Beiträge von Jochen_145

    Richtig, sie sagt nicht viel, aber genau die Essiens, die @ID.3_Fahrer_8.0 passend gepostet hat :thumbup:


    Ich muss als Kunde nicht entscheiden können, wie lange meine LV-Batterie nach einem Systemausfall die Bremse noch versorgt.


    Ich muss auch nicht wissen, viel Zeit ich habe, wenn die Batterie einen Termal-Runaway-Signalisiert...


    Daher gibt es die einfachen und eindeutigen Warnungen.

    Denen ich dann aber auch folgen soll, damit es nicht zu vermeidbaren Situationen kommt, wie hier beschrieben.

    Und "diskutieren" und "interpretieren" sollte ich eine solche Meldung auch nicht, damit ich mich nicht unnötig in weitere/andere gefährtliche Situationen bringe.


    Der sichere Zustand derzeitiger Fahrzeuge ist immer noch "fail-save", also sofortiges, sicheres Abstellen !

    Dann geht am wenigsten Gefahr von einem Fahrzeug aus.


    .. und die Sonderfälle, in denen fail-save nicht sofortig durchgeführt werden sollte (z.B. Abstellen auf einem Bahnübergang, auf der Mitte einer Kreuzung etc.) müssen wir nicht erörtern, dass beschreibt der gesunde Menschenverstand, der auch bei aktuellen Fahrzeugen nicht ausgestellt werden darf !


    + 30 Sekunden Fahrt nach roter Warnlampe ist zumindest alles andere als "fail-save" 8|

    Und eigentlich würde ich auch erwarten, dass bei solchen kritischen Fehlern - sofern noch möglich - zusätzlich ein gesprochener Hinweis mit Anweisungen über das Audiosystem kommt.

    Wahnsinn, was sich einige hier alles vorstellen und erwarten, um die Verantwortung in einem mögliches Fehlerfall von sich schieben zu können :rolleyes:


    In einer solchen Situation würde dies zur kompletten Reizüberflutung führen, da


    1) Warnmeldung Lampe

    2) ggf. Warnhinweis Priorisierung (Gong oder Summer)

    3) Warntext - Hinweis

    4) Warnhinweis mit gesprochenen Anweisungen


    Zum Glück haben sich hier schon vor Jahren Phychologen etc. Gedanken gemacht und eindeutig gestellt, das ein(!) eindeutiger(!) Warnweis in dieser Situation die ideale Lösung ist.


    Daher wird dies auch schon seit Jahrzehnen so übernommen, bzw. ist im HMI-Konzept als Mindestanforderung vorgeschrieben.


    So wie früher, muss man auch heute noch, vor Inbetriebnehmen eines komplexen Systems, sich mit diesem vertraut gemacht werden (Betriebsanleitung lesen!)

    Das macht aber kaum noch einer und verlangt daher, iDR sehr Fall-individuell, das der Hersteller seine Unterlassung, entsprechend abfedert...


    .. übernehmt man wieder mehr Eigenverantwortung bei dem, was ihr eigenständig macht !


    (sorry..

    aber bei solchen Anforderung platzt mir machmal echt die Hutschnur..

    zwei Threats oder in Internet lese ich dann wieder das Gejammere: ..das Warngebimmel der MEB oder xy geht mir auf dem Sa.. ! Was denn jetzt ?!)

    Auch wenn es off-topic ist, vielleicht ein paar Hinweise:


    Da wo ich gelesen habe, war sie relativ eindeutig so formuliert, dass ein Auto ab Werk eine Betriebsgenehmigung hat und die liegt für die ausgelieferte Konfiguration des Fahrzeugs vor und für eine andere eben nicht.

    Nein, ist nicht komplett richtig, denn die Möglichkeiten, zusätzliche Ausstattungen nachzurüsten gibt es auch seitens VW (AHK oder Standheizungen z.B, früher wurden sogar schon ESP nachgerüstet).


    Damit kannst du selbst beim Händler Herstelleroptionen "offiziel" nachrüsten, ohne, dass du die Betriebsgenehmigung verlierst.


    Der entscheidende Unterschiedlich zur Aftermarket-Umrüstung ist, dass man in einem solchen Fall eine von Hersteller freigegebene und homologierte Funktion / Option nachrüstet, was diese gleich der Erstausrüstung stellt.



    Und hier wird es jetzt interessant und man muss genau ins Detail gucken:

    Bei der vollständigen (!!) Nachrüstung aller Bauteile und Softwaren (das kann umflashen oder codieren bedeuten) des TA entspricht er halt exakt dem TA der Erstausrüstung und ist damit Homologiert.

    Damit ist er, wenn vollständig umgerüstet ist "legal", denn er hat eine Freigabe seitens des Herstellers.


    Das Problem bei den meisten Um/Nachrüstungen ist ehr, dass bei der Umrüstung nicht vollständig inkl. Sensoren und Aktoren, sowie Software (auch der notwendige Softwareverbund ist wichtig!) umgebaut wird.


    Und dann (!) ist das System nicht freigegeben, denn der OEM hat diesen Teilverbund nicht getestet und Homologiert


    Entspricht alles der Serienvorgabe, ist die Umrüstung vergleichbar der Erstausrüstung !


    Aber wenn du einen schweren Unfall baust oder Garantie bzw. Gewährleistung in Anspruch nehmen möchtest, könnte ich mir vorstellen, dass es schon schwierig wird. VW wird sicherlich komisch gucken, wenn Sie ein Auto mit einem Lenkrad verkauft haben und dann in Gewährleistung genommen werden, für ein Auto mit einem anderen Lenkrad.

    Hier muss unterschieden werden:


    1) baust du einen Unfall mit einem vollständig nachgerüstetem und vom Hersteller homologierten System, ist das ein "normaler Unfall" mit einem zugelassenen Fahrzeug.


    2) Der Hersteller gibt Garantie und Gewährleistung nur auf Bauteile, die er eigenständig (oder in Vertretung durch sie Werkstätten) eingebaut und im Rahmen des EOL-Tests abgenommen hat.

    Auf alle nachträglichen Veränderungen, die er nicht eigenständig durchgeführt hat, wird er entsprechend keine Garantie oder Gewährleistung geben, da er die Funktion nicht über einen Abnahme-Tests bestätigt hat / bestätigen konnte.

    Also er haftet nicht für deine Einbau-Fehler..

    Ich frage mich wer solche Einschätzungen vornimmt und Meldungen entsprechend klassifiziert.

    Die FuSi (Funktionale Sicherheit) des Herstellers, am Ende mit persönlicher Haftung (!) der leidenden FuSi-Verantwortung.

    Die Ergebnisse müssen der Holomogation gegenüber verantwortet und erklärt werden.


    Sieht die Homologation es anders, gibt es keine Strassenzulassung und ABE


    "einfach ausgedacht" ist sind diese Einschätzungen bei weiterem nicht. Hersteller ist haftbar für diese Einschätzungen verantwortlich und kann dies ehr exakt einordnen!



    btw.:


    Türen sind immer noch keine "Pflicht" an Fahrzeugen. Es ist nur dafür zu sorgen, dass ein "Herausfallen" verhindert wird.


    Sag das mal dem Fußgänger oder Fahrradfahrer der beim Abbiegen die sich öffnende Tür ggf. ins Kreuz bzw. Gesicht gefeuert bekommt

    Wenn du so dicht an einem Fussgänger oder Fahrradfahrer vorbei fährst, dass eine offene Tür diesen schädigen kann, solltest du GANZ DRINGEND (!) deinen Fahrstiel hinterfragen.


    Es gibt vorhaben für Sicherheitsabstände, die auch nicht aus Luft gegriffen sind !

    Beim gegebenen Fall traf das aber nicht zu, das Auto blieb nicht betriebsbereit. Die Leute hatten 30 Sekunden auf der Autobahn bevor das Auto abstarb

    wir waren alle nicht dabei, die Informationen, die gegeben werden sind zu dürftig, um mögliche Fehler aufzeigen zu können.


    O.g. Beschreibungen sind nach nach der Beschreibung nicht ausgeschlossen!


    Ich schaue jetzt mal in meine(!) Glaskugel (und weiss das ich nur ein mögliches, aber nicht das Zenario beschreibe)


    Zitat

    nach dem Laden an der Schnellladesäule kam auf der Autobahn plötzlich die Meldung Fehler bei 12 Volt Batterie

    - wir wissen nicht, ob das Fahrzeug zu diesem Augenblick noch Moment stellen konnte:


    1) wenn ja, ist lag mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Problem am DCDC-Wandler vor, warum die LV-Batterie nicht mehr gestützt wurde


    in diesem Fall trifft die zweite meiner Beschreibungen zu.


    2) wenn nein, hat die HV-Batterie abgeschaltet (Übertemperatur nach DC-Laden?), warum die LV-Batterie nicht mehr gestützt wurde


    die erste meiner Beschreibungen trifft zu.


    In beiden Fällen gab es eine Fehlermeldung für die 12V, die nicht genauer beschrieben wird.


    Meine Betriebsanleitung sagt zur Fehlermeldung der 12V Batterie:


    Zitat

    30 Sek später meldeten im Sekundentakt alle anderen Features Fehler, die Servolenkung setzte aus, die Bremsen versagten und das Auto rollte mitten auf der Fahrbahn aus.


    nach zitierter Aussage tippe ich, dass die rote Kontrollleuchte aufgeleuchtet hat, denn das kontinuierliche Herunterfahren weiterer, weniger sicherheitsrelevanter Funktionen ist die gesteuerte Schutzfunktion, damit sicherheitsrelevante Funktionen (Servo/Parkbremse etc.) maximal lange bertriebsbereit bleiben.


    Entgegen der Boardbuchvorgabe ist man aber nach der Fehlermeldung noch mehr als 30 Sekunden weiter gefahren(?)/gerollt (?) und die LV-Batterie wurde weiter belastet und entladen.


    Wieviel Energie in diesen mehr als 30 Sekunden für Servolenkung eBooster, etc verbraucht wurden, kann nur spekuliert werden/wissen wir nicht.


    Am Ende führt es dazu, dass sicherheitsrelevante Funktionen ebenfalls nicht mehr unterstützt werden konnten und die LV-Batterie weit entladen ist.



    Ob das Fahrzeug beim Verlassen "sicher" abgestellt werden konnte und die Parsperre aktiviert wurde, wissen wir auch nicht. Es ist aber davon aus zu gehen, dass dies nicht passiert ist, da das Fahrzeug auf den Abschlepper gezogen werden konnte.


    Das die MEB nach verlassen eine Steuergerätenachlauf hat, ist bekannt.

    Die weit entladene Batterie wird weiter entladen, bis die Energie nicht mehr reicht, die Parkbremse zu aktivieren und alle Steuergeräte letztendlich abgeschaltet werden.


    ...



    So banal es klingt:


    bei Beachten der Boardbuchvorgaben wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das hier kritrische Ausbleiben der Parksperrenverriegelung zu vermeiden gewesen.


    Und damit hätte sich das Fahrzeug gemäss der Anfordungen der Homologation sicher Abstellen lassen können.



    .. die Punkte bezüglich der Ausbleibenden Bremswirkung wurden schon erklärt und müssen nicht weiter kommentiert werden.


    Die wichtigste Frage, die wohl nicht mehr zu klären ist wäre, warum es überhaupt zum Problem gekommen ist.


    Zitat

    12 Volt Batterie an den Strom gehängt - nach Neustart läuft das Auto wieder

    Da nach dem Wiederaufladen der LV-Batterie das Fahrzeug wieder läuft, sagt mein Bauchgefühl (!), dass es zu einer Abschaltung der HV-Batterie gekommen, die halt reversibel war.


    Hält man sich an die Vorgaben im Fehlerfall (sofortiges sicheres Abstellen des Fahrzeugs) ist von keiner grundlegenden Gefahr von dem Fahrzeug oder dem System auszugehen !


    Weiterhin gute Fahrt !

    Das Auto hat ne 12 Batterie, wenn das 12V Netzteil ausfällt, muss sich das Auto bemerkbar machen, bevor es stehenbleibt

    Tut es, einfach im Vorfeld mal die Bedienungsanleitung lesen.

    Dort werden alle Fehlermeldung, die im Zusammenhang mit dem DCDC-Wandler und der 12V-Batterie ausgegeben werden, beschrieben.


    Wenn ich Fehlermeldungen ignoriere, können natürlich die vorgesehenen Schutzmassnahmen nicht mehr greifen.




    btw.:


    - ein aktuelles BEV bleibt nach Aktivierung der HV und des DCDC-Wandlers ohne 12V-Batterie betriebsbereit.

    - ein aktuelles BEV deaktiviert die HV bei einem DCDC-Wandler Defekt bevor die LV-Spannung soweit absinkt, dass es zu einem Ausfall der Servolenkung und der elektrischen Parkbremsen kommt.

    Man fragt sich schon, was da auf dem Kraftfahrtbundesamt so passiert bei der Typzulassung. Das Auto ist bei Komplettausfall der Elektrik offenbar nicht gegen Wegrollen zu sichern.

    Hast du mal eine Homologation begleitet?

    Sehr offensichtlich nicht, denn sonst würdest du nicht so Stammtischparolen posten.


    Die Stromversorgung zu den Parkbremsen ist redundant bei einem BEV (bei der MEB sogar die Ansteuerung, da es keine Parksperre gibt) ausgeführt.

    Mit ein bisschen Systemverständnis, weiss mach auch sofort wie.


    Das sichere Abstellen (fail-save) des Fahrzeugs ist Ziel, jeder Sicherheitsabschaltung und muss entsprechend nachgewiesen werden.



    Ein Elektronikausfall an einem E Auto ist sicher kein Einzelfall der alle 20 Jahre mal vorkommt.

    Richtig, daher ist das Thema FuSi -relevant, entsprechende Fall-back Massnahmen müssen nachgewiesen werden und ist somit zulassungsrevelant.


    Was halt die hier geschilderten Fehlerbilder sehr deutlich hinterfragen lässt...



    Funktionieren die Airbags ohne 12V?

    ja machen sie, zeitlich begrenzt.

    Auch das ist eine FuSi-Anforderung und wird mit einer zeitlich redundanten (gepufferten) Stromversorgung erziehlt.


    Wer an/mit Airbags gearbeitet hat, kennt daher die Vorkehrungen, die getroffen werden müssen.





    Sorry, aber wie man sich hier aus iMA Unwissenheit in Rage schreibt und Kompetenzen ihrer Kompentenz entzieht, ist mehr als unverständlich..


    Hinterfragt euer Wissen erstmal selber, bevor ihr aus "what-about-tismend" erstmal "alles" als unvollständig, unkompetend und unwissen darstellt.


    Ich verstehe, warum Fachleute und Wissensträger überhaupt keine Lust mehr haben, solche Meinungen(!) zu berichtigen..

    die Bremsen versagten

    Das meachanische Bremssystem arbeitet redundant hydraulisch und unabhängig einer Stromversorgung.

    Allein die Betätigungskräfte steigen, aber das Fahrzeug bleibt vollständig brems- und anhaltefähig. (auch in den Bergen)



    Nach dem Verlassen des Autos verriegelten die Türen und das Auto war nicht mehr zu öffnen- auch nicht mit dem manuellen Schlüssel.

    Der Notschlüssel arbeitet mechanisch und unabhängig einer Stromversorgung.


    Zudem wird im Unterspannungs-Zenario erst Komfortfunktion deaktiert, warum die Zentralverriegelung nicht mehr funktioniert, bevor die Servolenkung abgeschaltet wird.



    Du beschreibst angebliche Fehlerbilder, die technisch nicht möglich sind..

    da ja vorne angeblich kein Motor rein passt.

    doch ein Motor passt schon auf die VA des ID.3. Das Problem ist dann ehr, wohin der DC/DC-Wandler soll.

    Der ist bei den ID.4/5 und deren Derivanten hinter dem OnboardCharger und wandert damit beim kurzen ID.3 in den Crashbereich..


    Das ist das Hauptproblem für den "Allrad ID.3"

    Ich habe von meinem Passat B8 noch 235/45 R18 Reifen übrig. Kann bzw. darf ich die an dem ID.3 montieren?

    Nein, das Rad ist im Durchmesser 3,6% zu gering, damit passt die gerechnete Radgeschwindigkeit nicht mehr.

    Kann ich auf diese Felge auch 235/55R18 aufziehen lassen?

    Nein, die sind im Durchmesser für den ID.3 zu gross.

    Beim Cupra Born sind 235/40R20 auf einer 8,0J20ET50 Felge zulässig (Firestrom-Felgen)


    Entsprechend dieser technisch funktionabelen Möglichkeit müsstest du auf 235/50R18wechseln, um gleiche Reifenbreite und -Höhe auf 18" zu fahren. Die Felge sollte dann aber eine 8,0J18ET50 sein (ET45 wird schon eng mit der Reifenabdeckung bei 235)

    Wenn du deine Felgendimensionen schreibst, kann ich mehr sagen..


    Reifen sind hierfür iMA preiswert verfügbar. Auf den Tragindex achten!

    Eintragen musst die Grösse dann aber schon, da sie seitens VW nicht freigegeben ist.




    Ich bin gespannt, ob sie passen werden mit der Originalbereifung 215 55 18.

    Warum denn nicht?

    Die Felgenbreite und der Druchmesser entsprechende der Serie, nur die ET ist grösser.



    Meine Winterfelge wandert um 6mm nach außen gegenüber der Serienausführung.

    .. und steht damit genau so weit aussen, wie die 7,5J20ET44 - serien 20" Felgen, damit ist die Reifenfreigängigkeit kein Problem.

    Dass die 18" Felgen mit ET44 keine Serienfreigabe haben, hast du sicher selber schon gesehen und dich mit der eigentlich notwendigen Eintragung auseinander gesetzt :)

    Ich hatte ja schon mal geschrieben, dass ich auf jeden Fall die Toleranz der Werksvorgaben komplett ausnutzen würde und ggf. bis zu 30' zugeben würde.


    Was mir bei deinem Protokoll auffällt:


    Nach dem Umbau ist der Sturz auf der rechten Seite deutlich grösser, als links.

    Wenn ich davon ausgehe, dass für den Tausch der Federn die Verschraubung zwischen Querlenkung und Radträger gelöst wurde, scheint beim Zusammenbau der Radträger auf der linken Seite näher am Motor zu stehen.

    Nach meinem Verständnis passiert dies, wenn der Radträger "aussen" an der Querlenkerschraube anliegt.

    Hierdurch verringert sich der Abstand zwischen Radträger und Differentialausgang.

    Möglicherweise hat dies einen Einfluss auf die Antriebswelle?


    Wenn wir grundlegend hier in Toleranzproblem haben, ist es möglich, das diese Änderung schon das Schwingverhalten der Antriebswelle beeinflusst.


    Wobei sich das Problem durch die Sturzeinstellung eigentlich wieder korrigiert werden sollte.. :/


    Aber im Born-Forum ist der schon die Idee beschrieben, dass bei Feder-Umbau darauf geachtet werden sollte, die Radträger möglichst "weit nach aussen gezogen" wieder einzubauen, um mehr Platz für eine ggf. ungünstige Antriebswelle zu schaffen..

    Das klingt erstmal vielversprechend, denn der Sturz ist ja auch bei dir zurück gedreht worden.


    Möglicherweise, ist das tatsächlich schon zu viel gewesen?!


    Im Bornforum wurde von so deutlichen Vibrationen berichtet, dass das Fahrwerk wieder ausgebaut wurde.

    Hier gab es aber auch eine deutlichere Tieferlegung und wieder Serien-Fahrwerkswerte an der HA AFAIR..

    Ich hab es mal kurz skizziert.

    Mhh.. ja grundlegend ist die Zeichnung in sich schon richtig. Jedoch hast du bei der originalen Standhöhe eigentlich die minimalsten Knickwinkel auf die Tripode, warum deine "Basis" nicht stimmt.


    Guck mal hier, dass sollte dem Original und den daraus entsprechenden Veränderungen näher kommen:


    pasted-from-clipboard.png


    Hier siehst du, dass du durch die Sturzzunahme beim Einfedern der Winkel zwischen Tripode und Antriebswelle nur sich nur wenig ändert.


    Stelle ich jetzt wieder auf originalen Sturz, verändert sich der Winkel deutlicher, bei sehr deutlicher Tieferlegung (z.B. Gewindefahrwerke -45mm beim Born/ID.3) könnte es sogar passieren, dass sich der die Richtung des Winkeln ändert..


    Das sollte mit vergrössertem Sturz nicht mehr extrem sein.


    (die Zeichnung sind Prinzip-Skizzen und blinden nicht zwingend den Ist-Stand der MEB ab!)




    hier ist einmal mein Vermessungsprotokoll

    Ist das ein Protokoll vor und nach der Tieferlegung?


    Dann sieht man wie deutlich sich der Sturz durch die Tieferlegung verändert:

    13/14' ausserhalb der Toleranz. (Interessant wäre natürlich zu wissen, wie die Achse bei original Stand gestanden ist, wahrscheinlich nicht wirklich bei -1° 50'


    Aber die Werkstatt hat das Grundproblem schon mal erkannt und den Sturz nur in den zulässigen Toleranzbereich gedreht und nicht auf die Serienwerte :thumbup:


    Wie deutlich sind deine Vibrationen? ?


    Möglich, dass dieses leichte zurückdrehen schon reicht?

    .. schwer aus der Ferne zu sagen :/


    Interessant ist halt, dass es durchaus Fahrzeuge gibt, die ohne Vibrationen unterwegs sind..

    Mit einer Feder kann ich zudem die Eigenfrequenz einer Achse beinflussen (über die Federkonstande). Möglich, dass H&R hier etwas geändert und damit "verstimmt" hat?


    Sehr schwer zu sagen..


    :|


    Für mich bleibt halt der wichtigste Punkt:

    Sowie das Serienfahrwerk bei Beladung und daraus entsprechender vergleichbarer "Tieferlegung" vibrationsfrei ist, muss sich irgendetwas an der Feder/Fahrwerkseinstellung geändert haben, dass die Tieferlegung sich von der Beladung unterscheidet.

    Denn der Antriebswelle sollte es eigentlich egal sein, warum sie jetzt auf gleichen Knickwinkeln steht.


    Und diesen Unterschied gilt es zu finden und abzustellen..

    aber ich habe die Knickwinkel der Gelenkwelle vor Augen und meine, dass Sturz Richtung Nulllage die Knickwinkel verringert!?

    Ja das stimmt:

    Richtung Nulllage verringert sich iDR der Sturz.

    Aber normalerweise lege ich eine Achskonstruktion so aus, dass das Fahrzeug bei normaler Standhöhe die Antriebswellen in Nulllage hat.

    Entsprechend vergrösst sich der negative Sturz, wenn ich Tieferlege und die Antriebswellen laufen halt nicht mehr in Nulllage.


    Stelle ich jetzt, bei nicht mehr Nulllage, den Sturz wieder auf die Nulllagen-Normwerte, vergrössert sich der Knickwinkel an der Tripode.

    Und hier sehe ich in der Linie den Unterschiedlich zwischen Tieferlegung und Serienfeder.


    Jetzt weiss ich, dass die HA-Achse von ID.3/Born und ID.4/5 nahezu identisch sind. Ausnahme sind nur die Antriebswellen und die Federbeine, warum der ID.4 höher liegt, als der ID.3

    Ich weiss aber nicht, ob die Achse auf Basis des ID.3 konzipiert wurde oder auf der Basis des ID.4 mit seiner 30mm höheren Standhöhe.

    Entsprechend wird entweder das eine oder das andere Fahrzeuge näher an der Nulllage der Antriebswellen liegen..



    Hat das denn mal jemand bei euch im Born Forum getestet? Hab ja euren Thread auch gefunden, allerdings keinen Beitrag gefunden, der das ganz konkret probiert hat.

    Meines Wissens nicht:


    es gibt zwei "Gruppen" beim Born.

    Die einen die mit den Vibrationen leben und jetzt nichts mehr anpassen/probieren

    Die anderen, denen die Vibrationen so deutlich gestört haben, dass sie die Fahrwerke wieder ausgebaut haben, bevor die Diskussion im Forum so Tiefgründig gestartet wurde


    Daher haben wir hier vielleicht die Chance diesen Ansatz zu prüfen.

    Vielleicht ist es ein Schritt in die richtige Richtung?!