    Äh, das kann doch nicht sein - irgendwo muss man das doch melden können.

    Grüße

    klauswerner

  • Die Thematik ist ein "Dauerbrenner" und in den Threads

    schon ausführlich behandelt worden.


    Zur Änderung von Kartenmaterial gibts die Wiki-Artikel Kartenmaterial und Kartenmaterial Korrigieren

  • Danke! Auf here ist in den Karten alles ok. Auch vor Reichenschwand, von Hersbruck kommen, noch vor dem Ortsschild geht der Wagen auf Tempo 30, am Ortsschild dann auf Tempo 50. Da war mal fast zwei Jahre eine Baustelle.

    Aber in den Karten auf HERE wird alles korrekt angezeigt.

    Muss ich wohl auf ein Update warten?

    Grüße

    klauswerner

    Einmal editiert, zuletzt von klauswerner ()

  • klauswerner Das kann auch an der Verkehrszeichenerkennung liegen. Ich habe auch eine Straße, da wird vor dem Bahnübergang auf 50 reduziert. Die Erkennung kann aber Begrenzungen für Sondersituationen (70 für Ampel, 50 für Bahnübergang) nicht immer richtig erkennen.


    Ich schätze, dass das auch bei dir der Fall ist. Die 70 ist bestimmt über/unter einem Ampel-Schild, richtig?


    Ich meine auch, dass das Kraftfahrtstraße-Schild keine Geschwindigkeitsbegrenzung auflöst - kann aber sein, dass ich mich irre. Ich tippe eher, dass die 70 nur für den Kreuzungsbereich gelten.


    Falls dem so ist gibt es keine Lösung Stand heute. Nicht alle dieser Fälle kann die Verkehrszeichenerkennung verstehen. Oder anders: Das ist außerhalb der Systemgrenzen.

    Freundliche Grüße Simon

  • Die tempobeschränkung auf 70 ist ca. 200m vor der Kreuzung mit der Ampel - im einen Fall geht es dann nach der Ampel (50m) gerade auf das Kraftfahrstraße-Schild zu, im anderen Fall von rechts kommend ist es nahezu das selbe - Tempo 70 ca. 200m vor der Ampel, dann nach rechts auf die Ktaftfahrstraße einbiegen.

    Geradeaus funktioniert es nicht, von rechts kommen und rechts auf die Kraftfahrstraße einbiegend funktioniert es.


    Siehe hier:
    Rot, Fahrzeug bleibt auf Tempo 70, bis man komplett um Hersbruck rum ist - mehrere km auf der Bundesstraße.

    Grün - Fahrzeug macht alles richtig, wechselt ab Kraftfahrstraße Schild auf Tempo 100.


    pasted-from-clipboard.png

    Grüße

    klauswerner

  • Das ist in der Tat sehr merkwürdig und eigentlich nicht zu erklären. Eventuell fährt man auf einer anderen Spur und die Beschliderung ist unterschiedlich einsehbar? Ansonsten fällt mir kein Grund ein.


    EDIT: Ah oder doch. Beim rechts abbiegen wechselt der Straßentyp auf eine Kraftfahrstraße. Fährst du gerade aus, befindest du dich bereits auf einer Kraftfahrstraße. Damit dürfte das Symbol für geradeaus Fahrer keine Gültigkeit haben.

  • Wie gesagt, seit 7 Jahren in allen Fahrzeugen der VW Gruppe.
    Skoda Superb, Golf, T-Roc, ID.5

    Grüße

    klauswerner

  • Rot, Fahrzeug bleibt auf Tempo 70, bis man komplett um Hersbruck rum ist - mehrere km auf der Bundesstraße.

    Grün - Fahrzeug macht alles richtig, wechselt ab Kraftfahrstraße Schild auf Tempo 100.


    Wie gesagt, seit 7 Jahren in allen Fahrzeugen der VW Gruppe.

    Skoda Superb, Golf, T-Roc, ID.5

    Ja und das wird auch wohl so bleiben.

    Wenn du von Norden nach Süden fährst (rote Linie bei dir), dann befindet sich dort folgendes Schild:

    pasted-from-clipboard.png


    Das bedeutet, dass 70 km/h gelten. Diese Schildkombination bedeutet, dass für den Gefahrenbereich (Ampel) eine Geschwindigkeitsbegrenzung (70 km/h) vorliegt. Erst nach dem Gefahrenbereich darf wieder auf 100 km/h beschleunigt werden. Das Kraftfahrtstraßen-Symbol hat damit übrigens nichts zu tun.


    Jetzt haben wir jedoch den Fall, dass der ID. keine Ampeln erkennen kann und auch keine Kreuzungen in dem Sinne. Daher bleibt der ID zur Sicherheit lieber bis zum nächsten relevanten Schild auf 70 km/h stehen. Die Alternative wäre, ggf. nach der ersten Ampel auf 100 zu beschleunigen, obwohl vielleicht 200m weiter noch eine Ampel kommt und das ebenfalls zum Gefahrenbereich zählt.


    Deine grün markierte Fahrt funktioniert ohne Probleme. Denn hier änderst du deine Straße. Nach dem Wechsel prüft der ID, welche Geschwindigkeit gilt. Hierfür nimmt er die Information (Innerorts/Außerorts) und Kartendaten (wo ja 100 km/h drin steht bzw. erst noch kurz 70 und dann 100).


    klauswerner Das ist schlicht und einfach außerhalb der Systemgrenzen. Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gefahrenbereiche mit automatischer Aufhebung werden nicht unterstützt.

    Freundliche Grüße Simon

  • "Das bedeutet, dass 70 km/h gelten. Diese Schildkombination bedeutet, dass für den Gefahrenbereich (Ampel) eine Geschwindigkeitsbegrenzung (70 km/h) vorliegt. Erst nach dem Gefahrenbereich darf wieder auf 100 km/h beschleunigt werden. Das Kraftfahrtstraßen-Symbol hat damit übrigens nichts zu tun. "


    Ja genau, dass ist das Schild - absolut korrekt!
    Das war mir neu, würde aber alles erklären.
    PS: Hebt Kraftfahrtstraße nicht auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf?


    Und danke für die perfekte Erklärung.



    Grüße

    klauswerner

  • PS: Hebt Kraftfahrtstraße nicht auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf?

    Soweit ich mich an meine Zeit in der Fahrschule erinnere, nein. Eine kurze Google-Suche bestätigt das.

    Verkehrszeichen 331.1 gibt soweit mir bekannt nur an, dass es sich um eine Kraftfahrtstraße handelt und die dortigen Regeln gelten (Fahrzeuge müssen mindestens 60 km/h fahren; Wenden oder Rückwärtsfahren ist strikt untersagt)

    Freundliche Grüße Simon

  • PS: Hebt Kraftfahrtstraße nicht auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf?

    Ja. Gab es vor ca. 2 Jahren ein Urteil zu, weil in Springe (Region Hannover) auf der B 217 alle, die schneller als 100 fuhren, geblitzt wurden. Das Gericht urteilte, dass durch das Kraftfahrstraßenschild ein neuer Straßenabschnitt beginnt und deswegen hier 130 km/h als Richtgeschwindigkeit gelten (4 Spurig als auch abgetrennte Richtungsfahrbahnen). Die 100-Schilder standen keine 100m vor den Kraftfahrstraßenschildern. Alle bis dahin nicht gezahlten Mandate mussten daraufhin als ungültig erklärt werden.

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    25.01.22: Bestellung

    02.02.22: Auftragsbestätigung

    21.10.22: Fertigungsablauf Emden

    15.12.22: Ausstattungsdetails verschwunden

    03.01.23: FIN ist da

    02.02.23: Auslieferung Autostadt


    Kommissionsnr: AJ8xxx

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    Modelljahr 2023

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