Da wirst du wohl leider recht haben.
Hätte ich das vorher gewusst, wäre ich nicht nach 38 Jahren Markentreue zu VW gewechselt 🙄
ich überlege, VW gleich am erstmöglichen Tag (das wäre bei mir in ca. 3 Wochen) zur Lieferung aufzufordern, damit Verzug dann Ende Mai eintreten kann und überlege auch, dass ich von ihnen je Verzugstag 25€ netto pauschal für die Nichtnutzbarkeit des bestellten Fahrzeugs einfordern werde. Adäquat wäre eine angebotene Ersatzmobilität für mich nur, wenn diese vollelektrisch und mit 1400kg Anhängelast wäre (eigener PV-Strom u. Wohnwagenbetrieb), alles andere können sie gern für sich behalten. Den Wert je Kalendertag würde ich jetzt minimal unterhalb der bisher geleisteten Erstattung (was man hier im Forum liest: 900€/Monat an das Autohaus) ansetzen, damit sie evtl. doch eine Möglichkeit haben dem zuzustimmen (was aber so wohl nicht passieren wird). Weiterhin werde ich wohl noch eine Übernahme des reduzierten Umweltbonus einfordern, sollte das Fahrzeug nach dem 15.08. ausgeliefert werden. Ich gehe ersteinmal nicht davon aus, dass ich darauf überhaupt eine Antwort bekommen werde, aber zum Anwalt kann man ja immer noch laufen..