Beiträge von RomanD

    Ich schmeiß mal eine Theorie in die Runde:


    VW ist Schadensersatzpflichtig wenn das Auto nach dem in der 1. AB genannten Termin gebaut wird. Die 1500 Euro weniger Förderung müsste also VW blechen.

    Dazu haben die keine Lust. Also 2. AB mit Liefertermin in 2023. Akzeptiert der Kunde, gilt das als der neue Vertrag. Akzeptiert der Kunde das nicht und widerspricht der 2. AB, wird das Auto in 2022 gebaut.


    Deswegen die 2. AB sofort nach Bekanntgabe der Senkung der Förderung.

    • Uns geht das Geld aus, weil wir fossile Energieträger unbezahlbar werden (Putin: "Verläuft alles nach Plan")
    • Trotz Kritik hat Deutschland mit Ölkäufen und Nordstream lange Zeit Russland gestärkt
    • Deutschland gibt 100 Milliarden für Rüstung aus, um sich gegen das erstärkte Russland behaupten zu können
    • Wegen den hohen Energiepreisen droht eine auch von der EZB nicht zu stoppenden Inflation
    • Keiner weiß so richtig, ob die Klimaerwärmung vor oder villeicht schon nach dem Kippunkt ist
    • Das Konzept Fossile Brennstoffe droht diesen Winter kompett gegen die Wand zu fahren
    • Die Störungen in den Lieferketten nach einem Gaslockdown im Winter könnten Billionen kosten
    • Alleine schon die Erwartung von Gasproblemen im Winter kostet die Bürger jetzt schon unzählige Milliarden
    • Mit über 3 Milliarden wird gerade das Fahren mit fossilen Brenssoffen subventioniert (Tankrabatt)


    Und was passiert gerade:

    • Deutschland setzt sich bei der EU mit E-fuels für das Aufweichen des Verbrennerverbots ein
    • Bei VW geht mit Diess ein Vorreiter der E-mobilität und wird durch den E-Fuel-Influencer Blume ersetzt
    • Die E-Auto Förderung wird früher als geplant und versprochen gestrichen, da bei 2,5 Milliarden die Schmerzgrenze erreicht ist
    • Es wird mokiert, das eh mehr E-Autos bestellt als gefertigt werden können..... Es war doch gerade das Ziel, Druck auf die Automobilindustrie auszuüben, um schneller zur E-Mobilität umzuschwenken. Außerdem haben Verbrenner wegen Chipkriese doch die gleichen Lieferschwiergkeiten...

    Leider kann ich da nur noch mit dem Kopf schütteln. Hoffentlich kommt noch unser Pure dieses Jahr und wird unser Enyaq 2023 noch wenigstens mit 4500€ gefördert.

    Am 1.8.2021 habe ich meinen Pure bestellt - mündlich 3 Monate Lieferzeit. Kommissionsnummer AGxxxx.

    Letzten Monat wurden durchschnittlich fünf ID3 Pure AGxxxx pro Woche gebaut.

    1232 Pure mit Kommissonsnummer AGxxxx müssen noch gebaut werden.

    Bei gleichbleibendem Tempo sind das nur noch 4,7 Jahre.

    Als ID3 Pure Besteller fühle ich mich eindeutig diskriminiert!


    Diskriminierung ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund verschiedener wahrnehmbarer beziehungsweise nicht unmittelbar wahrnehmbarer Merkmale.

    Hallo,

    gestern habe ich einen 81 KW Golf 8 mit 25.000 km und Werbeaufschrift vom Autohaus als Ersatzmobilität bekommen. Der vom VW-Konzern (?) sichtlich frustrierte Verkäufer hat noch süffisant darauf hingewiesen, das ich das Auto jedem ausleihen darf, der einen Führerschein hat. Im Mietervertrag steht 130x Haustarif Golf 8 x 35.70 € -

    Scheint also (erstmal?) auf 130 Tage begrenzt zu sein.

    Habe dann mal so scherzhaft lachend gesagt, das ja unser ID3 ja jetzt wohl schneller kommen wird, wenn VW dafür zahlen muss. Daraufhin hat der Verkäufer kurz mitglacht und dann mit ernster Miene gesagt, das das definitiv der Fall wäre. Nach einigem hin- und herdrucken ist er dann mit mehr raus gerückt: Er hätte eine recht große Menge T-Rock verkauft. Absolut alle, die Ersatzmobilität beantrag haben, haben schon ihr Auto bekommen, während die ohne beantragter Ersatzmobilität noch auf ihr Auto warten.

    Das Manager-Magazin schreibt:


    "Unternehmen wie VW und BMW hatten die Bänder zeitweise anhalten müssen, weil der Nachschub von Leoni und anderen Kabelbaum-Herstellern ausblieb, die ebenfalls in der Ukraine produzieren. Bei Leoni kommen normalerweise zehn Prozent des Liefervolumens für die europäischen Autobauer von dort."


    Nur 10% der Kabelbäume sollen aus der Ukraine kommen und dort wird immerhin mit rund 50% der maximal möglichen Kapazität gefertigt - gleichzeitig stehen beim ID3 fünf Wochen oder mehr die Bänder still.

    Entweder wird Leonie missbraucht, um von der selbstverschuldeten Chipkriese abzulenken oder das Magazin verbreitet falsche Zahlen oder der ID3 wird "geopfert" damit andere Autos (mit mehr Gewinn?) gefertigt werden können.

    (Liefertermin wird noch ermittelt)

    als ich meine AB bekommen habe, war ein Hinweis vom Händler dabei, man möge alles genau prüfen und sofort melden, falls etwas nicht stimmt.

    Das stand bei mir nicht dabei.

    Als rechtlicher Laie habe ich ja gedacht, das Auto kommt irgendwann 11/21 und das mit dem "Liefertermin wird noch ermittelt" käme dadurch, das die EDV den exakten Tag der Lieferung noch ermittelt. Das mir dadurch quasi die Ersatzmobilität getrichen wird hätte ich nie gedacht!

    Unverbindlicher Liefertermin ist bei mir im Kaufvertrag der 11/21.

    Die Auftragsbestätigung kam bei mir 1 Tag später - irgendwo stand drin: Liefertermin wird noch ermittelt.

    Am 13.01.2021 waren die 6 Wochen abgelaufen, wonach ich das das Autohaus in Verzug setzten kann und rufe noch mal an - villeicht gibt es ja freiwillig Ersatzmobilität. Verkäufer reagiert 5min scharf und beinhart- unverbindlicher Liefertermin ist der 20.05.22 - ab 12.7.22 hätte ich Anspruch auf Ersatzmobilität. Gelten würde nicht der Vetrag sondern die Auftragsbestätigung - das weis er 100% sicher. Ich nehme also zur Kenntnis, das er glaubt, das man in den Kaufvertrag zum Ergaunern der Unterschrift gefahrlos alles rein schreiben kann, wenn man es in der AB wieder zurück nimmt.


    gegoogelt: Wenn Kaufvertrag (11.21) und Bestätigung (Liefertermin wird noch ermittelt) voneinander abweichen dann ist nicht leicht zu klären, was von beiden gilt. Die Dinge lassen sich unterschiedlich auslegen.

    Daher muss bei einem abweichendem Bestätigungsschreiben umgehend schriftlich widersprochen werden, wenn der Kaufvertrag weiterhin rechtssicher gelten soll.


    Am besten diese Warnung auf die erste Seite schreiben.



    Persönliche Meinung: Ich finde das Verhalten schoflich!

    Unverbindlicher Liefertermin ist bei mir im Kaufvertrag der 11/21.

    Die Auftragsbestätigung kam bei mir 1 Tag später - irgendwo stand drin: Liefertermin wird noch ermittelt.

    Am 13.01.2021 waren die 6 Wochen abgelaufen, wonach ich das das Autohaus in Verzug setzten kann und rufe noch mal an - villeicht gibt es ja freiwillig Ersatzmobilität. Verkäufer reagiert 5min scharf und beinhart- unverbindlicher Liefertermin ist der 20.05.22 - ab 12.7.22 hätte ich Anspruch auf Ersatzmobilität. Gelten würde nicht der Vetrag sondern die Auftragsbestätigung - das weis er 100% sicher. Ich nehme also zur Kenntnis, das er glaubt, das man in den Kaufvertrag zum Ergaunern der Unterschrift gefahrlos alles rein schreiben kann, wenn man es in der AB wieder zurück nimmt.


    Kurz gegoogelt: Wenn Kaufvertrag (11.21) und Bestätigung (Liefertermin wird noch ermittelt) voneinander abweichen dann ist nicht leicht zu klären, was von beiden gilt. Die Dinge lassen sich unterschiedlichste auslegen.

    Daher muss bei einem abweichendem Bestätigungsschreiben umgehend schriftlich widersprochen werden, wenn der Kaufvertrag weiterhin rechtssicher gelten soll.


    Persönliche Meinung: Ich finde das Verhalten schoflich!

    "Wir bedanken uns für Ihre Bestellung vom 29.07.2021...", also 6 Wochen später als Kaufvertrasdatum.

    Ist das nicht seltsam?

    ...Erinnert mich irgendwie an unseren hemaligen kleinen Dorfladen vor 30 Jahren, dort waren die Preisschilder immer genau auf dem Haltbarkeitsdatum, wenn selbiges abgelaufen war.


    Der eine konnte noch seine set 3 Jahren abgelaufenen Würstchenbüchsen verkaufen, der andere will halt 6 Wochen Ersatzmobilität sparen.....

    Wenn man liest, das beim ID3 Pure teilweise der Liefertermin schon auf Mitte 2022 verschoben wurde, muss ich mich jetzt um das Thema Ersatzmobilität kümmern, da jetzt bei meinem alten Audi A2 der TÜV fällig wird und die notwendigen Reparaturen für weitere 2 Jahre TÜV unrentabel und unkalkulierbar sind.


    Alsos trage ich mal zusammen:

    Unverbindlicher Liefertermin 11/2021 bedeutet, das der Händler als Vetragspartner ab dem 1.12.2021 in Verzug kommt.


    6 Wochen später kann man dann entweder:

    • Zwei mal nacheinander eine Frist von 10...14 Tagen setzten und beim zweiten Mal drohen, vom Vertrag zurück zu treten um dann bis 25% vom Fahrzeugwert Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. DenSchaden muss man natürlich beweisen können. Wie wird denn in der Rechtsprechung der "Schaden" definiert? Wenn ich einen schneller lieferbaren Tesla kaufen "muss", ist dann der Aufpreis zum Tesla "Schaden"? Recht haben und Recht=Schadensersatz zu bekomen sind ja bekanntlich zwei unterschiedliche Dinge. Gibt es da schon Erfahrungswerte? Viele Expterten sagen ja, wenn während Corona bestellt wird, kann von den Konzernen nicht argumentiert werden, das man von den Auswirkungen von Corona überrascht wurde und man daher der Liefertermin nicht einhalten konnte. Andererseits habe ich die böse Erfahrung gemacht, das mein hochverzinster Bausparvertrag wie unzähligen anderen Kunden vertragswidrig gekündigt wurde und das immer ohne Folgen blieb, da vor den Gerichten quasi mit der Notsituation der Bausparkassen argumentiert wurde.
    • Auf die Lieferung drängen, der "Schaden" ist dann max. 5% vom Fahrzeugwert. Diesen Schaden muss man aber erst mal vorweisen können.(?) So wie ich das verstehe, wird einem aber recht automatisch Ersatzmobilität angeboten. Kann es sein, das die Ersatzmobilität nur so lange möglich ist, bis sie einen Wert von 5% des Fahrzeugwert erreicht hat? Beim Pure für 36000EUR wären das 1800EUR. Wenn die Ersatzmobilität 30 EUR am Tag"wert" wäre, würde man ja nur rund 2 Monate Ersatzmoboilität bekommen.... Wie läuft denn das so in der Praxis?


    Ansich wäre es mir am liebsten, wenn ich mit dem AH aushandeln könnte, das man mir das G eld für den Leihwagen auszahlt, aber ob die sich darauf einlassen?