Der VDE billigt gem. Pressemitteilung VDE, 800 Watt für Schukostecker.
Ich würde hier grob zwischen Gesetzen, Normen und Absichtserklärungen unterscheiden (mit der Verbindlichkeit in dieser Reihenfolge).
Die Absichtserklärung hat es noch in keine Norm geschafft und die Normänderungen werden beim VDE heftig diskutiert.
Wobei man als Normalbürger nicht mal eine Leuchte aufhängen sollte (laut VDE).
Ich wollte mit meinem Post nur ausdrücken, dass ich verwirrt bin.
Ich hätte nicht erwartet, dass im MaStR ein 800W Balkonkraftwerk mit einer DC Leistung von 2000W eintragen kann.
Aber ok, die VDE-Norm sagt ja nur, dass bei "Steckerfertigen Erzeugungsanlagen" unter 600W eine vereinfachte Anmeldung möglich ist.
Wenn jetzt der Netzbetreiber sagt: Mach ich auch bis 800W. Scheinbar darf er das.
Ein bisschen Klarheit würde mir aber schon gefallen.