Damit das Fahrzeug in keinem Fall fahrbereit verlassen wird, wird bei Tür öffnen Autoholt deaktiviert und das Fahrzeug kriecht an. Somit bemerkt der Fahrer sofort, dass er ein aktiviertes und fahrbereites Fahrzeug verlassen will.
Macht er es dann trotzdem, handelt er im Missbrauch, denn er merkt ja, dass das Fahrzeug nicht mehr selbstständig steht.
Umgekehrt besteht die Gefahr, dass ein aktiviertes Fahrzeug ohne Fahrzeugführer abgestellt werden und die Gefahr eines eingeständiges Ankriechen ohne Fahreranwesenheit besteht
Die besteht doch bei dem normalen Verhalten ohnehin nicht. Auto ist in D, Tür geht auf, Fahrer steigt aus, Auto geht in P. Perfekt gelöst, so kann nichts passieren. Die Situation das etwas ungewollt passieren kann haben wir doch nur, weil eine nicht richtig geschlossene (ich sage extra nicht geöffnete) Tür für eine unsinnige Deaktivierung von AutoHold sorgt. In welcher Situation soll das denn ein korrektes Verhalten sein, bzw. welcher Beweggrund mag VW dazu geführt haben? Mir fällt keiner ein.
IMHO ist auch für den Benutzer ein Unterschied zwischen „Autohold kann nicht aktiviert werden“ und „Autohold wird selbstständig deaktiviert“. Wobei ich gerade tatsächlich keine Lust habe zum Auto zu gehen und mir den Passus in der Anleitung nochmal durchzulesen.
So wie ich es momentan sehe macht VW da nur eine eigentlich unnötige Möglichkeit der Fehlbedienung auf. Natürlich ist das ein Fehler des Fahrers, aber der wäre durch das Auto an der Stelle so einfach abfangbar ….
Edit: „abgefangen“ wird durch das aktuelle Verhalten ja nur eine bewusste Manipulation durch gesteckten Gurtdummy und/oder Gewichte auf dem Fahrersitz (k.a. ob es beides braucht um die Sensorik zu manipulieren).