Der Airbag muss von einem Fachmann aus und eingebaut werden. Das ganzen in gewerblichem Umfeld mit Sachkunde Nachweis.
Vor allem wenn man keine Ahnung hat was man tut kann das gefährlich werden.
Ich gebe keine Ratschläge dazu.
Der Airbag muss von einem Fachmann aus und eingebaut werden. Das ganzen in gewerblichem Umfeld mit Sachkunde Nachweis.
Vor allem wenn man keine Ahnung hat was man tut kann das gefährlich werden.
Ich gebe keine Ratschläge dazu.
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken). Dort findet man vieles zum VW ID.
Der Airbag muss von einem Fachmann aus und eingebaut werden. Das ganzen in gewerblichem Umfeld mit Sachkunde Nachweis.
Vor allem wenn man keine Ahnung hat was man tut kann das gefährlich werden.
Ich gebe keine Ratschläge dazu.
Im Prinzip ja, das ist der sichere Weg.
Ansonsten: Batterie abklemmen, etwa 20 Minuten warten (Busreset und Fahrzeug dann auch stromlos), dann kannst Du das selber machen. Braucht ein Werkzeug, um den Airbag auszuklinken, und dann die diversen Verbindungen lösen.
Was den Nachweis betrifft: Da interessiert sich kein Mensch dafür, ausser es gibt irgendwie Probleme, beispielsweise das Teil geht plötzlich während der Fahrt los (was ich noch nie gehört habe) oder sowas. Als ich mein Alcantara-Lenkrad eingebaut hab, war das in fünf Minuten erledigt (wie gesafgt, zuzüglich der 20 fürs Warten).
Das ist der Thread dazu:
Ich rate auch nicht dazu, ich sag nur: Ich habs bei meinem MINI und dem ID.4 selber gemacht, keine Probleme. Bissl nervös bin ich dabei aber trozdem Also wenn Du das machst, dann auf eigene Gefahr.
Lieben Gruß,
S.
Man verstößt gegen das Gesetz.
Jeder darf so ziemlich alles an seinem Auto schrauben (Betriebserlaubnis konform vorausgesetzt)….auch wenn der Hersteller öfter mal was anderes zu Wissen glaubt.
Gurtstraffer, Airbag und Co. sind definitiv tabu.
Man verstößt gegen das Gesetz.
Jeder darf so ziemlich alles an seinem Auto schrauben (Betriebserlaubnis konform vorausgesetzt)….auch wenn der Hersteller öfter mal was anderes zu Wissen glaubt.
Gurtstraffer, Airbag und Co. sind definitiv tabu.
Wo genau steht das?
Ergänzung: Ich habe recherchiert, und es ist scheinbar so, dass Firmen, also professionelle Anwender, nach diversen Kriterien geschult sein müssen. Das liegt unter anderem daran, dass der Airbag dem Sprengstoffgesetz unterliegt, und beispielsweise nicht gelagert oder weitergegeben werden darf. Ich habe nichts eindeutiges zum Thema "Aus- und Wiedereinbau durch eine Privatperson" gefunden.
Nochmal: Airbags können bei unsachgemäßer Handhabung explodieren, dafür brauchen wir nicht diskutieren. Deswegen kann ein solcher Umbau auch nicht empfohlen werden.
Ich habe es zweimal problemlos gemacht. Ich bin der Meinung, dass das rechtlich unproblematisch ist, aber ich habe da nichts Eindeutiges dazu gefunden. Eventuell hat Andy Recht.
Grundsätzlich empfehle ich jedem, der sich nicht sicher ist, zu einem Fachmann zu gehen und das machen zu lassen.
Lieben Gruß
S.
Es verstößt gegen das Sprengstoff-Gesetz. Wo kein Kläger da kein Richter….wird schon schief gehe 😅
Da gibt’s sogar extra einen Zusatz für Airbag und Gurtstraffer….zum Nachlesen:
Es verstößt gegen das Sprengstoff-Gesetz. Wo kein Kläger da kein Richter….wird schon schief gehe 😅
Da gibt’s sogar extra einen Zusatz für Airbag und Gurtstraffer….zum Nachlesen:
Ja, genau das habe ich auch gefunden. Da steht:
(1) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk), Kategorie T1 und – mit Ausnahme von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten – der Kategorie P1, pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1 sowie von Raketenmotoren für die in § 1 Absatz 3 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen. Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4.
(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.
(3) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.
(4) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden.
§7 bezieht sich auf die Bezeichnung, 8 ist weggefallen, 9 bezieht sich auf die Prüfung, 10 den Antragsweg, 11 ist weggefallen, 12 bezieht sich auf den Zulassungsweg, 13 auf Listen, die das BA für Materialwirtschaft zu führen hat, 14-19 beziehen sich auf Verpackung und Kennzeichnung, und 20ff bezieht sich auf das Überlassen und die Verwendung.
Furchtbares Rechtsgeblubber. Aber bottom line: Es geht nirgends um den Ein- oder Ausbau. Geregelt ist hier das Verbringen und Aufbewahren, also das Lagern, das Transportieren und im Wesentlichen der Handel mit Airbags. Und anderer Kram. Den ominösen Airbag-Schein habe ich auch nur im Zusammenhang mit gewerblichem Ein- und Ausbau gefunden.
Was ich damit sagen will: Ich habe nichts finden können wo steht, dass Du als Privatperson nicht das Lenkrad Deines eigenen Autos austauschen und dabei den Airbag umbauen darfst.
Aber das heisst nicht, dass es eine solche Aussage nicht gibt, ich habe sie nur nicht gefunden.
Und es heisst auch nicht, dass es trivial ist. Vorsicht ist ja bekanntlich die Mutter der Porzellankiste
Lieben Gruß,
S.
Vielen Dank euch beiden, ich habe ein bisschen Angst, es selbst zu tun. Ich werde mich nach einem professionellen
Es verstößt gegen das Sprengstoff-Gesetz. Wo kein Kläger da kein Richter….wird schon schief gehe 😅
Da gibt’s sogar extra einen Zusatz für Airbag und Gurtstraffer….zum Nachlesen:
Alles anzeigenJa, genau das habe ich auch gefunden. Da steht:
(1) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk), Kategorie T1 und – mit Ausnahme von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten – der Kategorie P1, pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1 sowie von Raketenmotoren für die in § 1 Absatz 3 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen. Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4.
(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.
(3) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.
(4) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden.
§7 bezieht sich auf die Bezeichnung, 8 ist weggefallen, 9 bezieht sich auf die Prüfung, 10 den Antragsweg, 11 ist weggefallen, 12 bezieht sich auf den Zulassungsweg, 13 auf Listen, die das BA für Materialwirtschaft zu führen hat, 14-19 beziehen sich auf Verpackung und Kennzeichnung, und 20ff bezieht sich auf das Überlassen und die Verwendung.
Furchtbares Rechtsgeblubber. Aber bottom line: Es geht nirgends um den Ein- oder Ausbau. Geregelt ist hier das Verbringen und Aufbewahren, also das Lagern, das Transportieren und im Wesentlichen der Handel mit Airbags. Und anderer Kram. Den ominösen Airbag-Schein habe ich auch nur im Zusammenhang mit gewerblichem Ein- und Ausbau gefunden.
Was ich damit sagen will: Ich habe nichts finden können wo steht, dass Du als Privatperson nicht das Lenkrad Deines eigenen Autos austauschen und dabei den Airbag umbauen darfst.
Aber das heisst nicht, dass es eine solche Aussage nicht gibt, ich habe sie nur nicht gefunden.
Und es heisst auch nicht, dass es trivial ist. Vorsicht ist ja bekanntlich die Mutter der Porzellankiste
Lieben Gruß,
S.
Vielen Dank euch beiden, ich habe ein bisschen Angst, es selbst zu tun. Ich werde mich nach einem professionellen
Vielen Dank euch beiden, ich habe ein bisschen Angst, es selbst zu tun. Ich werde mich nach einem professionellen
Ich denke, das ist das beste wenn Du Dir unsicher bist.
Lieben Gruß,
S.
Hallo, das neue KLR lenkrad funkt ohne mangel (danke fur die richtige link nach Ebay auktion, Andykoe).
Ich habe ein PDF angehangt mit die richtige kodierung in STG A5 un STG 13.
Ist ein Lenkrad mit KLR auch im ID.3 einsetzbar? Habe nach dem Umbau kein kein Lane Assist und Lenkwinkel Fehler! Muss hier das STG noch in die Verbauliste? Wenn ja wie?
Das KLR muss im Steuergerät A5 kodiert werden sonst gibt’s deinen Fehler. (Steuergerät falsch kodiert)
Die Verbauliste kann im Moment nur mit ODIS angepasst werden….ist aber nur „Kosmetik“ da dem Gateway unbekannte Steuergeräte trotzdem funktionieren.
Ist ein Lenkrad mit KLR auch im ID.3 einsetzbar? Habe nach dem Umbau kein kein Lane Assist und Lenkwinkel Fehler! Muss hier das STG noch in die Verbauliste? Wenn ja wie?
Everything works as it should. One error remained still though ("additional installations detected" ). Have to look into that later. Now it drives nicely without warnings as you just lightly touch the steering wheel. Touch recognition can be monitored under gateway module realtime data. Only sensor1 value changes as you touch the steering wheel.
ACC(Module 13) to "activated".
So my changes were:
Module A5
KLR: -> coded
Ea variante: -> ea_variante 2
Hc variante: -> hc_variante 2
Hc point of intevention: -> early (it is that way on ID.4 with travel assist factory fitted)
Module 13
Capasitive steering wheel: -> installed
Travel assist: -> activated
Genau so….mehr ist es nicht. Vielleicht im 5F longitutinal controll….TA verbaut.
Den Fehler Mehrverbau bekommt man nur mit ODIS entfernt.
Genau so….mehr ist es nicht. Vielleicht im 5F longitutinal controll….TA verbaut.
Den Fehler Mehrverbau bekommt man nur mit ODIS entfernt.
Erstmal Danke!
Dachte das Lenkrad ist technisch bis auf das Kapa Steuergerät gleich! Nach dem Einbau ohne weitere Codierung sind aber 3 Dauerhafte Fehler im Display und weder Front noch Lane noch Side Assist funktionieren. Ist das wirklich nur die KLR Codierung und danach sind die Fehler weg?
Ausfall der Lenkwinkel Erkennung hat mich doch nervös gemacht. Was hat KLR mit dem Lenkwinkel zu tun?
Das mit dem Lenkwinkel ist normal und muss im MEB durch eine kleine Fahrt wieder angelernt werden.
Das KLR muss in der Kamera codiert werden A5….dann laufen die Assistenten wieder. Die Kamera schaltet bei der kleinsten Ungereimtheit auf Störung….Deutsche Sicherheit….andere fahren Automatisch unter LKW 🙈
Im ACC(13) kann man KLR auch kodieren um durch die Berührung des Lenkrads die anfahrt Bereitschaft herzustellen.
Kennt jemand im Raum Bayern eine Werkstatt, die ein kapazitives Lenkrad in einen ID.3 Pro einbauen würde?
Das Lenkrad habe ich schon, aus einem ID.3 First, mit M/H/-/HOD
Programmieren könnte ich es mit OBD11 selbst.
Will aber die Multifunktionsfelder nicht selber aushebeln aus meinem „alten“ Lenkrad, bevor ich irgendwelche Nasen kaputtmache - und an den Airbag möchte ich ebenfalls nicht selber ran.
Danke für Input!
Drei Gründe dafür:
- Austausch mit anderen VW ID. Fahrern
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zum Fahren & Laden
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