Alles anzeigenDie Erklärung von Id4ho und meine Ausführungen zusammen ergeben den derzeitigen Stand der Dinge.
Ashfury Wenn Du die Bestellung nicht änderst und vorher (ohne Herstellerbonus) unter 60k warst, dann wirst Du 0,25% versteuern können.
Der von Dir bestellte Wagen ist jetzt weder von Deinem Verkäufer noch von einem Steuerprüfer genauso konfigurierbar/kalkulierbar wie zum Zeitpunkt Deiner Bestellung, weil sich halt Pakete, Serienausstattungen, Ausstattungsschlüssel, Farben usw. geändert haben.
Ich würde derzeit nicht umbestellen!
genau so wurde es mir vom Händler, der auch noch alle möglichen Stellen abtelefoniert hat, und auch vom der VW-Service-Hotline bestätigt. Das einzige, was aus meiner Sicht noch ein Problem werden könnte (sehr, sehr unwahrscheinlich) wäre, wenn die Paketzusammenstellung und Farben und Bestellcodes in einem Jahr bei Auslieferung dann doch wieder genau so - wie vor zwei Monaten bestellt - erhältlich aber teurer wären. Ich denke aber, genau das ist der Grund, warum Paketzusammenstellungen geändert wurde, um dem Kunden genau das zu ersparen bei der Preiserhöhung.
Ashfury: der Händler sagte mir: die Bestellcodes sind andere, auch wenn die Paket noch gleich heißen. Die Inhalte der Pakete sind ebenfalls anders. Ebenfalls geändert ist ja die Dashboardfarbe des Grundmodells. Und Farbe halte ich für eine vertragliche Haupteigenschaft des bestellten Gegenstands.
Was wäre z. B. mit der Argumentation: eine vertragliche Haupteigenschaft des Fahrzeugs ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Von ihm hängt ja für den Kunden offensichtlich finanziell einiges ab (eben nicht nur der zu zahlende Preis). Wenn jetzt eine vertragliche Haupteigenschaft durch eine Partei nachträglich geändert würde (nämliche der BLP *deines* Fahrzeugs zum Zeitpunkt der EZ), könnte man auf die Idee kommen, dass der ursprüngliche Kaufvertrag nicht erfüllt wurde und somit das Fahrzeug nicht abgenommen werden müsste...? (nur ein Gedanke aus meiner juristisch ungebildeten Sicht)...?