Verkehrszeichenerkennung - Fehler in der Programmierung bzw. im Zusammenspiel mit dem Navi

  • Grundsätzlich funktioniert bei mir die Verkehrszeichenerkennung (VZE) sehr gut, aber bei den Softwareständen 3.0 und 3.2 habe ich folgenden Fehler festgestellt:


    Wenn man von einer Vorfahrtsstraße auf eine andere wechselt, übernimmt bzw. behält das Navi bzw. die VZE die alte Information und zeigt diese weiter an. Das ist wahrscheinlich in der Stadt fast nie ein Problem, es nervt aber auf der Autobahn.


    Beispiel: Ich wechsle von der A52 auf die A3 Richtung Süden. Auf der A52 ist im Ausfahrtsbereich Tempo 80. Das wird auch erkannt und im Display angezeigt. Dann fahre ich auf die A3, dort gibt es in diesem Segment kein Tempolimit. Eigentlich müsste dies dann ja auch entsprechend (keine Geschwindigkeitsbeschränkung) angezeigt werden. Da es aber kein Schild gibt, dass die 80 aufhebt, zeigt das Display weiter die 80 an bis das nächste andere Tempolimit kommt. Man fährt also kilometerweit mit dem Gefühl man wäre zu schnell.


    Es scheint so zu sein, dass die VZE immer die Daten aus dem Navi "überschreibt", das Navi sich also nicht durchsetzen kann. Letztlich vermutlich ein dämlicher Programmierfehler, weil die Software offensichtlich die Verkehrsregeln nicht kennt: Neue Vorfahrtsstraße kann andere Regeln haben...


    Habt ihr auch diese Erfahrung gemacht? Oder kann man den Vorrang zwischen Navidaten und VZE anders einstellen?

  • Das Auto verhält sich hier absolut Rechtskonform. Für dich gelten solange die 80 bis ein Verkehrszeichen etwas anderes anzeigt:


    Zitat

    Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zur Aufhebung

    Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden.

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn
    So lange gilt ein Tempolimit.
    www.adac.de

  • Hallo fame,


    ich glaube nicht, dass das stimmt. Du hast zwar grundsätzlich recht, das sagt auch der ADAC:


    "Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zur Aufhebung

    Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden."

    Aber, wenn du von einer Autobahn auf die nächste wechselt, auf der ersten Autobahn ein Tempolimit galt und auf der zweiten Autobahn gibt es kein Tempolimit, dann muss ich nicht weiter das alte Tempolimit einhalten. Oftmals sind ja in Autobahnkreuzen auch Auffahrten und der neu auf die Autobahn auffahrende Fahrer kann ja das alte Limit der anderen Autobahn gar nicht kennen.


  • Genau, und deswegen muss man in der Theorie warten bis die Geschwindigkeit angezeigt wird. So habe ich es auch in der Fahrschule gelernt (soweit ich mich erinnern kann, ist ja schon ein paar Jahre her).


    Es wird ja in der Regel auch gleich hinter jeder Auffahrt die Geschwindigkeit angezeigt, genau aus diesem Grund.

  • […] Habt ihr auch diese Erfahrung gemacht?

    Hallo zusammen,


    das ist sicherlich von VW so gewollt und rechtskonform. Mein aktueller TOUAREG macht das genauso. Finde ich auch nicht ideal, aber wo keine Schilder stehen , kann das System nichts erkennen.

    Grüße von Stephan :)

    __________________________________


    ID4 GTX Vollausstattung

    - bestellt am 02.08.2022

    - AM8xxx am 08.09.2022

    - FIN am 30.05.2023

    - bereit zur Auslieferung seit 27.06.2023

    - Übergabe am 26.09.2023

  • Na, dann muss ich wohl damit leben. Es ist halt im konkret beschilderten Fall auf der A3 vom Breitscheider Kreuz in Richtung Süden so, dass da Fahrzeuge, die schon auf der A3 sind mit hoher Geschwindigkeit im Rückspiegel auftauchen und es fehlt halt an dem entsprechenden Tempolimitschild wenn man auffährt.

  • es fehlt halt an dem entsprechenden Tempolimitschild wenn man auffährt.

    Das scheint das Problem zu sein - eine fehlerhafte Beschilderung. Da gibt es m.E. noch einiges nachzuarbeiten, wenn zunehmend Fahrzeuge unterwegs sind, die nicht mit menschlischer Intelligenz gesteuert werden, sondern mit KI. Die Geschwindigkeitsschilder auf parallel zur Autobahn verlaufenden Straßen/ Fahrbahnen sind zB auch so was. Für einen Mensch ist klar zu erkennen, wo das Schild hingehört, auch wenn von der Autobahn einzusehen ist. Die automatisierte Schildererkennnung stößt da an ihre Grenzen. Wird m.E. auch nicht durch Software/ verbesserte Schildererkennung gelöst werden. Sondern muss durch eine verbesserte Aufstellung der Schilder gelöst werden.

    ID.3 1st MAX; MJ 2021; ausgeliefert Okt. 2020; SW-Stand 3.0 (8.1.2023)

  • Genau, und deswegen muss man in der Theorie warten bis die Geschwindigkeit angezeigt wird. So habe ich es auch in der Fahrschule gelernt (soweit ich mich erinnern kann, ist ja schon ein paar Jahre her).


    Es wird ja in der Regel auch gleich hinter jeder Auffahrt die Geschwindigkeit angezeigt, genau aus diesem Grund.


    Nein, nach meiner Erfahrung gibt es keineswegs nach jeder Auffahrt ein entsprechendes Schild. Wenn es in dem Bereich ein Tempolimit abweichend von der "Basiswerten" nach STVO gibt, wird es tatsächlich "in der Regel" auch ein Schild geben - und es müsste dann dort ka auch eins stehen. Wenn es aber gar kein abweichendes Limit gibt, steht dort auch kein Schild, weil es auch weder notwendig noch sinnvoll wäre.

  • Natürlich ist es sinnvoll, eben genau für das Szenario was hier beschrieben wurde. Wenn jemand von einer anderen Autobahn kommt wo z. B. ein 100er Limit gilt dann gilt dies für dieses Fahrzeug bis es aufgehoben wird, und die Auffahrt auf eine andere Autobahn hebt dieses eben nicht auf.


  • Natürlich ist es sinnvoll, eben genau für das Szenario was hier beschrieben wurde. Wenn jemand von einer anderen Autobahn kommt wo z. B. ein 100er Limit gilt dann gilt dies für dieses Fahrzeug bis es aufgehoben wird, und die Auffahrt auf eine andere Autobahn hebt dieses eben nicht auf.


    Worauf begründet sich Deine Behauptung, dass die Auffahrt auf eine andere Autobahn das Limit nicht aufhebt ?

    Könntest Du das bitte belegen ?

    2 Mal editiert, zuletzt von Dalt Wisney () aus folgendem Grund: Falsches Zitat Nebenbei: Wie kriegt man das dfalsche Zitat eigentlich komplett weg ?

  • Die STVO? Gelernt habe ich es so in der Fahrschule.


    Findest du doch innerhalb von 1 Minute Google auch unzählige Beiträge zu:


    Zitat

    Wodurch lassen sich Geschwindigkeitsbegrenzungen aufheben?

    In der Regel kommen dazu Verkehrszeichen zu Einsatz.

    Wann ist die Aufhebung mit einem separaten Schild nicht notwendig?

    Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Zusatzschild für eine bestimmte Strecke bestimmt, endet dieses automatisch. Gleiches kann auch gelten, wenn die Begrenzung zum Beispiel aufgrund einer Gefahrenstelle besteht und Sie diese passiert haben.


    Ohne Verkehrszeichen wird die Geschwindigkeitsbegrenzung schlicht nicht aufgehoben, außer vorher gab es ein Schild welches "50 für 5km" angezeigt hat, oder nur für eine offensichtliche Gefahrenstellen (Baustelle zum Beispiel) galt.


    Sieht das Gericht ähnlich:


    Zitat


    Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278 endet.

    OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2001 – 2 Ss OWi 524/01; OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.1996 – 2 Ss OWi 1422/95 jeweils mit weiteren Nachweisen

    Mir ist nicht klar wie man zu einer anderen Ansicht kommen kann? Oder kannst du mir zeigen worauf du deine Vermutung begründest dass dies nicht so wäre?

    Einmal editiert, zuletzt von fame ()

  • Generell gilt: Wenn man eine Strecke verlässt, gilt das jeweilige Streckenverbot ebenfalls nicht mehr.

    Verlässt du eine Autobahn mit Geschwindigkeitsbeschränkung, gilt diese somit auch nicht mehr.

    Ist die Geschwindigkeitsbeschränkung aber speziell für die Ausfahrt (wie im ursprünglichen Fall hier), gilt streng genommen die Geschwindigkeitsbeschränkung auch auf der "neuen" Autobahn, da diese eine Fortführung der Strecke darstellt.

    VW ID.4 Pro Performance mit Design-Paket, Assistenz-Paket Plus, Infotainment-Paket Plus, Komfortpaket, Interieur Style Plus.

    Bestellt: 10.08.2023; Auftragsbestätigung: 16.08.2023; Liefertermin unverbindlich: Dez 23/Q4 23; Zusatzvereinbarung MJ-Wechsel: 11.10.2023; Auslieferung: 02.04.2024

  • Ebent. Habe mich etwas unglücklich ausgedrückt: Meinte natürlich die Geschwindigkeitsbegrenzung der Auffahrt. Wenn auf der A3 80 wegen Baustelle ist und man biegt auf die A5 ab gelten dort natürlich nicht mehr die 80.

  • Fakt ist aber auch, dass der ID nach Baustellen, die durch die Kombination von Baustellenschild und 30 -Schild am Ende der Baustelle ewig lang die 30 weiterhin anzeigt. Natürlich ist mir kla, dass der ID das Ende der Baustelle nicht erkennen kann. Nervig ist das trotzdem.


    Alle diese kleinen Unzulänglichkeiten, wie ich sie empfinde; Dazu gehören auch die Fehlerkennungen oder ehemals mal vorhandenen und noch im Kartenmaterial hinterlegten Geschwindigkeitsbeschränkungen, haben bei mir dazu gführt die automatische Geschwindigkeitseinstellung im ACC zu deaktivieren. Ich stelle das nun lieber wieder manuell ein.

    ID.3 Pro Performance (Business/WP)

    V.0792 seit 16.04.2021 - V2.3 seit 24.09.2021 - V2.4(+AirCare) seit 12.08.2022 - V3.2 OTW seit 23.05.2023

  • Generell gilt: Wenn man eine Strecke verlässt, gilt das jeweilige Streckenverbot ebenfalls nicht mehr.

    Verlässt du eine Autobahn mit Geschwindigkeitsbeschränkung, gilt diese somit auch nicht mehr.

    Ist die Geschwindigkeitsbeschränkung aber speziell für die Ausfahrt (wie im ursprünglichen Fall hier), gilt streng genommen die Geschwindigkeitsbeschränkung auch auf der "neuen" Autobahn, da diese eine Fortführung der Strecke darstellt.


    OK, und was definiert rechtlich eine solche "Fortführung" der Strecke ? Das müsste dann ja irgendwo geregelt sein. Sei es direkt in der STVO oder durch entsprechende Rechstsprechung.


    Davon abgesehen: Wenn ein Tempolimit aber offensichtlich speziell für die Auffahrt (Gefahrenbereich ??) gedacht ist, dann müsste es mit Ende derselben auch wieder ohne Aufhebung enden, oder ?


    Mir ist nicht klar wie man zu einer anderen Ansicht kommen kann? Oder kannst du mir zeigen worauf du deine Vermutung begründest dass dies nicht so wäre?


    Ich habe keine "andere" Ansicht, ich frage, weil es mit interessiert.

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