VW ID Vertragsaufhebung / Vertragskündigung / Schadenersatz / Lieferverzug & Co.

  • Wo soll man denn für 15€ je Kalendertag ein Ersatzfahrzeug beschaffen? Die Autovermietung möchte ich sehen…

    ID.4 GTX Assi+, Komf+, AHK, WP, SWV11(3.5) ab Werk, MJ2023, Zellmodul A, bestellt 29.04.2022, ausgeliefert 27.06.2023

    e-Golf Assi+, WP, CCS, bestellt 08.10.2019, ausgeliefert 22.02.2020

  • "Verzicht auf Ersatzmobilität" heisst nicht "ich besorge mir woanders einen Leihwagen"...


    Wer - warum auch immer - keine Ersatzmobilität benötigt hat 15 € am Tag mehr in der Tasche - nicht mehr und nicht weniger.


    Bei einem Haftpflichtschaden mit Leihwagenanspruch des Geschädigten läuft das meines Wissens genauso.

    Leihwagen oder Nutzungsausfall.

  • Wir bewegen uns mit unserem Transportschaden ja leider, denke ich, auf einen Rechtsstreit zu. VW bietet eine aus meiner Sicht unangemessene Entschädigung der Wertminderung an (800€ netto Nachlass dafür dass es jetzt ein Unfallfahrzeug statt Neufahrzeug ist, ich hatte einen Winterreifensatz Hamar - 1390€ netto im Konfigurator - gefordert. Bei einem Reparaturumfang von 4500€, der natürlich ersetzt wird.) Hierzu war leider mit dem Bezirksleiter keine Einigung möglich, weswegen ich dann im letzten Schreiben Neuproduktion verlangt habe statt einer entgegenkommenden Abnahme des Unfallfahrzeugs.

    Gleichzeitig befindet sich Vw aber auch im Verzug, den ich ausgeglichen haben möchte und bei Neuproduktion ist der Umweltbonus fraglich zum 31.08., den ich dann auch ersetzt haben möchte. Ich habe jetzt erstmal 30€ je Kalendertag oder adäquate Ersatzmobilität gefordert. Die 30€ entsprechen aber auch meiner Vertragsstrafe, da ich das bestehende Fahrzeug nicht fristgerecht verkaufen kann und weiter nutzen muss. Und selbst für die 30€ könnte ich kaum ein Fahrzeug anmieten…

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  • danach käme ich auf ca. 2750-3000€, was mir eigentlich auch realistisch erscheint. Vielen Dank für deinen super Tipp!!

    Ich war am Samstag noch mit dem Verkäufer quatschen (mit dem verstehe ich mich momentan noch gut), der sagte mir (und er war selbst erstaunt), er hätte die Etka-Preise zu meinen gewünschten Hamar-Felgen mit Reifen herausgesucht und kam dort auf über 3000€ (Konfiguratorpreis sind 1655€ brutto). Ich habe erwartet, dass die Winterreifen beim Händler etwas teurer sind, aber dass sie doppelt so viel kosten hätte ich nicht gedacht. Egal, ich habe sie ja nicht vom Händler sondern von Volkswagen als Ersatz für die Wertminderung gefordert. Das wären bei VW 1390€ netto im VK, also wahrscheinlich unter 1000€ im EK und das ist nun wirklich nicht weit weg von den 800€ des Gutachtens... Die ja scheinbar nach der genannten Formel auch weit ab der Realität oder zumindest parteiisch festgelegt wurden (Wes Brot ich ess, des Lied ich sing...)


    Naja, meine Forderung wird morgen etwas höher sein, bzw. habe ich ja eigentlich Neuproduktion verlangt. Ich wäre gegen vernünftige Wertentschädigung immer noch bereit, dass verunfallte Fahrzeug abzunehmen. Aber da sind meine Vorstellungen dann gerade etwas gestiegen... Ich denke auch, dass die Sache relativ eindeutig für mich aussieht. Lieferverzug ist ausschließlich durch den Schaden am Fahrzeug entstanden. Und der ist durch mangelhafte Ladungssicherung entstanden, das wäre grobe Fahrlässigkeit des Erfüllungsgehilfen also des Spediteurs. Also greifen auch keine vertraglichen Beschränkungen des Schadenersatzes, sondern was an Schaden entsteht ist auch zu ersetzen. (so jedenfalls meine laienhafte Sicht der Dinge...)


    Beim Anwalt war ich noch nicht, ich warte noch die nächste Woche ab, wie die Gespräche laufen mit dem Bezirksleiter. Hab erst mal vielen Dank für deine Tipps!

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  • ... von den 800€ des Gutachtens... ... parteiisch festgelegt wurden...


    das wäre grobe Fahrlässigkeit des Erfüllungsgehilfen also des Spediteurs...

    Vorsicht... Parteiisch und Gutachter wird oft in einem Satz genutzt - der Nachweis gelingt in 90 % der Fälle NICHT!

    Ein SV wird sich immer an die Richtlinien seiner Zunft halten - es gibt immer Spielraum - das ist aber legitim.


    Zum Thema Fahrlässigkeit bin ich bei Dir. Ob das "grob" war kann ich nicht entscheiden - dazu fehlt mir das Hintergrundwissen was wie passiert ist.

    (Details hier ganz gut erklärt: ➤ Grobe Fahrlässigkeit - Was bedeutet grob fahrlässig? (juraforum.de))


    Hast Du mal ein Foto vom Fahrzeug? 4.500 € ist jetzt keine Riesensumme? Bei Blech und Lack bis Du da ganz schnell dabei.


    800 € halte ich für wenig - 3.000 € halte ich für zu viel. Deine Forderung finde ich ich nicht übertrieben.

    Vielleicht hilft es die große Zahl mit Rechnungsgrundlage "aufzuschreiben" um sich dann in der richtigen Mitte zu treffen...


    Aber Vorsicht mit Festlegungen "kann nur grob fahrlässig sein" oder "SV ist parteiisch" - damit stehst Du schnell im Abseits und dann geht gar nichts mehr auf der freundlichen Ebene.

  • Nein, werde ich auch so nicht im Gespräch sagen. Mein eigener befreundeter Gutachter, der auch einen Blick drauf geworfen hat, meinte auch: ist halt immer Ermessenssache, er hätte die Wertminderung höher angesetzt. Dennoch denke ich, wenn man es am unteren Ende ansetzt, ist ja dennoch klar woher der Wind weht. Auf dem Bild sieht man nicht: ein Scheinwerfer ist noch zerkratzt und irgendwelche Styropordämpfer, aber wohl nicht der Querträger, auch kein Blech… aber auf jeden Fall offenbarungspflichtiger Schaden (Arbeitskosten wurden mit dem verringerten Garantiestundensatz angesetzt), daher Unfallfahrzeug und kein fabrikneues Fahrzeug.

    Nicht vorhandene Ladungssicherung ist meines Wissens nach immer grob fahrlässig.

    IMG_3F6BFB930911-1.jpgIMG_8165.jpg

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  • jetzt mal ganz im ernst, der Spediteur hat einen Fehler begangen, der zu einen Schaden in nicht unbeträchtlicher Höhe geführt hat, aber da von Fahrlässigkeit der sogar grober Fahrlässigkeit zu sprechen halte ich für übertrieben. Keiner kennt die genauen Gründe.

    Weiter ist aus meiner ganz persönlichen Sicht der ID dadurch kein Unfallwagen, da mit Orginalteilen wieder herstellbar ist. Ich würde aber sogar soweit gehen, hier von einem Mangel zu sprechen, wo lt. Gesetz der Verkäufer die Möglichkeit hat diesen zu beseitigen. Allerdings bin ich kein Jurist und kann mich nur auf mein Wissen im Rahmen der Betriebswirtschaft und der Sachmangelhaftung beziehen.
    Von mir aus könnt ihr mich für meine Meinung beschimpfen, deshalb ist es ja meine Meinung, aber ich würde den Mangel beseitigen lassen und gut ist.
    Schöne Pfingsten noch...

  • Unfallwagen wohl schon, sobald Teile getauscht werden quasi immer:


    Laut Bundesgerichtshof (BGH) muss ein Verkäufer jeden Unfall beim Verkauf angeben, der über einen Bagatellschaden hinausgeht (AZ VII ZR 330/06). Als Bagatellschäden definiert der BGH Schäden am Lack, die in der Regel auf Dauer unvermeidbar sind.


    Insofern hat i.d.R. auch einen Wertverlust beim Weiterverkauf.

  • jetzt mal ganz im ernst, der Spediteur hat einen Fehler begangen, der zu einen Schaden in nicht unbeträchtlicher Höhe geführt hat, aber da von Fahrlässigkeit der sogar grober Fahrlässigkeit zu sprechen halte ich für übertrieben. Keiner kennt die genauen Gründe.

    Weiter ist aus meiner ganz persönlichen Sicht der ID dadurch kein Unfallwagen, da mit Orginalteilen wieder herstellbar ist. Ich würde aber sogar soweit gehen, hier von einem Mangel zu sprechen, wo lt. Gesetz der Verkäufer die Möglichkeit hat diesen zu beseitigen. Allerdings bin ich kein Jurist und kann mich nur auf mein Wissen im Rahmen der Betriebswirtschaft und der Sachmangelhaftung beziehen.
    Von mir aus könnt ihr mich für meine Meinung beschimpfen, deshalb ist es ja meine Meinung, aber ich würde den Mangel beseitigen lassen und gut ist.
    Schöne Pfingsten noch...

    Dem ist leider nicht so: Fahrlässigkeit und Unfallwagen… Und der Sachmangel „Unfallwagen“ lässt sich durch die Reparaturen leider auch nicht mehr beheben, sondern bleibt ewig dem Fahrzeug anhaften. Was ich mies finde, ist, dass mich der Händler nicht darauf aufmerksam gemacht hat, sondern ich erst durch Nachfrage beim Gutachter von diesem Umstand erfahren habe.

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    Einmal editiert, zuletzt von HerrVonBoedefeld ()

  • Wenn jeder z. B. Parkrempler mit Beulen, wo evtl. z. B. die Stoßstange ausgetauscht werden muss, ein Unfallwagen sein soll, dann gute Nacht <X =O


    Der BGH sagt im Urteil:


    Der im Streitfall vorliegende Karosserieschaden an der linken Tür und dem linken hinteren Seitenteil des Fahrzeugs – ein mehr als 5 mm tiefer Blechschaden, dessen fachgerechte Beseitigung 1.774,67 € kostet – ist nicht als "Bagatellschaden" anzusehen.


    Die legen die Messlatte also wirklich sehr niedrig an.

  • Bei einem Reparaturumfang von 4500€, der natürlich ersetzt wird.)

    Zur Orientierung: in meinen damals vier Wochen alten ID 4 GTX ist mir ein anderes Auto in die Seite gefahren. Die hintere rechte Tür, diverse Plastikteile und eine Felge wurden ersetzt und natürlich viel lackiert.

    Die Reparatur kostete etwas mehr als 4500€ (auf jeden Fall unter 5k€). Da der Unfallgegner schuld war habe ich auch einen Ersatzwagen für knapp zwei Wochen erhalten.


    Wertminderung in meinem Fall: 800€


    Klar, ich habe nun einen Unfallwagen. Aber der Schaden war eben nicht riesig, die Wertminderung in meinen Augen angemessen.


    Was soll's - ich habe Spaß an dem Auto und repariert sehe ich als Laie keinen Unterschied.

    GTX 2022 in Kings Red, ohne AHK, ohne "Top-Sport Plus" ansonsten alle "Plus"-Pakete, Wärmepumpe, 20" Ystad

  • Wie es passiert ist, ist eigentlich egal - mir ging es um den Umfang des Schadens.

    Die Kratzer wirken auf mich wie ein Unfallereignis von der Seite an der Front lang - vielleicht hatte das Fahrzeug auch während dem Transport Kontakt zum LKW und fleissig hin und hergeschubbelt. Ich sehe keine nennswerte Antriebsenergie des Fahrzeugs und damit auch keinen "großen" Schaden oder Folgeereignisse.


    Der Schaden in Höhe von 4.500 € entzieht dem Fahrzeug das Merkmal "unfallfrei".

    Im Verkaufsfall ist das definitv eine Minderung - wie hoch darüber kann man sicher streiten.


    BGH-Verweise gibt es schon genug, ich packe da nicht noch einen dazu.


    Der Schaden selbst ist nicht wild - auf jeden Fall ärgerlich und die Summe kann ich durchaus nachvollziehen. (Stoßstange, Scheinwerfer, Pralldämpfer & Co.)

    Die fachgerechte Reparatur in der Werkstatt sorgt in der Regel dafür, dass es beim Verkauf keine großen Probleme geben wird. (Nachweis geben lassen!)


    Die vom User geforderte Summe von 1.400 € halte ich durchaus für angemessen - das Gutachten mit 800 € ist halt der Einstieg.

    Ich selbst würde es nicht an den 600 € scheitern lassen - die Reparatur freigeben und endlich das von mir bestellte Fahrzeug übernehmen.

    Wenn man sich dann noch bei den Zulassungskosten, Überführungskosten oder der ersten Inspektion einigt, dann passt die Summe auch für beide Seiten.

  • Unfallwagen wohl schon, sobald Teile getauscht werden quasi immer:


    Laut Bundesgerichtshof (BGH) muss ein Verkäufer jeden Unfall beim Verkauf angeben, der über einen Bagatellschaden hinausgeht (AZ VII ZR 330/06). Als Bagatellschäden definiert der BGH Schäden am Lack, die in der Regel auf Dauer unvermeidbar sind.


    Insofern hat i.d.R. auch einen Wertverlust beim Weiterverkauf.

    Es ist ja das eine, das man den Status „Unfallwagen“ mit angeben muss, beim Wertverlust kommt es aber m.E. auch noch auf die konkrete Schädigung an. Es ist ja ein Unterschied, ob ein total zerknautschtes Auto wieder geradegezogen werden musste, mit allen Folgen für strukturelle Stabilität und Sicherheit, oder ob mit voller Dokumentation und vorliegendem Gutachten der Hersteller kosmetische Mängel mit Originalteilen behebt (vor Auslieferung). Wenn im Werk jemand mit der Ameise vor den Stoßfänger geknallt wäre, hätte man von dem Schaden gar nichts mitbekommen, behaupte ich, ausser dass sich die Auslieferung verzögert hätte (Haha).


    Ich hätte kein Problem, sein Auto mit der Historie zu kaufen (wenn ich eines bräuchte).


    Mir wäre der allerdings der Stress und die Unmengen an Freizeit, die der OP hier investiert, das Geld jedenfalls nicht wert. Ich würde die 800€ nehmen und happy Auto fahren.

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