Alles anzeigenIch habe bei meinem Verkäufer explizit nachgefragt, ob ich die Ausgleichszahlung bekomme, daraufhin hat er mir folgendes geschickt.
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Und hier die schriftliche Aussage von Volkswagen zu Fahrzeugen die erst 2023 geliefert werden können.
Bei MEB Kundenfahrzeugen (ID.3 / ID.4 / ID.5) garantieren wir für alle Fahrzeuge mit einem 1.
bestätigten Liefertermin im Kalenderjahr 2022 bei Auslieferung und Zulassung der bestellten
Fahrzeuge in 2023 neben dem Herstelleranteil auch die für das Jahr 2022 gültige Höhe der BAFAPrämien.
Wir halten hier unser Wort – bei Ihrer Teilnahme an dieser Aktion können Sie den betroffenen
Kunden auf Nachfrage bestätigen, dass sie auch bei einer Verschiebung des Liefertermins in das
Jahr 2023 weiterhin mit der vollen Förderhöhe rechnen können.
Ich hoffe ich konnte damit Ihre Fragen ausreichend beantworten.
Ich denke das ist doch recht klar, oder?
Danke für die Info. Die kann ich meinem AH dann ja mal unter die Nase halten.