wie dokumentiert ihr eueren Verbrauch

  • Hallo
    ich bin der Alex und komme aus der mittleren Oberpfalz..

    Eigenheim mit 9,96 kwp Photovoltaikanlage - 8,9 cent vergütung - 70% Weich


    eine https://www.bueromarkt-ag.de/w…heHPOafDgqgBoCuacQAvD_BwE
    Pracht Wallbox - sowie einen SMA Wechselrichter.


    Werde wahrscheinlich einen iD4 1.st Edition mit AHK und Wärmepumpe kaufen.

    wie messt ihr die Energie bzw die Menge die ihr an Strom zuhause lädt?
    oder wird das irgendwie vom iD festgehalten?


    zu mir - ich bin 53 JAhre Alt

    verheiratet und 1 Sohn - 17 Jahre!


    fahre ein paar Jahre schon VW - erst Golf 3 gt tdi Special 13 jahre 365tkm
    dann einen Caddy -

    zur Zeit einen Golf 7 -

    der Id4 Soll mein Bauauto einen W202 ersetzen und dadurch zum Hauptauto werden

    der Golf dann zum 2eitAuto werden.

    fragen - gerne !

  • Ich schreibe mir meine Daten wie Strom, Gas und Wasser an jedem 1. des Monats auf und errechne anhand der Zähler wie Wallbox, Wechselrichter und Stromzähler über die Kilometer den Verbrauch auf 100km und die Autarkie der PVA . Mehr mache ich nicht.

  • Ich dokumentiere nix

    ID.4 ProPerf 2023 SW3.2 SWV8 Modul B max Peak xxxkW T R O N I T Y 06.02.24 bis 31.05.24 - ID.4 ProPerf 2023 SW3.2 SWV8 Modul B max Peak 144kW nach T R O N I T Y 31.05.23 bis 06.02.24 - ID.4 ProPerf 2023 SW3.2 SWV8 Modul B 20.02.23 bis 31.05.23 - ID.4 1st SW2.4 SWV5 Modul A max Peak 129kW 14.05.21 - 20.02.23 (KW33 - 49 ID.4 1st Unfallersatz SW2.1) - ID.3 Pro 1st Max 01.02.23 - 14.05.21


    MeinID Stammtisch Großraum Stuttgart - dazu auch umliegende Stadt- & Landkreise außerhalb der Region Stuttgart



  • Ich habe einen Zähler an der Wallbox, Tipp die 70% Regelung ist seit 2023 obsolet, daher raus damit, egal ob weich oder hart.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

  • spoweit ich weiß darf ich dass nciht... - aber werde mich da mal schlau machen - vielen Dank!

    Zähler in der Wallbox? - okay - das muss ich erstmal gucken

  • spoweit ich weiß darf ich dass nciht... - aber werde mich da mal schlau machen - vielen Dank!

    Zähler in der Wallbox? - okay - das muss ich erstmal gucken

    Dürfen darfst du schon, aber da du über 7 kWp hast muss das über den Netzbetreiber gehen.

  • Ich habe einen Zähler an der Wallbox, Tipp die 70% Regelung ist seit 2023 obsolet, daher raus damit, egal ob weich oder hart.

    Das ist so grundsätzlich einfach mal wieder Falschinformation:


    Für Neuanlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, ist im Rahmen der EEG-Novelle 2023 die 70 %-Regel abgeschafft worden.

    Ab dem 01. Januar 2023 ist die Begrenzung auch für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von einschließlich 7 kWp weggefallen.

    Für Altanlagen über 7kW darf die 70% Begrenzung nur entfernt werden, wenn ein SmartMeterGateway installiert wurde. Dies ist bisher bei den Meisten nicht der Fall und kostet monatlich zusätzlich!

  • naja - aber dann vermischst du jetzt den Hausverbrauch mit dem Autoverbrauch

    oder hab ich was übersehen

    Nein, wie gesagt, lese ich auch den Zähler in der Wallbox aus, was ich nicht sehen kann ist, wieviel Strom aus der PV im Auto landet, dass ist richtig. Bei meiner kleinen 5,5 kWp Anlage regele ich den Strom im Sommer in der Wallbox auf 6-8A herunter und stelle dann im Auto auf reduzierter Ladeleistung um möglichst viel PV-Strom zu verwenden. Wenn er dann mal doch bei einer Wolke etwas aus dem Netz zieht ist das nicht weiter schlimm.

  • Alex_SAD

    Moin,

    den Autoverbrauch / geladene Kw notiere ich nach jedem Ladevorgang in der App „Drivion“, die gesamten Zählerstände Gas, Wasser, Wechselrichter usw. im Haus notiere ich jeweils am Monatsende in der App „HB-Zählerstände“.


    Gruß aus dem hohen Norden, FarNorth-NF

    VW ID.3 1st, Line 1, Makena-Türkis, Software 912 (3.0), Zulassung 10/2020

    PV Anlage: LG Home 6,4 kwp (jeweils 3,2 kwp Ost- und Westseite) mit 6,4 kw Speicher

    Zappi Wallbox 11Kw mit HUB und HARVI zum PV Überschussladen in der Garage installiert

  • spoweit ich weiß darf ich dass nciht... - aber werde mich da mal schlau machen - vielen Dank!

    Zähler in der Wallbox? - okay - das muss ich erstmal gucken

    Photovoltaik
    Ratgeber: Photovoltaik
    Die 70 %-Regelung wird für viele PV-Anlagen abgeschafft

    25. Oktober 2022
    7 Min


    Einspeisebegrenzung



    Die 70 %-Regelung wird für viele PV-Anlagen abgeschafft


    Betreiber neuer Solaranlagen bis 25 kWp müssen sich schon heute nicht mehr den Kopf über die sogenannte 70 %-Regelung zerbrechen. Denn die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 vorgesehene Befreiung wurde im Eilverfahren vorgezogen. Die Abschaffung der Einspeisebegrenzung für Bestandsanlagen bis 7 kWp folgt zum Jahreswechsel.

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    Die Kappung der Wirkleistung ist seit jeher umstritten.


    Die Wirkleistungsbegrenzung, auch 70 %-Regelung genannt, sorgte schon in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen, denn eine Einspeisekappung in dieser Form besteht – noch – ausschließlich für Photovoltaikanlagen. Sie schreibt vor, dass Betreiber höchstens 70 % der Wirkleistung ihrer Anlage ins Netz einspeisen dürfen. Unter Wirkleistung versteht man die maximal erzielbare Nutzleistung, also den Wechselstrom, der unter optimalen Bedingungen ins Netz eingespeist werden kann. [Blockierte Grafik: https://www.mvv.de/fileadmin/_processed_/a/4/csm_MVV_70__Grenze_Infografik_8bc7201e13.webp]

    Dass die Nutzung verfügbarer Energie pauschal ausgebremst wird, mag seltsam erscheinen, die Begründung ist allerdings nachvollziehbar: Durch die Limitierung soll die zeitweise Überlastung der lokalen Stromnetze verhindert werden. Denn wenn zum Beispiel in einem Wohngebiet sehr viele PV-Anlagen installiert sind, und an einem wolkenlosen Hochsommertag die Mittagssonne scheint, könnte es kritisch werden.

    Um der 70 %-Regelung Folge zu leisten, gibt es zwei praktikable Möglichkeiten:

    1. die feste Leistungsbegrenzung am Wechselrichter der Anlage, oder
    2. die variable Begrenzung. Dabei wird der Eigenverbrauch zu den 70 % hinzugerechnet, wofür ein sogenannter Smart Meter (intelligentes Energiemanagementsystem) notwendig ist.

    Unser MVV Ratgeber


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    Die 70%-Regelung greift in der Praxis nur selten


    30% des produzierten Stroms nicht nutzen? Das klingt zunächst nach fataler Energieverschwendung. Tatsächlich geht durch die Wirkleistungsbegrenzung jedoch nur eine geringere Strommenge verloren, denn in der Praxis gibt es nur wenige Tage, an denen die PV-Anlage ihr Maximum an Strom produziert. PV-Anlagen mit Ost-West-Ausrichtung sind zum Beispiel kaum betroffen, da die meiste Energie morgens und abends gewonnen wird, also wenn die Sonne nicht mit voller Intensität scheint, der Eigenverbrauch gleichzeitig am höchsten ist. Bei einer Anlage mit Südausrichtung steigt die Leistung im Sommer in der Mittagszeit dagegen stark an; daher kann in dieser Zeit an sonnigen Tagen die 70 %-Marke häufiger überschritten werden, was dann automatisch die temporäre Abregelung auslöst. Über das Jahr gerechnet gehen dadurch etwa 3 - 5% des produzierten Stroms verloren. Durch moderne Mess- und Regeltechnologien, geschickten Eigenverbrauch und/oder den Einsatz von Stromspeichern lassen sich diese Verluste jedoch vermeiden oder zumindest reduzieren. Deshalb wurde die pauschale Wirkleistungsbegrenzung jetzt für viele PV-Anlagen abgeschafft. [Blockierte Grafik: https://www.mvv.de/fileadmin/_processed_/b/3/csm_MVV_Verlust_durch_70__Regelung_Infografik_8c7988c5c9.webp]


    Welche Anlagen werden von der 70%-Regelung befreit?


    Aufgrund der aktuellen Versorgungskrise im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg wurde die Leistungskappung für neu installierte PV-Anlagen bis 25 kWp bereits abgeschafft. Hierfür hat die Bundesregierung kurzfristig eine Novelle zum Energiesicherungsgesetz verabschiedet, die seit dem 15. September 2022 in Kraft ist. Ursprünglich war die Befreiung neuer Anlagen erst per EEG (Erneuerbare- Energien-Gesetz) zum Jahreswechsel vorgesehen.

    Für kleinere Bestandsanlagen bis 7 kWp entfallen die Einspeisebegrenzungen wie geplant ab 1. Januar 2023. Anlagenbetreibern steht es dann frei, die pauschale 70 %-Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf eigene Kosten entfernen zu lassen. Die Absicht zur Erhöhung der Einspeiseleistung ist allerdings im Vorfeld dem Netzbetreiber mitzuteilen, der dann einen Monat Zeit hat, die Netzverträglichkeit zu prüfen und ggf. den Wunsch zur Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung abzulehnen.

    Betreiber von Bestandsanlagen mit einer Leistung über 7 kWp müssen sich dagegen noch gedulden. Die Befreiung von der 70 %-Regelung ist erst möglich, wenn die PV-Anlage mit einem Smart Meter Gateway nachgerüstet wird. Über dieses Gateway hat der Netzbetreiber dann direkten Zugriff auf die Steuerung der Anlage und kann die Einspeisung bei drohender Netzüberlastung gezielt unterbrechen. Angestrebt wird, dass die Messtellenbetreiber innerhalb der nächsten 5 Jahre alle Bestandsanlagen in Deutschland mit Smart-Meter-Gateways ausstatten. Wenn Sie möchten, dass es schneller geht, können Sie auch proaktiv auf Ihren lokalen Messtellenbetreiber zugehen und die Installation der Technik beantragen. Ob sich der Aufwand lohnt, entscheidet sich im Einzelfall. Falls die Stromeinspeisung Ihrer Anlage bisher nur selten bis gar nicht gekappt wurde, können Sie auch einfach abwarten, bis Ihre Anlage ohnehin an der Reihe ist.

    —--—-------------------------

    Ich habe so ein Teil seit 2017,die Anlage wurde bisher 0 mal runtergeregel.


    Das ist so grundsätzlich einfach mal wieder Falschinformation:


    Für Neuanlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, ist im Rahmen der EEG-Novelle 2023 die 70 %-Regel abgeschafft worden.

    Ab dem 01. Januar 2023 ist die Begrenzung auch für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von einschließlich 7 kWp weggefallen.

    Für Altanlagen über 7kW darf die 70% Begrenzung nur entfernt werden, wenn ein SmartMeterGateway installiert wurde. Dies ist bisher bei den Meisten nicht der Fall und kostet monatlich zusätzlich!

    Das es monatlich was kostet ist mir neu, ich habe nur das Teil + Einbau bezahlt und sonst seit 2017 nichts mehr.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

    Einmal editiert, zuletzt von E-FAN66 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von E-FAN66 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das es monatlich was kostet ist mir neu, ich habe nur das Teil + Einbau bezahlt und sonst seit 2017 nichts mehr.

    Von welchem „Teil“ redest du denn? Wahrscheinlich von einem SmartMeter, den SmartMeterGateways gab es 2017 noch keine, da es noch keine Markterklärung gab. Für ein SmartMeter zahlst du im Strompreis die Zählergebühr wie für den alten Feraris Zähler. Für ein SmartMeterGateway, das die Abgabe der PV regeln kann, zahlt man extra, nach der neuen Regelung ca. 100 € für > 7kW. Das lohnt sich für die 30%, die meist keine 5% in der Realität sind, kaum.

    Das hast du aber offensichtlich nicht. Wenn deine Anlage also mehr als 7kW Anschlussleistung hat und nicht nach dem 14.Sept 22 in Betrieb genommen wurde, darfst du ohne SmartMeter GATEWAY die 70% Regelung nicht herausnehmen!

    Was bringen seitenweise verlinktes Zeug, wenn du es nicht verstehst? Richtiger wird es dadurch auch nicht.

    Für Bestandsanlagen vor Sept. 22 und >7kW hat sich also nichts geändert zur seitherigen Regelung!

    Wer die 70% herausnimmt ohne dass er es darf begeht übrigens Subventionsbetrug, das ist eine Straftat.


    Was du seit 2017 haben kannst ist ein Rundsteuerempfänger, über den kann man auch die PV abschalten. Dann darfst du auch ohne 70%. Aber auch für den Rundsteuerempfänger zahlst du locker über 100€. Schau mal genau nach! Der lohnt sich ziemlich sicher nicht.

    Diese Regelung gab es schon seither und die gilt eben auch weiter. Per Rundsteuerempfänger abschaltbar oder per SmartMeterGateway regelbar. Kosten tut beides, plus der Installationsaufwand. Lohnen tut sich beides meist nicht. Genau deshalb haben auch sie Meisten die 70% Regelung gewählt.


    Wir werden aber in den nächsten Jahren alle mit SmartMeterGateways beglückt und können und dagegen auch nicht wehren. Zahlen dürfen wir dann auch, für völlig unnützes Zeug. Dann dürfen wird dafür die 70% herausnehmen. In Österreich gingen die Leute dafür auf die Strasse, bis es eine Wahlmöglichkeit gab. In D haben die meisten das noch gar nicht kapiert, welche Überwachung damit einhergeht.

    2 Mal editiert, zuletzt von IDs ()

  • pasted-from-clipboard.png

    heute war es wieder soweit....
    Also ich laufe da doch so rein , dass mit im Jahr mehr als 300kwh "fehlen"...
    Deswegen will ich auch den iD4


    Alex_SAD

    Moin,

    den Autoverbrauch / geladene Kw notiere ich nach jedem Ladevorgang in der App „Drivion“, die gesamten Zählerstände Gas, Wasser, Wechselrichter usw. im Haus notiere ich jeweils am Monatsende in der App „HB-Zählerstände“.


    Gruß aus dem hohen Norden, FarNorth-NF

    ...udn woher weißt du wieviel du geladen hast?
    zeigt dass der id4 an?

    Einmal editiert, zuletzt von Alex_SAD () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Alex_SAD mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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    heute war es wieder soweit....
    Also ich laufe da doch so rein , dass mit im Jahr mehr als 300kwh "fehlen"...
    Deswegen will ich auch den iD4

    Ja, das ist was der Artikel oben mit Energiemanagement meint. Seine Anlage so zu regeln, dass die Leistung >70% im Haus bleibt. Z.B. für die Autoladung, höhere Warmwassertemperaturen, PV-Akku später laden, …. Dann geht diese Leistung nicht durch Abregelung verloren.

  • Dumm ist nur das mir der Netzbetreiber das Ding installiert hat und meine Anlage auf 100% läuft, übrigens kann ich online beim Netzbetreiber schauen wie oft meine Anlage geregelt wurde... ich lass das mit der Ahnung einfach mal unkommentiert und bin jetzt raus, die Frage war ja auch eine andere.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

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