VW bzw. der Leasinggeber ist im Verzug und damit grundsätzlich verpflichtet, den Verzugsschaden zu ersetzen.
Die Bezifferung des Schadens ist das eigentliche Problem. Wertverlust des alten Fahrzeugs ließe sich nur durch Gutachten klären.
Mehrkosten wegen höheren Spritpreisen im Vergleich zu Stromkosten hingegen schon. Da müsste man aber belegen, wie viel man gefahren ist, die Tankbelege vorweisen, dann die fiktiven Stromkosten gegenrechnen. Dann ließe sich das beziffern. Ich bin da bei mir auf monatlich knapp 150€ gekommen.
Bei Durchführung des Vertrags ist Schadenersatz jedenfalls bei Kauf aber auf 5% der Kaufsumme begrenzt. Und dieses Limit wird mit der mir gestellten Ersatzmobilität bestimmt überschritten. Ohne Ersatzmobilität kann man da wenigstens Gruber reden.
Es gab hier auch User, denen bei Verzicht auf Ersatzmobilität vom Händler 15€ täglich gezahlt wurden. Wenn man sich so einigen kann wäre es doch gut.....