THG-Quote – die besten Anbieter

  • Aktueller Preis der THG-Quote und Infos zur Marktentwicklung


    In der aktuellen 44.KW sollte der Preis demnach noch bei 425 €/t liegen.


    Bei einem PKW werden 0,85 t gerechnet das ergibt dann 360 €/PKW

    Typ: ID.3 Pro Performance "tech" 209*10Exp6 kg*m²/s² mit Fahrradträger, 18 Zoll Stahlfelgen (Sommer und Winter), Wärmepumpe, abgeholt 23.12.20

    Farbe: Makena-Türkis Metallic
    Softwarestand: 0783; 30.03.21: 0792; 22.09.21: ID 2.3 26.08.2022: 0912 07.07.2023: 3.2

    VW Äpp auf div. Androids


    ID. Charger Connect (seit 30.12.20 läuft leise und ohne Probleme über LTE im Netz, seit 19.12.21 auf ID Charger Pro gepimpt)

    2 Mal editiert, zuletzt von Bercher ()

  • Instadrive dürfte wohl ein ziemlicher Reinfall werden. Dort wurde der Quotenerlös nun auf 370€ runterkorrigiert (https://thg.insta-drive.com/thg-preise-im-laufe-der-zeit/ - die Korrektur um 50€ kommt mir schon sehr extrem vor. Man kann wahrscheinlich davon ausgehen das sie nun mal langsam auszahlen. Und das obwohl dir GeldfüreAuto, Elektrovorteil (Zweijahresverträge) oder eAutoCash (Einjahresvertrag Bestpreisgarantie) 400€ garantieren.

    Die Frage ist halt: Wie lange gibt es diese Anbieter noch, wenn die 400€ garantieren, aber beim Verkauf selbst nur 370€ oder weniger bekommen?


    Wieso sollten die Quoten sinken?

    https://efahrer.chip.de/news/neue-kostenfalle-fuers-e-auto-wichtige-thg-foerderung-sinkt-ploetzlich_109979

    Cupra Born 150kW - Aurora Blue Metallic - Privacy Glass - Heat Pump - Tech M Pack - Dinamica Pack, Granite Grey - Skyline Roof - Cargo Pack - AR Head-Up Display - 20" BLIZZARD Black/Copper - Protect Pack - Pilot M Pack - 03/2022 √ check

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhard.Mayer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Gerhard.Mayer mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Habe diese Mail auch bekommen.

    Freute mich auch über die 370 Euro.


    Dann kam eben diese Mail von Instadrive:


    Die E-Mail mit dem Betreff „Wichtige Information zu deiner THG-Auszahlung“ war nicht für dich bestimmt. Aufgrund eines Systemfehlers ist diese E-Mail leider auch an dich rausgegangen.

    Deine THG-Prämiee ist nicht davon betroffen. Dennoch gilt: Der Marktpreis ist schwankend. Wir sind nach wie vor die einzigen, die dir 100% der Erlöse auszahlen – und das ohne versteckte Provisionen oder Weiterempfehlungen deinerseits.

    Unser Team verhandelt täglich mit potenziellen Abnehmern, um die höchstmögliche Quote für dich zu erzielen. Die Umstände der Energiekrise mit deren komplexen Zusammenhängen sind eine weitere Herausforderung in den Verhandlungen, die wir gerne für dich meistern.

    Wir bedauern sehr, dass die E-Mail evtl. für Verwirrung gesorgt hat. Es wurden Maßnahmen gesetzt, damit dieses in Zukunft nicht mehr passiert.

    Viele Grüße und herzlichen Dank für dein Verständnis!

    Peter

    ID 4 GTX


    Bestellung vom 02.11.2021

    Stonewashed Blue Metallic/Schwarz


    Design-Paket "Plus" Komfortpaket "Plus" Sportpaket "Plus" Infotainment-Paket "Plus" Assistenzpaket "Plus"


    Wärmepumpe zur Reichweitenoptimierung

    Anhängevorrichtung anklappbar, mit elektrischer Entriegelung

    4 Stahl-Winterräder 8 J x 19(zusätzlich), AirStop


    Am 12.07.2022 in der Autostadt abgeholt..... :thumbup:


  • Garantierte Leistung erhältst du überall nur bei Sofortauszahlung, I.dR. 275 bis 325€

    Insta hat nie 400 Garantiert. Immer nur bis zu… und aktuellem Marktpreis. Ihr habt nie was unterschrieben sondern nur zwei Klicks gemacht. Was erwartet ihr denn? Das ist bei allen anderen genauso. Kurse Schwanken und auch Insta wird nichts zu verschenken haben auch wenn sie es so schreiben.


    Habe Mitte September beantragt, habe dieselben Mails erhalten und warte nun was tatsächlich rumkommt.


    Jeder € geschenkt ist doch was wert. Oder?

  • Bei Geld fürs EAuto am 09.08.2022 die 400€ beantragt und heute ist dies bestätigt worden. Auszahlung soll die nächsten 2 Wochen erfolgen.

  • Geld für eAuto ändert die AGB. Gute Firmen markieren bei so einer Nachricht genau, was exakt in den AGB geändert wird und wozu die Kunden zustimmen sollen. Geld für eAuto macht das bewusst nicht. Wird wohl Gründe haben.


    Hat jemand schon Gemeinheiten entdeckt in deren neuen AGB?

  • Was mir auffällt:


    Stand August 2022

    12.2. Die Höhe der Vergütung für THG-Quote aus Elektrofahrzeugen richtet sich nach der Fahrzeugklasse des angemeldeten Elektrofahrzeugs (laut Fahrzeugschein) und wird pro Kalenderjahr und angemeldetem Elektrofahrzeug bezahlt. Die Vergütung für Ladestrom wird pro angemeldeter kWh bezahlt. Die Höhe der Vergütung wird dem Nutzer bei Anmeldung des Elektrofahrzeugs (Ziff. 6. i.V.m. Ziff. 7.) für den Abtretungszeitraum bzw. bei Anmeldung des Ladestroms (Ziff. 6. i.V.m. Ziff. 8.) für den Ladezeitraum oder bei Verlängerung der Anmeldung von Elektrofahrzeugen (Ziff. 10.) für den verlängerten Abtretungszeitraum angezeigt.


    Stand November 2022

    12.2. Die Höhe der Vergütung für die THG-Quote aus Elektrofahrzeugen richtet sich nach der Fahrzeugklasse des angemeldeten Elektrofahrzeugs (laut Fahrzeugschein) und wird pro Kalenderjahr und angemeldetem Elektrofahrzeug bezahlt. Bezugspunkt der Vergütung ist der für die jeweilige Fahrzeugklasse einschlägige Schätzwert der anrechenbaren energetischen Menge elektrischen Stroms für ein reines Batterieelektrofahrzeug gemäß § 7 Abs. 3 38. BImSchV (nachfolgend „Schätzwert“), der für das jeweilige Kalenderjahr vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Wird während des Abtretungszeitraums ein neuer Schätzwert für die Fahrzeugklasse des Nutzers veröffentlicht, so ist dieser neue Schätzwert Grundlage für die Berechnung der Vergütung für das Kalenderjahr, für das der neue Schätzwert gilt. Die Vergütung für Ladestrom wird pro angemeldeter kWh bezahlt. Die Höhe der Vergütung wird dem Nutzer bei Anmeldung des Elektrofahrzeugs (Ziff. 6. i.V.m. Ziff. 7.) für den Abtretungszeitraum bzw. bei Anmeldung des Ladestroms (Ziff. 6. i.V.m. Ziff. 8.) für den Ladezeitraum oder bei Verlängerung der Anmeldung von Elektrofahrzeugen (Ziff. 10.) für den verlängerten Abtretungszeitraum angezeigt. Ändert sich der Schätzwert für das zweite Kalenderjahr des laufenden zweijährigen Abtretungszeitraums (Ziff. 7.1.b)), so ändert sich die Vergütung für das zweite Kalenderjahr allein im Verhältnis des alten zum neuen Schätzwert. Sollte sich die Höhe der Vergütung für das zweite Kalenderjahr durch die neuen Schätzwerte verringern, wird dies dem Nutzer unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Veröffentlichung der neuen Schätzwerte im Bundesanzeiger mitgeteilt.

  • Hat jemand schon Gemeinheiten entdeckt in deren neuen AGB?

    Warum eigentlich so eine negative Betrachtungsweise?
    Jedes Unternehmen muss sich rechtlich absichern. Wenn sich die Geschäftsfelder oder die Begebenheiten ändern, dann müssen die Regularien für die Zusammenarbeit nun mal angepasst werden. Ich bin mir sicher, keiner hier möchte mit einem Anbieter zusammenarbeiten, der aufgrund von fehlender Absicherung irgendwann rechtlich in die Enge gedrängt wird und dadurch in finanzielle Schieflage gerät.

    Viele andere Unternehmen machen solche Änderungen einfach stillschweigend und für neue Abschlüsse stimmt man dann einfach den neuen AGBs zu.

    Gruß Arnold

  • Warum eigentlich so eine negative Betrachtungsweise?

    Weil AGB per se immer Gemeinheiten gegenüber den Verbrauchern sind?

    Und weil gute Unternehmen es bei Änderungen schaffen, diese transparent hervorzuheben? So dass der Vertragspartner abwägen kann, ob er die Veränderungen akzeptiert oder ablehnt. Dieses hier hat entschieden, dies nicht offen zu tun und die Verbraucher im Dunkeln zu lassen über die neuen Gemeinheiten. Denn wären es keine Gemeinheiten, dann würde man sie nicht verstecken.


    Kann man machen, muss man aber nicht gut finden. Das hat dann doch nichts mit negativ zu tun. ;)


    Dass du das bei deinem Partner naturgemäß verteidigst, ist auch ok und bleibt dir unbenommen. Vielleicht stößt du dort aber auch noch ein paar Gedankengänge an und er schiebt die Änderungen noch nach.


    Zitat

    Viele andere Unternehmen machen solche Änderungen einfach stillschweigend

    Gibt es sicher. Ist dann aber zum Glück unwirksam.

  • Die ZusammenStromen GmbH hat mir gestern kurz vor Mitternacht eine Email gesendet und auf die neuen AGB ab 01.01.2023 hingewiesen.

    Man kann diesen 6 Wochen widersprechen, dann endet der Vertrag jedoch zum 01.01.2023.


    Es wurde auch kurz und knapp unter anderem auch auf o.g. Änderung hingewiesen, insofern ist das in Ordnung.

    Besser wäre es aber wenn dem Kunden klar gemacht wird, was das im Ergebnis bedeutet.


    Nachtrag:

    Obwohl man ja durch den Vertrag mit Geld für EAuto eine Quoten-Vermarktung für 2 Quotenjahre abschließt, zu garantierten 400 Euro (Modell Garantie), versucht man dort nun Kunden für das Folgejahr loszuwerden oder die neuen Bedingungen zu akzepieren.

    Das hat den Grund, dass das Bundesumweltamt die Bemessungsgrundlage ab 2023 geändert hat und damit je Quote ca. 15% weniger Erlöse zu erzielen sind.


    Und wegen 50 Euro weniger wird vermutlich kein Kunde einen Rechtsstreit eröffnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Micha L () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Micha L mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Gibt es sicher. Ist dann aber zum Glück unwirksam.

    Du hast meine Formulierung nicht richtig gelesen:

    ...und für neue Abschlüsse stimmt man dann einfach den neuen AGBs zu.

    Ich bin kein Jurist aber in meinen Augen gibt es nichts ist nichts verwerfliches daran zu erkennen, wenn man bei neuen Abschlüssen auch andere Bedingungen zugrunde legt.


    Dass du das bei deinem Partner naturgemäß verteidigst, ist auch ok...

    Das kannst du von mir aus so sehen, ich hatte aber andere Gründe für meinen Beitrag: Ich mag es einfach nicht, wenn man pauschal versucht, irgendwelche Gemeinheiten zu unterstellen. Zumal in der E-Mail sogar auf die Änderungen hingewiesen wird.

    Gruß Arnold

  • Das kannst du von mir aus so sehen, ich hatte aber andere Gründe für meinen Beitrag: Ich mag es einfach nicht, wenn man pauschal versucht, irgendwelche Gemeinheiten zu unterstellen. Zumal in der E-Mail sogar auf die Änderungen hingewiesen wird.

    Nunja, Dandys Punkt hatte ich schon so verstanden: Während es immer üblicher wird, dem Kunden Änderungen in den AGBs entweder zusammen zu fassen oder eine Fassung zur Verfügung zu stellen, in denen die konkreten Änderungen markiert sind, hat man das hier wohl nicht getan.


    Das geht mir als Kunde auch immer auf den Senkel, insbesondere wenn die Vereinbarungen kompliziert sind (Banken und Versicherungen).

  • Es geht mir hier ausschließlich um die pauschale Unterstellung, einer AGB Änderung mit dem Ziel, den Verbraucher irgendwie abzuzocken. In zwei Beiträgen hat Dandy von "Gemeinheiten" geschrieben, die evtl. verschleiert werden sollen, ohne einen nennenswerten Grund dafür zu haben.

    Ich halte diese Herangehensweise für unfair und habe dann versucht klarzustellen, dass es auch andere Gründe für AGB-Änderungen gibt. Nicht mehr und nicht weniger :)


    Die Darstellungen der Änderungen hätte man anders machen können, daher möchte ich das gar nicht verteidigen. Man sollte aber fairerweise auch dabei anerkennen, dass nicht jedes Unternehmen ein DAX-Konzern mit eigener Rechtsabteilung ist.

    Gruß Arnold

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