Installation einer privaten Wallbox als Mieter - neues Urteil AG München

  • Ladestation für E-Auto (Wallbox)

    Dürfen Mieter den Anbieter bzw. die Installation ohne Zustimmung des Vermieters selbst wählen bzw. durchführen lassen?


    Mieter können nicht selbstständig frei entscheiden, von welchem Anbieter sie eine Ladestation (Wallbox) für ihr Elektroauto (BEV und PHEV) einbauen lassen. Auch wenn sie dies auf eigene Kosten tun möchten, haben sie keinen Anspruch auf eine Erlaubnis, wenn dadurch die Gefahr einer Stromnetz-Überlastung besteht.

    Das berichtet das Rechtsportal anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 416 C 6002/21). Die Interessen der anderen Mieter und des Vermieters sind zu berücksichtigen.


    Die Kläger mieteten eine Wohnung samt Tiefgaragenstellplatz. Die Stellplätze werden über Hausanschlüsse mit Strom versorgt. Für ihr künftiges Hybridfahrzeug (PHEV) beantragten sie bei ihrer Vermieterin, eine Fachfirma mit der Errichtung einer Ladestation beauftragen zu können. Dies sollte 1600 bis 1700 Euro kosten. Es sollte keine Nutzungspauschale erhoben und die Ladestation direkt an den zur Wohnung gehörenden Stromzähler angeschlossen werden.

    Die Vermieterin wollte die Genehmigung jedoch nicht erteilen. Über jeden der zwei Hausanschlüsse könnten nur fünf bis zehn Ladestationen angeschlossen werden. Insgesamt hätten aber bereits 27 Mietparteien ihr Interesse an einer Ladestation angemeldet.

    Die Beklagte verwies die Kläger deswegen an einen städtischen Versorger (SWM). Für einmalig 1499 Euro und eine monatliche Nutzungspauschale von 45 Euro sowie eine gestaffelte monatliche Strompauschale böte dieser Ladestationen an. Nur dieser Versorger könne genügend Ladestationen ohne Überlastung der Hausanschlüsse gewährleisten. Aus Gründen der Gleichbehandlung sei es nicht möglich, den Klägern die erbetene Erlaubnis zu erteilen.

    Die Klage der Mieter dagegen scheiterte vor dem Amtsgericht München. Das Ehepaar hat keinen Anspruch darauf, den Anbieter selbst auszusuchen. Zwar könne ein Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt. Diese müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen.

    Der Anspruch besteht aber nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter unzumutbar wäre. Auch dürfe der Vermieter eine Gleichbehandlung mehrerer Mietparteien anstreben. Es wäre nicht akzeptabel, den Klägern eine private Einzellösung zu erlauben, welche aber spätestens nach Ausschöpfen der geringen Kapazität der vorhandenen Stromanschlüsse, weiteren Interessenten die Installation von eigenen Lademöglichkeiten aufgrund der Stromproblematik versagen würde.

  • Das Angebot der SWM finde ich sehr unattraktiv weil zu teuer und für viele Parteien auch recht ungerecht.

    Eine Nutzunggspauschale und eine Strompauschale - voll der Blödsinn. Da müssen dann die Wenigfahrer die Vielfahrer quersubventionieren.

    So ein Quatsch.

    Bei uns wird gerade von einer Beratungsfirma ein Konzept für die Ladestationen in einer TG mit knapp 100 Stellplätzen erarbeitet. Ich hoffe, die schlagen nicht die SWM-Kacke vor. X(

    Da würd ich notfalls auch dagegen klagen, es gibt nämlich auch andere und praktikablere Angebote ohne so einen Pauschalen-Schwachsinn. :cursing:

    Immerhin bin ich Eigentümer und nicht nur Mieter, so dass ich da hoffentlich etwas mehr Einfluss habe.

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Ich denke, dass man das Urteil des AG München erstmal losgelöst von Preis-/Tarifmodellen zur Kenntnis nehmen muss.

    Insofern steht nicht eine Bewertung der SWM im Vordergrund, sondern die Realisierungsmöglichkeit der eigenen Wallbox! Die wird jetzt aber unter Umständen eingeschränkt.

  • Immerhin bin ich Eigentümer und nicht nur Mieter, so dass ich da hoffentlich etwas mehr Einfluss habe.

    Das macht es nicht "einfacher". Nur direkter. Prinzipiell, muss die WEG zustimmen, darf aber über das "wie" mitentscheiden. Wenn es da genug gibt, die das SWM Konzept gut finden wird wahrscheinlich das urteil nicht anders ausfallen.

    ID.3 Pro Perf in Kings-Red (mit HUD, el. Sitze, aber ohne Assi+ Pkt)


    13.08.2021 - Probefahrt mit dem ID.3 8o

    18.08.2021 - ID.3 Privat-Leasing bestellt - UVL - Feb 2022

    23.08.2021 - AB mit Kom-nr erhalten

    .... (ganz viel Verschiebung; was jetzt vergessen wird)... :saint:

    03.09.2022 - in WOB abgeholt



    Komm-Nr: AG74xx - SW7/3.1

  • Ich denke, dass man das Urteil des AG München erstmal losgelöst von Preis-/Tarifmodellen zur Kenntnis nehmen muss.

    Insofern steht nicht eine Bewertung der SWM im Vordergrund, sondern die Realisierungsmöglichkeit der eigenen Wallbox! Die wird jetzt aber unter Umständen eingeschränkt.

    Ja, sorry, etwas am Thema vorbei geschrieben.

    Zum Thema:

    Das Urteil ist insofern nichts neues, als es schon klar war, dass man keinen Anspruch auf eine individuelle Lösung hat, sondern in einer Viel-Parteien-Anlage ein Gesamtkonzept Vorrang hat, das u.a. die Interessen zukünftiger Anschlusswünsche und das Lastmanagement etc. berücksichtigt.

    Dieses AG-Urteil folgt diesen m.E. im Gesetz klar erkennbaren Vorgaben.

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Siehe auch aktuelles YT-Video von RobinTV, Beitrag nach den Tesla Superchargern.

  • Ich stimme Elektroniker zu, ich verstehe immer noch nicht, warum man sein Auto jeden Abend an die WB hängen möchte, ich glaube nur die wenigsten fahren an einem Tag mit 200 - 300 km, den Akku leer. Also wird es bei den meisten reichen wenn sie alle 2 bis 3 Tage laden. Wenn man kosten sparen möchte müssen die Boxen möglichst 24/365 verwendet werden. Dann ist das Angebot auch sehr günstig! Bei uns liegt der Arbeitspreis für Fahrstrom an einen extra Zähler mit Leistungsmanagement durch den EVU bei 22 cent. Es Bedarf im konkreten Fall wohl erstmal nur eine Box mit Erweiterungsmöglichkeit, immer mit Blick auf die Auslastung.

  • das Lastmanagment ist bei uns im Haus das Problem… €€€


    Das man natürlich die Anlage so Auslegen muss das am Schluss jeder einen Anschluss bekommen kann ist ja völlig klar.

    Aber das ich als erster die Vorarbeiten des Lastmanagments vorfinanzieren soll geht mir nicht ganz ein.

    Ich bekomme zwar Anteilig das Geld später, wenn die nächsten Angeschlossen werden zurück … aber wann halt …

    Auch sind zwei Parteien strikt gegen eine Wallbox in der TG, also is eh fraglich ob 10 oder nur 4 (Außenstellplatz) Anlagen gebraucht werden.


    Ich versuche jetzt erstmal ne blaue CCE Dose zu bekommen.

    Grüssle von den Fildern Markus

  • ...

    Aber das ich als erster die Vorarbeiten des Lastmanagments vorfinanzieren soll geht mir nicht ganz ein.

    Ich bekomme zwar Anteilig das Geld später, wenn die nächsten Angeschlossen werden zurück … aber wann halt …

    ...

    Genau so wird das bei uns auch laufen. Die wenigen Örli-Adopter werden "vorfinanzieren", die anderen müssen später ihren Anteil an diese Örlies entrichten.

    Das ist nun mal das Gerechteste wo gibt. Wie soll es sonst laufen?


    Außerdem bedenke, 162312, dass das schneller gehen wird als viele jetzt noch glauben. Laut einer aktuellen Umfrage wollen schon mehr als 50% der Leute als nächstes ein elektrifiziertes Auto (BEV oder PHEV) kaufen, und immerhin 30% wollen als nächstes Auto ein reines BEV.

    Die meisten Herstellen hecheln jetzt alle richtung BEV, keiner will der letzte sein (außer der Herr Zipse von BMW vielleicht :rolleyes: ).

    UND WICHTIG: wer sich nächstes Jahr eine Wallbox zulegt, bekommt wohl wiede eine Förderung (der Topf wird wohl mindestens noch einmal aufgefüllt).

    Aber ab 2023 oder 2024 gibts die Förderung wohl nicht mehr. Das hat erstens den Effekt, dass Du an Deine Wallbox billiger kommst, auch wenn Du die Grundanlage mit Lastmanagemetn vorfinanzierst, und zweitens wird die Förderung und die Aussicht auf deren Ende etliche Leute schon nächstes Jahr dazu treiben, sich schon auf Vorrat eine Wallbox montieren zu lassen, denn es wird jeden Monat immer mehr Leuten klar, dass auch für sie am BEV bald kein Weg mehr vorbei führt.

    Also: No worries! 8)

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • solang wir noch von ein paar 100€ reden ist das ja Ok aber wenn ich da noch eine 0 vor dem Komma ran hängen muss und das ganze zu den 1800€ das mich das ganze eh schon kostet ... sehe ich das nicht ein.

    Grüssle von den Fildern Markus

  • solang wir noch von ein paar 100€ reden ist das ja Ok aber wenn ich da noch eine 0 vor dem Komma ran hängen muss und das ganze zu den 1800€ das mich das ganze eh schon kostet ... sehe ich das nicht ein.

    Dann gibt es halt zunächst keine Anlage. Wie sollte es denn sonst laufen? Einzige Möglichkeit die mir einfiele wäre, dass Du eine einzelne Wallbox bekommst, aber eine Rückbauverpflichtung hast, wenn denn irgendwann ein System mit Lastmanagement erforderlich wird. Ob das besser ist für Dich?

    ID.3 1st MAX; MJ 2021; ausgeliefert Okt. 2020; SW-Stand 3.0 (8.1.2023)

  • Dann gibt es halt zunächst keine Anlage. Wie sollte es denn sonst laufen? Einzige Möglichkeit die mir einfiele wäre, dass Du eine einzelne Wallbox bekommst, aber eine Rückbauverpflichtung hast, wenn denn irgendwann ein System mit Lastmanagement erforderlich wird. Ob das besser ist für Dich?

    is schon klar ich bekomme eine einzelne Box, es muss halt so eine sein die man dann noch in ein Lastmanagement einbinden kann ohne jetzt vorab groß sich auf ein System festlegen zu müssen und da schon in Vorleistung zu gehen.

    Mei Elektriker hat mir zu Anfang zu ABL geraten Preis/Integrierter FI/Lastmanagement nachträglich erweiterbar aber nur 6 Boxen ...


    Mal sehen was er jetzt bringt ...

    Grüssle von den Fildern Markus

  • Deshalb sollte man immer ein Angebot vom regionalen EVU einholen, da die dann meist in Vorlage gehen, den Hausanschluß prüfen, ggfs. aufrüsten, das Lastmanagement installieren, damit die übrigen Mitbewohner auch versorgt werden und meist gibt es auch noch kommunale oder länderspezifische Förderprogramme.

    Insofern kann ich nur vor einer „Geiz ist geil“-Mentalität warnen, da jeder seinen Beitrag leisten und auch davon leben können muss, sprich es muss sich für alle Beteiligten rechnen!

    Unser EVU hat bei mir die „Pilot-Wallbox“ und die gesamte Infrastruktur installiert. Geschätzte Kosten über 20.000 €. Dafür habe ich einen Festpreis bekommen, in Höhe von rund 1.500 € und davon ging dann noch die kommunale Förderung ab. Jetzt hofft das EVU natürlich auf weitere Kunden/Wallboxen, damit sich das Ganze auch irgendwann rechnet. Dafür zahle ich auch gerne meine Pauschale und weiß, dass ich eine full service-Betreuung habe (24/7/365) und die Anschlüsse auf Kosten des EVU ggfs. aufgerüstet werden müssen. Wir haben in der TG rund 150 Stellplätze und obwohl das Interesse groß ist bzw. war, wurde bisher keine zweite Wallbox installiert. Die Installation ist mittlerweile seit einem Jahr in Betrieb.

    Man sieht also, dass zwischen „Interesse“ für ein eAuto und der Anschaffung ein weiter Weg liegen. Vielleicht wendet sich das Blatt mit den aktuellen Spritpreisen …

  • für unseren Versorger sind wir viel zu klein mit 6 und 4 Plätzen

    Habt ihr schon angefragt? 🤔

    Meist rechnet sich der Aufwand für ein EVU bereits ab 3 bis 4 Anschlüssen/Wallboxen.

    Zudem muss man sich dann nicht um

    die Handwerker/Installation,

    die Anmeldung/Genehmigung der Wallboxen, sowie

    die Abnahme und Wartung,

    kümmern.

    „Meine“ Installation wird einmal im Jahr geprüft und gewartet und wenn etwas nicht läuft, genügt ein Anruf bei der Hotline.

    Bin halt auch ein serviceliebendes Faultier … 😎

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